Mietkautionssparbuch ohne Verpfändungserklärung?

Guten Abend zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand bei dem folgenden fiktiven Fall helfen:

Im Mietvertrag wird ein Kautionssparbuch als Mietsicherheit gefordert (Zitat Mietvertrag: „Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses nach Maßgabe des §551 BGB eine Mietsicherheit in Höhe von … € zu leisten. In Form eines Kautionssparbuches wird diese übergeben. Die Mietsicherheit kann nicht mit evtl. Mietzahlungen aufgerechnet werden.“). Das Kautionssparbuch hat der Mieter bei einer Bank auf seinen Namen ausstellen lassen, dem Vermieter übergeben und eine Empfangsbestätigung bekommen. Nach ein paar Wochen fordert der Vermieter eine Verpfändungserklärung. Diese hat der Mieter bei der Bank ebenfalls beantragt, bisher kam sie allerdings noch nicht an und nun droht der Vermieter mit einer Auflösung des Mietverhältnisses, wenn die Verpfändungserklärung, die zum Mietkautionskonto selbstverständlich gehöre, nicht umgehend geschickt wird. Es sei eine unabdingbare Voraussetzung für das Fortbestehen des Mietverhältnisses.

Nun stellen sich folgende Fragen: Muss eine Verpfädungserklärung überhaupt zwingend mit dem Kautionssparbuch gekoppelt werden? Reicht es nicht, dass der Vermieter das Sparbuch erhalten hat, so wie es im Mietvertrag gefordert wurde? Kann der Vermieter die Verpfädungserklärung einfordern, obwohl diese nicht im Mietvertrag erwähnt wurde?

Viele Grüße

Hallo,

Das Kautionssparbuch hat der Mieter bei einer Bank
auf seinen Namen ausstellen lassen, dem Vermieter übergeben
und eine Empfangsbestätigung bekommen. Nach ein paar Wochen
fordert der Vermieter eine Verpfändungserklärung. Diese hat
der Mieter bei der Bank ebenfalls beantragt, bisher kam sie
allerdings noch nicht an und nun droht der Vermieter mit einer
Auflösung des Mietverhältnisses, wenn die
Verpfändungserklärung, die zum Mietkautionskonto
selbstverständlich gehöre, nicht umgehend geschickt wird. Es
sei eine unabdingbare Voraussetzung für das Fortbestehen des
Mietverhältnisses.

Nun stellen sich folgende Fragen: Muss eine
Verpfädungserklärung überhaupt zwingend mit dem
Kautionssparbuch gekoppelt werden? Reicht es nicht, dass der
Vermieter das Sparbuch erhalten hat, so wie es im Mietvertrag
gefordert wurde? Kann der Vermieter die Verpfädungserklärung
einfordern, obwohl diese nicht im Mietvertrag erwähnt wurde?

Ist das Kautionssparbuch ohne Verpfändungserklärung bzw. Sperrvermerk im Sparbuch an den Vermieter übergeben worden, ist es evtl. ein leichtes Unternehmen für den Vermieter das Sparbuch aufzulösen.
Mit Sperrvermerk bzw. Verpfändungserklärung würde das nicht so leicht gehen…es liegt im Interesse des Mieters die Verpfändungserklärung ausstellen oder einen Sperrvermerk im Sparbuch eintragen zu lassen.

Ob eine Auflösung des Mietverhältnisses in so einem Fall durch den Vermieter zulässig ist, kann ich mir nicht vorstellen, da die Kaution ja bezahlt wurde…aber vielleicht melden sich ja noch Experten dazu…

Viel Gruß von Tara