Hallo liebe Leute,
(Student geht ein Semster ins Ausland)
habe ein Problem möchte meinen Bafögantrag früh genug stellen, leider kann ich schlecht im Moment wissen wie es mit dem Mietverhältnis im Ausland im September aussieht. Bekomme ich noch mitgeteilt, ob Wohnheim oder nicht. Dem Bafög-Amt wäre ja klar das ich sowieso eine Wohnung oder sonstiges beziehen muss, dennoch wollen Sie sofort eine Mietkostenbescheinigung. Meine Frage auch wenn ich ins Ausland gehe, bleibt meine Wohnung in Deutschland erhalten, kann ich nicht einfach von dieser Wohnung die Mietkostenbescheinigung einreichen, kommt aufs gleiche da ich eh nicht mehr als 220€ Mietzuschuss erhalte?
Ok mir is klar das ich auch bei meinem Aufenhalt nachreichen kann, aber ich kann nicht wen ich dort bin noch 2 Monate aufs Geld warten…
Einige sagen es wäre kein Problem andere nicht, ich finde es nur komisch, weil ich muss meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, d.h. ich muss hier weiterhin Miete zahlen, also warum nicht die Mietkostenbescheinigung von der deutschen wohnung abgegeben, ob ich wirklich im Ausland bin, dafür ist ja der Nachweis für die Einschreibung an der Gasthochschule notwendig…
Ich danke jetzt schon für die Antworten!!