Bei uns im Haus ist ein Rohr gebrochen, hat aber zum Glück keine Schäden an meiner Küche angerichtet, sondern nur an den Wänden.
Die Küche musste nun abgebaut werden, die Wand aufgeschlagen, um das Rohr austauschen zu können. Bis sie wieder aufgebaut werden kann, nachdem die Wand wieder zu ist und der Maler da war, dauert es wohl Wochen und bis dahin muss sie teilweise in anderen Räumen gelagert werden.
Steht mir eine Mietminderung wegen der nicht benutzbaren Küche zu und der Tatsache, dass ich sie in anderen Räumen lagern muss? Und wenn ja wie hoch könnte diese angesetzt sein?
Kann ich darüber hinaus erwarten, eine neue Arbeitsplatte zu erhalten, wenn diese beim Abbau leicht beschädigt wurde?
Die Küche steht vielleicht erst gut einen Monat komplett…