Mietkaution wie verzinsen?

hallo.

ein mieter ist ausgezogen und die kaution soll zurückgezahlt werden.
das mietverhältnis bestand schon über zehn jahre.
der vermieter ist inzwischen verstorben, und es hat sich herausgestellt, daß die kaution nicht auf einem eigenen konto angelegt war.
darf der jetzige vermieter einfach einen „durchschnittszinssatz“ über die gesamte mietdauer annehmen, oder wie wird das üblicherweise gehandhabt?

gruß

michael

Guten Tag,

nach § 551 BGB hätte ja die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden müssen. Das ist ja wie Du schreibst nicht passiert.

Aber nachdem die Zinsen in den letzten 10 Jahren extrem niedrig waren,
würde ich Dir empfehlen mit einem Durschschnittszins einverstanden zu erkären. Das wäre praktikabel. Natürlich könnstet Du die genauen Zinsen verlangen. Der Vermieter müsste dann bei seinem Kreditsinstut nach den Zinsätzen der letzten Jahre nachfragen und Dir dann eine Zinsabrechnung erstellen(incl. Zinsabschlagsteuer und Soli). Aber wie geschrieben, das bringt doch nichts bei den Zinssätzen und dem eingesetzten Kapital.

Damit Du Dir ungefähr ein Bild machen kannst, was in dieser Zeit durchschnittlich für Spareinlagen für mit dreimonatlicher Kündigungn
gezahlt wurde, hier die Statistik der Bundesbank:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Z…

Gruß

divo

hallo.

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Z…

danke! :smile: damit kann ich was anfangen

gruß

michael

Hallo Michael,

habe Dir leider eine Statistik geschickt, die 2003 aufhört.
Hier jetzt die bis 2013 geht:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Z…

Entschuldigung.

Gruß

divo

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