Mietminderung

Hallo ihr Wissenden,hallo Günther,
angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung mindesten 20 zerbrochene
Fliesen.Einige sehr stark gebrochen andere mit Haarrissen. Der VM behauptet, das sind Bergschäden und nur eine optische Beinträchtigung. Der Mieter hat die Fliesen einem Fliesenleger gezeigt, und der sagt eindeutig, die Fliesen sind nicht fachgerecht verlegt. Haben keine Dehnungsfugen und sind teilweise hohl und werden noch mehr reißen. Nun hat der Mieter auf empfehlung des Mieterschutzvereins 20% Mietminderung geltend gemacht. Der Anwalt des VM willigt nur 5% zu. Nun ist sich der Mieter nicht ganz sicher. Der VM mach keine Anstalten die Schäden zu beseitigen weil er keine Ersatzfliesen mehr hat. Was passiert eigendlich wenn alle Fliesen heraus gerissen werden müßen? Dann ist der ganze Wohnbereich betroffen. Oder können einfach anderfarbige Fliesen eingearbeitet werden.

MfrG Veronika

Hallo Veronika,

ich will mal zusammen fassen.

Die Mietwohnung hat einen Mangel (diverse zersprungene, rissige Fliesen). Dies wurde durch eine Fachkraft, dem Fliesenleger bestätigt. Der Vermieter weigert sich aus subjektiven Gründen zu reparieren. Nach Rücksprache mit Mieterschutzbund wurde die Miete um 20% gemindert. Der Vermieter ist darauf gar nicht gut zu sprechen und schaltet seinen Anwalt ein. Dieser fordert, dass eine Minderung höchstens bis zu einem Satz von 5% bei den Schäden gerechtfertigt wäre.

Punkt 1:
Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Klar fordern Anwälte erstmal und schauen auf was sich die Gegenseite einlässt. Verhandeln und streiten ist nunmal deren Job.

Punkt 2:
Die Position aus der der Mieter argumentiert ist untermauert durch diverse Fachleute (Fliesenleger, Mieterschutzbund). Bestenfalls von denen schriftliche Bestätigung über Schäden bzw. angemessene Höhe der Mietminderung anfordern.

Punkt 3:
Fordern (schriftlich), der Vermieter möge die Schäden bis zu einer angemessenen Frist (1-2 Monate) beheben oder aber man werde selbst eine Fachfirma beauftragen und die Rechnung dem Vermieter zukommen lassen.

Das sind jetzt Punkte, die ich auf Grund der zur Verfügung stehenden Informationen mal so vorschlage. Details (Absprachen, Schriftverkehr, vertragl. Regelungen etc.) können jedoch natürlich die Sachlage noch entscheidend verändern. Zur Sicherheit wäre ein Fachanwalt für Mietrecht mit Sicherheit eine gute Wahl.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

mangels ausreichender Hinweise kann ich die Höhe der Mietminderung nicht beziffern. Gerissene Fliesen sind zwar ein Schönheitsfehler und berechtigen zur Mietminderung, aber 20 % sind auch aus meiner Sicht zu hoch. Es sei denn, der Mieterverein hat die 20 % aus der Höhe der auf die entsprechendne Räume entfallenden Kosten berechnet. Keinesfalls dürfen die 20 % auf die Gesamtmiete berechnet werden, wenn in den anderen Räumen keine Fliesen sind.

Dann kommt es bei der Höhe auch darauf an, ob es „nur Risse sind“ oder ob Teile der Fliesen herausgebrochen sind.

Hallo ihr Wissenden,hallo Günther,
angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung mindesten 20
zerbrochene
Fliesen.Einige sehr stark gebrochen andere mit Haarrissen. Der
VM behauptet, das sind Bergschäden und nur eine optische
Beinträchtigung.

Optische Schäden sind selbstverständlich ein Mangel und hier ist eine Mietminderung bis zu 5 % durchaus zulässig. Nur wenn ausreichender Rechtsschutz besteht, kann sich der Mieter auf 20 % einlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn der VM einen Urkundenprozess anstrebt und der Mieter in einem nachträglichen Verfahren beweisen muss, dass die 20 % gerechtfertigt sind, wie er diese Prozentzahl rechtfertigen will, wenn sie auf die Gesamtmiete sich bezieht.

Der Mieter hat die Fliesen einem Fliesenleger
gezeigt, und der sagt eindeutig, die Fliesen sind nicht
fachgerecht verlegt. Haben keine Dehnungsfugen und sind
teilweise hohl und werden noch mehr reißen. Nun hat der Mieter
auf empfehlung des Mieterschutzvereins 20% Mietminderung
geltend gemacht. Der Anwalt des VM willigt nur 5% zu. Nun ist
sich der Mieter nicht ganz sicher. Der VM mach keine Anstalten
die Schäden zu beseitigen weil er keine Ersatzfliesen mehr
hat. Was passiert eigendlich wenn alle Fliesen heraus gerissen
werden müßen? Dann ist der ganze Wohnbereich betroffen. Oder
können einfach anderfarbige Fliesen eingearbeitet werden.

MfrG Veronika

Hallo Veronika,

ich will mal zusammen fassen.

Die Mietwohnung hat einen Mangel (diverse zersprungene,
rissige Fliesen). Dies wurde durch eine Fachkraft, dem
Fliesenleger bestätigt. Der Vermieter weigert sich aus
subjektiven Gründen zu reparieren. Nach Rücksprache mit
Mieterschutzbund wurde die Miete um 20% gemindert. Der
Vermieter ist darauf gar nicht gut zu sprechen und schaltet
seinen Anwalt ein. Dieser fordert, dass eine Minderung
höchstens bis zu einem Satz von 5% bei den Schäden
gerechtfertigt wäre.

Punkt 1:
Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Klar fordern Anwälte
erstmal und schauen auf was sich die Gegenseite einlässt.
Verhandeln und streiten ist nunmal deren Job.

Ich halte die Forderung auf 20 % für zu hoch, wenn es sich hierbei nur um Risse und nicht herausgebrochene Teile handelt und vor allem dann, wenn diese 20 % auf die Gesamtmiete und nicht auf den betreffenden Raum sich beziehen.

Wobei hier keine Antwort möglich ist, weil alle erforderlichen Hinweis, ob es sich um einen Raum, um welche Räume und um welchen Schäden, ausser Rissen, handelt. Es ist mir nicht vorstellbar, wie der Mieterverein zu 20 % Mietminderung bei gerissenen Fliesen kommt. Denn hier trägt das Prozessrisiko der Mieter. Beratung setzt auch voraus, dass ich Schaden fernhalte.

Punkt 2:
Die Position aus der der Mieter argumentiert ist untermauert
durch diverse Fachleute (Fliesenleger, Mieterschutzbund).
Bestenfalls von denen schriftliche Bestätigung über Schäden
bzw. angemessene Höhe der Mietminderung anfordern.

Punkt 3:
Fordern (schriftlich), der Vermieter möge die Schäden bis zu
einer angemessenen Frist (1-2 Monate) beheben oder aber man
werde selbst eine Fachfirma beauftragen und die Rechnung dem
Vermieter zukommen lassen.

Halt, das funktioniert so nicht. Dieser Rat kostet den Mieter Geld. Den VM kostet es nichts. Der Mieter muss den VM zur Mängelbeseitigung auffordern. Dabei muss er einen Termin setzen. Nach diesem Termin ist der VM in Verzug zu setzen, wenn er die Mängel nicht beseitigt hat. Der Mieter muss dann nochmals eine Frist setzen, sie kann und soll höchstens 14 Tage betragen und dem VM klar erklären, wenn der Mangel weiterhin nicht beseitigt wird, dass ein Kostenvoranschlag eingeholt wird und nach Vorlage des Kostenvoranschlages der VM aufgefordert wird, die Kostenübernahme zu erklären, allenfalls auf seine Kosten der Mangel beseitigt und mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnet wird oder er ( der VM ) auf Vorauszahlung der Handwerkerleistungen im Rahmen eines Kostenvorschusses verklagt wird.

Das sind jetzt Punkte, die ich auf Grund der zur Verfügung
stehenden Informationen mal so vorschlage. Details
(Absprachen, Schriftverkehr, vertragl. Regelungen etc.) können
jedoch natürlich die Sachlage noch entscheidend verändern. Zur
Sicherheit wäre ein Fachanwalt für Mietrecht mit Sicherheit
eine gute Wahl.

Bei einer Vereinbarung über die Mietminderung sollte auf jeden Fall vorbehalten werden, dass auch eine höhere Mietminderung geltend gemacht werden kann, insbesondere in einem streitigen Verfahren.

Grüsse Günter

und wieder was dazu gelernt. :smile:
Klasse, wenn man mittels dieses Forums von erfahrenen Leuten dazulernen kann.

Danke dafür.

Gruß,
k@@rsten

Hallo,

mangels ausreichender Hinweise kann ich die Höhe der
Mietminderung nicht beziffern. Gerissene Fliesen sind zwar ein
Schönheitsfehler und berechtigen zur Mietminderung, aber 20 %
sind auch aus meiner Sicht zu hoch. Es sei denn, der
Mieterverein hat die 20 % aus der Höhe der auf die
entsprechendne Räume entfallenden Kosten berechnet.
Keinesfalls dürfen die 20 % auf die Gesamtmiete berechnet
werden, wenn in den anderen Räumen keine Fliesen sind.

Ich muß mal kurz erklären, es handelt sich um Risse im Flur, Gäste WC, Wohnzimmer, Küche. Teilweise heraus gebrochen. Außerdem das hatte ich vergessen zu erwähnen, einen ca. 2,20m hohen Riss an der Wand im
Arbeitszimmer.Der erstreckt sich vom Boden zur Decke.

Dann kommt es bei der Höhe auch darauf an, ob es „nur Risse
sind“ oder ob Teile der Fliesen herausgebrochen sind.

Hallo ihr Wissenden,hallo Günther,
angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung mindesten 20
zerbrochene
Fliesen.Einige sehr stark gebrochen andere mit Haarrissen. Der
VM behauptet, das sind Bergschäden und nur eine optische
Beinträchtigung.

Optische Schäden sind selbstverständlich ein Mangel und hier
ist eine Mietminderung bis zu 5 % durchaus zulässig. Nur wenn
ausreichender Rechtsschutz besteht, kann sich der Mieter auf
20 % einlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn der
VM einen Urkundenprozess anstrebt und der Mieter in einem
nachträglichen Verfahren beweisen muss, dass die 20 %
gerechtfertigt sind, wie er diese Prozentzahl rechtfertigen
will, wenn sie auf die Gesamtmiete sich bezieht.

Der Mieter hat die Fliesen einem Fliesenleger
gezeigt, und der sagt eindeutig, die Fliesen sind nicht
fachgerecht verlegt. Haben keine Dehnungsfugen und sind
teilweise hohl und werden noch mehr reißen. Nun hat der Mieter
auf empfehlung des Mieterschutzvereins 20% Mietminderung
geltend gemacht. Der Anwalt des VM willigt nur 5% zu. Nun ist
sich der Mieter nicht ganz sicher. Der VM mach keine Anstalten
die Schäden zu beseitigen weil er keine Ersatzfliesen mehr
hat. Was passiert eigendlich wenn alle Fliesen heraus gerissen
werden müßen? Dann ist der ganze Wohnbereich betroffen. Oder
können einfach anderfarbige Fliesen eingearbeitet werden.

MfrG Veronika

Hallo Veronika,

ich will mal zusammen fassen.

Die Mietwohnung hat einen Mangel (diverse zersprungene,
rissige Fliesen). Dies wurde durch eine Fachkraft, dem
Fliesenleger bestätigt. Der Vermieter weigert sich aus
subjektiven Gründen zu reparieren. Nach Rücksprache mit
Mieterschutzbund wurde die Miete um 20% gemindert. Der
Vermieter ist darauf gar nicht gut zu sprechen und schaltet
seinen Anwalt ein. Dieser fordert, dass eine Minderung
höchstens bis zu einem Satz von 5% bei den Schäden
gerechtfertigt wäre.

Punkt 1:
Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Klar fordern Anwälte
erstmal und schauen auf was sich die Gegenseite einlässt.
Verhandeln und streiten ist nunmal deren Job.

Ich halte die Forderung auf 20 % für zu hoch, wenn es sich
hierbei nur um Risse und nicht herausgebrochene Teile handelt
und vor allem dann, wenn diese 20 % auf die Gesamtmiete und
nicht auf den betreffenden Raum sich beziehen.

Wobei hier keine Antwort möglich ist, weil alle erforderlichen
Hinweis, ob es sich um einen Raum, um welche Räume und um
welchen Schäden, ausser Rissen, handelt. Es ist mir nicht
vorstellbar, wie der Mieterverein zu 20 % Mietminderung bei
gerissenen Fliesen kommt. Denn hier trägt das Prozessrisiko
der Mieter. Beratung setzt auch voraus, dass ich Schaden
fernhalte.

Punkt 2:
Die Position aus der der Mieter argumentiert ist untermauert
durch diverse Fachleute (Fliesenleger, Mieterschutzbund).
Bestenfalls von denen schriftliche Bestätigung über Schäden
bzw. angemessene Höhe der Mietminderung anfordern.

Punkt 3:
Fordern (schriftlich), der Vermieter möge die Schäden bis zu
einer angemessenen Frist (1-2 Monate) beheben oder aber man
werde selbst eine Fachfirma beauftragen und die Rechnung dem
Vermieter zukommen lassen.

Halt, das funktioniert so nicht. Dieser Rat kostet den Mieter
Geld. Den VM kostet es nichts. Der Mieter muss den VM zur
Mängelbeseitigung auffordern. Dabei muss er einen Termin
setzen. Nach diesem Termin ist der VM in Verzug zu setzen,
wenn er die Mängel nicht beseitigt hat. Der Mieter muss dann
nochmals eine Frist setzen, sie kann und soll höchstens 14
Tage betragen und dem VM klar erklären, wenn der Mangel
weiterhin nicht beseitigt wird, dass ein Kostenvoranschlag
eingeholt wird und nach Vorlage des Kostenvoranschlages der VM
aufgefordert wird, die Kostenübernahme zu erklären, allenfalls
auf seine Kosten der Mangel beseitigt und mit der künftig
fällig werdenden Miete verrechnet wird oder er ( der VM ) auf
Vorauszahlung der Handwerkerleistungen im Rahmen eines
Kostenvorschusses verklagt wird.

Frist wurde gesetzt und ist verstrichen. Zweite First wurde erneut gesetzt. Bisher hat der VM sich aber nicht gerührt.

Das sind jetzt Punkte, die ich auf Grund der zur Verfügung
stehenden Informationen mal so vorschlage. Details
(Absprachen, Schriftverkehr, vertragl. Regelungen etc.) können
jedoch natürlich die Sachlage noch entscheidend verändern. Zur
Sicherheit wäre ein Fachanwalt für Mietrecht mit Sicherheit
eine gute Wahl.

Bei einer Vereinbarung über die Mietminderung sollte auf jeden
Fall vorbehalten werden, dass auch eine höhere Mietminderung
geltend gemacht werden kann, insbesondere in einem streitigen
Verfahren.

Mietminderung wurde unter Vorbehalt gemacht.

Grüsse Günter

Hallo Veronika,

mangels ausreichender Hinweise kann ich die Höhe der
Mietminderung nicht beziffern. Gerissene Fliesen sind zwar ein
Schönheitsfehler und berechtigen zur Mietminderung, aber 20 %
sind auch aus meiner Sicht zu hoch. Es sei denn, der
Mieterverein hat die 20 % aus der Höhe der auf die
entsprechendne Räume entfallenden Kosten berechnet.
Keinesfalls dürfen die 20 % auf die Gesamtmiete berechnet
werden, wenn in den anderen Räumen keine Fliesen sind.

Ich muß mal kurz erklären, es handelt sich um Risse im Flur,
Gäste WC, Wohnzimmer, Küche. Teilweise heraus gebrochen.
Außerdem das hatte ich vergessen zu erwähnen, einen ca. 2,20m
hohen Riss an der Wand im
Arbeitszimmer.Der erstreckt sich vom Boden zur Decke.

genau dies war das Problem, vor dem ich stand, als diese Frage auftrat und deren Beantwortung mir nicht möglich war.

Diese nun erfolgte Aufklärung, wie es wirklich aussieht, dass auch Fliesen herausgebrochen sind, dass mehrere Räume betroffen sind führt insgesamt dann zu den 20 %. Insbesondere die ausgebrochenen Fliesen bedingen eine Verletzungsgefahr. Hier muss der VM den Mangel beseitigen.

Danke für die Klarstellung. Denn Risse in den Fliesen sind eben nicht nur Risse die zu solch hoher Mietminderung führen, da musste noch mehr sein. Nun ist es geklärt.

Grüsse Günter