Guten Tag,
nach § 551 BGB hätte ja die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden müssen. Das ist ja wie Du schreibst nicht passiert.
Aber nachdem die Zinsen in den letzten 10 Jahren extrem niedrig waren,
würde ich Dir empfehlen mit einem Durschschnittszins einverstanden zu erkären. Das wäre praktikabel. Natürlich könnstet Du die genauen Zinsen verlangen. Der Vermieter müsste dann bei seinem Kreditsinstut nach den Zinsätzen der letzten Jahre nachfragen und Dir dann eine Zinsabrechnung erstellen(incl. Zinsabschlagsteuer und Soli). Aber wie geschrieben, das bringt doch nichts bei den Zinssätzen und dem eingesetzten Kapital.
Damit Du Dir ungefähr ein Bild machen kannst, was in dieser Zeit durchschnittlich für Spareinlagen für mit dreimonatlicher Kündigungn
gezahlt wurde, hier die Statistik der Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Z…
Gruß
divo