Mietminderung bei nicht benutzbarer Küche nach Wasserschaden?

Bei uns im Haus ist ein Rohr gebrochen, hat aber zum Glück keine Schäden an meiner Küche angerichtet, sondern nur an den Wänden.

Die Küche musste nun abgebaut werden, die Wand aufgeschlagen, um das Rohr austauschen zu können. Bis sie wieder aufgebaut werden kann, nachdem die Wand wieder zu ist und der Maler da war, dauert es wohl Wochen und bis dahin muss sie teilweise in anderen Räumen gelagert werden.

Steht mir eine Mietminderung wegen der nicht benutzbaren Küche zu und der Tatsache, dass ich sie in anderen Räumen lagern muss? Und wenn ja wie hoch könnte diese angesetzt sein?

Kann ich darüber hinaus erwarten, eine neue Arbeitsplatte zu erhalten, wenn diese beim Abbau leicht beschädigt wurde?

Die Küche steht vielleicht erst gut einen Monat komplett…

Hi!

Nicht weil, die Küche nicht benutzbar ist oder weil sie woanders gelagert ist, sondern weil das Mietobjekt nicht „im vollem Umfang“ genutzt werden kann.
Aber wie es so bei Mietminderungen ist, würde ich einerseits den Vermieter direkt kontaktieren und/oder andrerseits einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Eine neue vielleicht nicht, aber einen Schadenersatz von dem, der sie abgebaut und dabei beschädigt hat.

Grüße,
Tomh

Hallo!

grundsätzlich muss man für beides entschädigt werden.

Küche nicht nutzbar plus zusätzliche Lagerung der Küchenmöbel in anderen Räumen(schränkt ja dort die Wohnmöglichkeiten ein oder sieht schlicht sch… aus.

Minderung bis 50 % der Miete- aber wie immer, es gibt keine feste Tabelle der Minderungen. Nur Anhaltspunkte aus bisher ergangenen Urteilen wo es Rechtsstreit um einen solchen Mietmangel gab.

Deshalb besteht ein gewisses Risiko, wenn man die Miete ohne rechtliche Beratung einfach selbst kürzt.

Beschädigung beim Abbau der Mieterküche:
Auch hier gibt es ja den Zusammenhang mit dem Wasserschaden. Küche musste raus, dabei ist etwas zu Bruch gegangen. Das ist dem Mieter auszugleichen, i.d.R. durch Reparatur. Mind. aber durch Schadenersatz.

Je neuer die Küche desto eher müsste auch eine neue Platte bezahlt werde.
Sonst gilt wie überall der Zeitwert (bemessen am Grad der Abnutzung der Platte)

MfG
duck313

Hallo,
Mietminderung bedeutet, der Vermieter zahlt. Er kann dann zusehen, wo er den Schaden erstattet bekommt. Entsprechend freundlich wird er die naechsten Jahre sein.
Bei einem Wasserschaden gibt es normal eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Diese anfragen, wie sie Deinen Schaden begleichen will. Was als Schadensmeldung noetig ist. In dem Fall gemeinsam mit dem Vermieter vorgehen, nicht gegen den Vermieter.
Bei WEG kann auch der Verwalter helfen, den Schaden beim Mieter der Versicherung zu melden.
Gruss Helmut