Mietkautionskonto auflösen

Bin vor über 10 Jahren aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen, leider sind mir sowohl das Mietkautionssparbuch als auch der Nachweiss durch den VM, dieses auflösen zu können, abhanden gekommen.
Nun weigert sich die Bank das Sparbuch aufzulösen obwohl dieses auf meinen Namen läuft und ich den Nachweiss des Umzuges vorgebracht habe und somit rechtlich die Ansprüche des VM ja verjährt sein müssten, auch nie bestanden haben.
Den VM kann ich leider nicht mehr ausfindig machen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage die es mir ermöglicht, dieses, mein Sparbuch aufzulösen bzw war die Weigerung der Bank rechtens und ich bekomme das Geld nie wieder?

Hallo,

mit welcher Begründung verweigert die Bank die Auflösung?

Natürlich hat die Bank das Geld freizugeben, im „schlimmsten Fall“ kann die Bank das Geld bei Gericht hinterlegen, falls die Bank der Ansicht ist, nicht feststellen zu können, wer der Berechtigte ist.

Es wird empfohlen, dass die Bank die Begründung schriftlich erteilt, also ggf. nochmals vorstellig werden bzw. dies schriftlich beantragen, damit die Bank die Ablehnung begründet.

lG

Servus,

wie veträgt sich dieses „selbstverständlich“ mit dem Sätzlein, das in Verpfändungserklärungen zu Mietkautionen gängigerweise zu lesen ist?:

Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Bank erst dann, wenn der Vermieter ihr dies mitgeteilt hat.

Schöne Grüße

MM

Die Bank verweigert dies eben mit der Begründung das ich den Nachweiss des Vermieters nicht vorbringen kann, das nach meinem Auszug das Sparbuch in meinen Besitz uebergegangen ist und damit zur Auflösung freigegeben ist. Leider weiß ich nicht, ob der Vermieter auch der Bank ein solches Schreiben hat zukommen lassen^^ Pfandrecht^^ oder nur mir !

Hallo

Der Vermieter hat damit nichts zu tun, wenn er Sparbuch und Freigabeerklärung ordnungsgemäß zurückgegeben hat.
Es ist schon Deine Verantwortung, wie Du damit umgehst.

Wenn Du die Dokumente verlierst, die Dir einen Rechtsanspruch auf das Sparbuch geben, dann ist das grundsätzlich erstmal so wie wenn Du (Bar)Geld verloren hast > weg.

Glücklicherweise gibt es aber für solche Fälle die Verlusterklärung/Eidesstattliche Erklärung (frag Deine Bank), außerdem das gerichtliche Aufgebotsverfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufgebotsverfahren

Grüsse Rudi