Hallo,
wenn ein Mieter einen Mangel feststellt, z. B. einen leicht feuchten Keller, kann er dann, wenn er seinem Vermieter das erst ein Jahr nach seinem Einzug mitteilt, die Miete rückwirkend ab Einzugstermin kürzen?
Kann er sie überhaupt kürzen, wenn es sich um ein 120 Jahre altes Haus handelt? Häuser einnes solchen Alterns sind so gut wie nie ganz trocken, und man riecht das auch schon beim Einzug.
Grüße
Carsten