Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich hier mit der Frage richtig bin. Ich habe für diesen Sommer eine Ferienwohnung mit einem Balkon angemietet. Nunmehr hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass an den Balkonbrüstungen der Balkone am Haus notwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Verkehrssicherheit einzelner Balkone ist gefährdet. Es wurde nun hingewiesen, dass das Betreten des Balkons nur auf eigene Gefahr hin möglich ist. Kann man für die Nichtnutzung eine Mietminderung fordern?
Du kannst ja nutzen wie ich lese. Und ob dein Balkon überhaupt betroffen ist weiß Du doch gar nicht. es sind nicht alle betroffen und müsste man auch sehen, ob nun gar kein Geländer vorhanden ist oder ob z.B. ein Metallgeländer bleibt und „nur“ die Verkleidung abgenommen wurde. Man also bei Nutzung durch Erwachsene mit Umsicht kaum runterfallen wird.
Bei Kindern wäre es was anderes !
mfg
duck313
Schau doch erstmal ob die Nutzung eingeschränkt ist und selbst wenn´s nicht Euer Balkon ist, ob Ihr in der Nutzung durch Lärm, Staub, Krach beeinträchtigt werdet während der Arbeiten an den anderen Balkonen… Dann kann man immer noch über eine Miteminderung verhandeln.
ramses90