Hallo,
ist der Mieter berechtigt, eine Mietminderung geltend zu machen, wenn seine Wohnsituation durch ein vor dem Wohnraum angebrachtes Gerüst, das auch noch mit einer Folie abgedeckt ist und somit jegliche Aussicht versperrt, beeinträchtigt wird? Angenommen, dieser Zustand soll 40 Tage lang anhalten.
Lüften ist natürlich auch nur sehr bedingt möglich und durch vorbeilaufende Handwerker empfiehlt es sich, die Rolläden geschlossen zu halten.
Wenn ja, welcher Betrag ist denkbar?
Und anders herum: Darf der Vermieter nach einer Fassadensanierung die Kosten auf die Mieter umwälzen?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Liete