Mietminderung bei Wasserschaden mit Schimmel ?

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und hätte eine sehr wichtige Frage an euch.

Also die Sachlage:

Am 1.August, nachdem ich ein paar Tage bei meinem Partner war, habe ich an meiner Wand im Schlafzimmer oben am Übergang zur Decke eine nasse Stelle entdeckt, an welcher schon sichtbarer Schimmel war.
Da es schon spät war hab ich am Donnerstag 2.August meine Vermieter informiert. Sie sind vorbei gekommen um es sich anzuschauen.
Erster Verdacht eine undichte Stelle am Dach. Sie wollten daraufhin den Dachdecker informieren. Da jedoch Bauferien seien würde das dauern laut ihrer Aussage. Mein Vater (Heizungsbauer) war einen Tag später bei mir und hat sich das auch angeschaut. Seine Vermutung lag auf einem defekten Rohr. Das teilte ich auch meinen Vermietern mit. Diese wollten jedoch erst den Dachdecker abwarten.
Ich hatte vom 28.7. - 10.8. Urlaub.
Geplant war ein Kurztrip vom 7.8. - 9.8. Als ich davon wieder kam war der Fleck deutlich größer. Sofort informierte ich wieder meine Vermieter darüber, da es seither nicht mehr geregnet hatte. Da durfte ich mir anhören „Immer wenn Sie weg sind, wird es mehr!“
Soweit so gut. Sie sagten mir dann den Dachdecker auf den 11. August zu. Da ich in der Pflege arbeite musste ich an diesem Tag wieder arbeiten. Mein Partner blieb wegen dem Dachdecker in meiner Wohnung und wartete. Aber niemand kam. Er rief abermals bei meinen Vermietern an und fragte nach dem Dachdecker. Es hieß zu ihm er könne außer Haus gehen, da der Dachdecker nicht in meine Wohnung müsse. Am Montag darauf rief ich bei meinen Vermietern an um zu fragen was der Dachdecker gesagt hatte. Aber der war wohl nicht da. Ich wiederholte die Vermutung, dass es nicht am Dach liege. Und daraufhin kam mein Vermieter mit einem Flaschner am 14.8. vorbei. Dieser jedoch meinte es könnte die Gartenleitung sein und er schicke am nächsten Tag einen Kollegen vorbei der dies prüfen sollte. Anscheinend sei es diese laut der Druckmessung. Meine Vermieter meinten sie würden meine Kontaktdaten an die Firma weiter geben, damit ein Termin aus gemacht werden kann zur Beseitigung. Erst am 20.8. meldeten diese sich bei mir und es wurde ein Termin auf den 22.8. gemacht. Da wurde dann die Wand oben aufgeschlagen und dabei lief erst mal ein großes Rinnsaal aus der Wand. Die Handerker meinten dann es wäre die Warmwasserleitung die nach oben führt, welche defekt sei. Es dauerte den ganzen Tag bis das Rohr repariert war. Am nächsten Tag wollten sie nochmals kommen um zu prüfen ob alles dicht war. Hierbei kam ein Maler mit der die Feuchtigkeit in der Wand gemessen hatte. DIese liegt bei ca. .98%. Ich muss nicht erwähnen, dass bei den Temperaturen der letzten Wochen und dieser Feuchtigkeit der Schimmel nur so blühte. Ich habe ihn jeden Tag mit Essigwasser abgewaschen.
Am kommenden Montag kommt nun der Maler mit Maschinen, welche die Wand trocknen sollen. Meine Vermieterin fragte mich nur ob ich nicht in dem 2. Zimmer (Wohnzimmer) meiner Wohnung schlafen könnte während der Trocknung. Was ich beneinte, da ich auf der Couch Rücken- bzw. Nackenschmerzen bekomme. Sie wollen das der Versicherung melden und von der soll ich dann das Geld bekommen. Auf erste Anfrage bei einem Anwalt (Mietrecht) sagte mir dieser ich könne bei einer Dauer von 4 Wochen die Miete um 1/3 mindern. Leider kann er mich nicht vollständig beraten, da ich keine Rechtschutzversicherung habe und die normale Beratung kann ich mir wahrscheinlich nicht leisten.

Wie kann ich mich mit dementsprechenden Argumenten und rechtlichen Hintergründen wehren ???
Wäre euch sehr dankbar für Hilfe!!!

Ganz liebe Grüße
Ratteari

Hallo Ratteari,

der Schaden hätte unverzüglich, also schon vor deinem Urlaub behoben werden können. Das liegt auch im Interesse des Vermieters.
Teile deinem Vermieter schriftlich (Einschreiben/Rückschein) die 1/3 Kürzung mit.
Der Vorschlag im Wohnzimmer zu schlafen ist schon ein Ding.
Viel Glück
Llissy

Hallo Ratteari,

Ihre Darstellung ist etwas konfus. Zunächst ist festzustellen, daß der Wasserschaden mit Schimmel eindeutig nicht auf Ihr Verschulden hin entstanden ist.
Sie sollten versuchen, die Miete zu mindern, sich dabei aber nicht sehr viel Hoffnung machen, denn Ihre
Vermieter haben unverzüglich gehandelt - daß die Termine zur Schadensbeseitigung nicht optimal waren, liegt nicht in deren Zuständigkeit. Haben sie ihnen nicht auch die Entschädigungssumme aus deren Gebäudeversicherung als Entschädigung angeboten ?
Sie sollten sich nun noch mit den Vermietern über
die Höhe der Entschädigung verständigen und sich das Ergebnis von ihnen schriftlich geben lassen.

Viel Erfolg, bustobaer

Kann hier leider nicht helfen
Gruß pete88

Lees zum Thema Mietminderung findet man hinter diesen Links:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_n…

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderung-grue…

http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/315/Maengel-W…

Werter Fragesteller!
Gemäß § 535 BGB (wichtig) hat der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache über die Dauer der gesamten Mietzeit zu gewähren.
Nach § 536 BGB; entsteht während der Mietzeit ein Mangel der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Miete befreit.
Für die Zeit, während der Tauglichkeit gemindert ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
Lesen Sie den § 536 BGB genau durch!
Über die Höhe der Mietminderung kann ich Ihnen keine
Aussagen geben. Da müssen sie sich beim Mieterbund oder einer Verbraucherschutz - Vereinigung oder einem Rechtsanwalt kundig machen.
So wie Sie geschrieben haben, ist der Mangel während der Mietzeit wegen eines defekten wasserführenden Rohres entstanden. Sie haben diesen Mangel dem Vermieter gegenüber angezeigt (das ist wichtig.
Ihr Vermieter möchte um die Kosten, die zur Beseitigung des Mangels notwendig werden, herum kommen. nach § 536 BGB muß der Vermieter alle Kosten tragen. Vielleicht geht es so. die nicht mehr zu nutzenden Wohnfläche hat einen Anteil an der Gesamten Wohnfläche. Dieser Anteil plus einem Zuschlag der Erschwernis sei der Anteil, um den die Miete zu kürzen sei. Beispiel: Die Gesamtwohnfläche sei 70 m²; der momentan nicht zu nutzende Raum beträgt 30 m², dann ist der Anteil 42,85 %. Plus einem Erschwerniszuschlag von 7 %, wäre der Kürzungsbetrag gleich 50 %.
Das ist nur ein Beispiel, wie vielleicht sowas ermittelt wird.
Ich hoffe Ihnen einige Argumente im Streit um Ihr Recht beigesteuert zu haben.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“

Ciao Ratteari,

alles sehr ärgerlich. Eine verbindliche Information kann ich dir auch nicht geben. Jeder Fall bedarf trotz deiner ausführlichen Darstellung einer spezifische Betrachtung.

Der Schimmel hat weniger mit den Aussentemperatur als mit stehender Luft plus Feuchtigkeit zu tun. Dein Essigeinsatz ist lobenswert aber nutzlos. Nun werden die nötigen Maßnahmen ergriffen: 1) Leck schliessen, 2) Trocknung, 3) Sanierung.
Neben einem Baulüfter solltes auf großflächige Trockenbauarbeiten vorbereitet sein (abschlagen, verputzen und tapeziert und streichen von Wandflächen). Räum den Handwerker die Flächen größzügig frei, es wird schmutzig!

Überleg dir im Vorfeld was alles tapeziert/renoviert werden muss. Du willst ja nicht dass ein Stück decke neue gestrichen wird?!?

Empfehle immer einen Konsenz zw Mieter und Vermieter anzustreben. Keim von euch ist durch langes und nervenzerrendes Streiten geholfen. Enscheidend ist das dein Problem möglichst schnell und mit möglichst wenigen Umständen für dich behoben wird.

Dein unterschwelliges aber zentrales Arguent in den Verhandlungen könnte/sollte sein: der Vermieter hat das Problem verschleppt und so unnötig vergrößert.

Bedenke dass sich der Vermieter ggf. über sich selber am meisten ärgert. Er hat den Reperaturaufwand unnötig in die Höhe getrieben und sich und dir Stress verursacht. Im schlimmsten übernimmt seine Versicherung gar nicht den gesammten Schaden und er bleibt teilweise auf seinen Kosten sitzen. Der von dir geschilderte Schadensverlauf soltle nicht an den Versicherungsvertreter gemeldet werden. Daher könnte der Vermieter auf dein Entgegenkommen angewiesen sein!

Wichtig: Du richtest deine Ansprüche in erster Line an deinen Vermieter. Ob und wie diese von seiner Versicherung beglichen werden ist im Zeifelsfall nicht dein Problem. Es kann aber auch nicht Schaden sich bei seiner Versicherung zu informieren, was sie bereit ist zu übernehmen (je nach deiner Schilderung … ;o)

Stelle deine maximal und minimal Forderungen auf: Übernahme der Hotelkosten; Mietzins für September oder bis zur fertigen Sanierung um 2/3 reduzieren; Renovierung des gesammten Zimmers etc. und sprech sie im Vorfeld offen bei deinem Vermeiter an.

Viel Erfolg, gute Nerven und eine baldige Schadensbeseitigung!

cu mar

Hallo Ratteari,
zunächst einmal, sorry für dei Verspätung, war ein paar Tage weg.
Wie es sich mit der möglichen Mietminderung verhält, kann ich Dir leider nicht genau sagen. Ich weiß nur, dass Du diese dem Vermieter ankündigen musst und ihm auch Gelegenheit geben musst, die Ursache dafür abzustellen. Da ist er ja wohl gerade dabei.
Aber es ist ja so, dass Du während der Trocknungszeit Deine Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kannst. So könnte es also sein, dass Du in eine Pension ziehen kannst und die Kosten Deinem Vermieter in Rechnung stellst. Der kann sich dann bei seiner Versicherung schadlos halten. Darüber solltest Du mit dem Vermieter reden und das mit seiner Vérsicherung klären. Von da sollte eine Kostenübernahme zugesichert werden.
Also, versuch es mal so im Gespräch mit Deinem Vermieter. Der scheint ja selbst an einer Lösung interessiert zu sein. Das ist schon einmal eine gute Grundlage.
Viel Glück und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,
meiner Meinung nach kann man die Miete kürzen und zwar wie folgt:

Das Zimmer ist unbenutzbar. 100% Mietmindung!
Dafür mußt die die Quadratmeterzahl des Zimmers ermitteln. Die Höhe deiner Nettomiete durch die Gesamtquadratmeter der Wohnung nehmen. So hast du den Nettoqudratmeterpreis. Diesen jetzt mal die Quadratmeter des unbenutzbaren Zimmers nehmen. Dieser Betrag kann gemindert werden. Natürlich bezogen auf die Tage, in denen du das Zimmer nicht nutzen konntest.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

die Frage, die sich mir stellt ist: Was wollen Sie? Wollen Sie, dass das Problem behoben wird? Wollen Sie weniger Miete zahlen? Wollen Sie Kapital schlagen aus der Sache? Wollen Sie Stress mit dem Vermieter?

Klar können Sie die Miete kürzen, weil Ihre Mietsache für gewisse Zeit nicht in vollem Umfang nutzbar ist. Oder weil sie nachweislich durch die Sache gesundheitliche Beeinträchtigungen haben.

Aber wäre es nicht auch ein Zeichen der Kompromissbereitschaft Ihrerseits, z.B. im Wohnzimmer zu schlafen? Oder bei Bekannten? Viell. können die Trocknungsgeräte am Wochenende aufgestellt werden uns die fahren solange weg?

Alles Gute!

Micha

Liebe Ratteari,

leider kann ich Dir nicht helfen. Ich halte eine Mietminderung jedoch durchaus für berechtigt, solange der Schaden nicht behoben ist. Im Nachhinein kannst Du es meines Wissens nicht. Wenn Du Dein Anliegen, (das ich im übrigen gut aufbereitet finde) in eine hypothetische Form kleiden und im Forum posten würdest, könnte ich mir vorstellen, daß sich qualifizierte Personen dazu äußern werden.

Good Luck!