Mietminderung bei Mängeln

zum, 01.08.diesen Jahres sind bekannte nach Hattersheim, einem kleinen Nest in Hessen gezogen. Hier bezahlen sie eine recht hohe Miete für eine nachträglich ausgebaute Dachgeschoßwohnung. Die Wohnung an sich ist sehr schön jedoch gibt es einige Mängel die trotz Vorsprachen beim vermieters einfach nicht beseitigt werden. Die Eigentümerin wohnt selbst ebenfalls in diesem 3 Parteienhaus. Insgesamt lässt sich über sie sagen das sie mehr als unordentlich und auch unsauber ist. Sie hat das ganze Grundstück vollkommen verrotten lassen. Die Mieter haben um eben guten Willen zu zeigen sogar die Gärten als auch die Strasse gereinigt und aufgeräumt. Jetzt aber zu den Mängeln, Alsbald in den unteren liegenden Etagen das Wasser aufgedreht wird, kommt kein Wasser mehr im Dachgeschoß an, sowohl warm als auch kalt. Da im Erdgeschoß auch Kinder wohnen ist dies häufiger der Fall. Die eingesetzte Pumpe ist nicht stark genug um die zusätzlich ausgebaute Dachgeschoßwohnung mit Wasser zu versorgen. Desweiteren ist die Balkontüre undicht und lässt sich nicht richtig schliessen geschweige denn auf „Kipp“ stellen. Die Vermiterin macht rein gar nichts und speist die Mieter ständig mit Ausreden ab. Die Mieter haben Sie nun schriftlich aufgefordert bis zum 15.11.09 die Mängel zu beseitigen und zahlen für November die Miete nur unter Vorbehalt und ab Dezember um 15 % gekürzt. Ist dies korrekt, oder gibt es weitergehende Möglichkeiten? Die Mieter ziehen gerade in erwägung die Wohung wieder zu verlassen da die Vermieterin diese permanent kontrolliert und sogar auf der Terrasse belauscht. Hat jemand eine Idee wie man hier weiter vorgehen können ? Herzlichen Dank im vorraus.

Bei solcehn Fällen hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Also raus da.
Gruß Tom

Alles klar, und wenn sie den Prozess dann wieder Erwarten doch verloren haben, können sie zu dir kommen und du zahlst den Schaden. Oder was?

Solche pauschalen Äußerungen grenzen schon an Vorsatz.

vnA