Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Mieter hat in seinem Mietvertrag die Nutzung des Schwimmbades mit vereinbart.
Nun ist eines der Fenster des Schwimmbades defekt. Der Vermieter wurde darauf mehrmals hingewiesen und man hat ihn um Austausch des defekten Fensters gebeten. Ausserdem wurde ihm nun schriftlich eine Frist gesetzt (4Wochen), in der er hätte das Fenster tauschen sollen. Da der Vermieter nun die Frist verstreichen lassen hat, überlegt der MIeter nun die Miete anteilig zu kürzen.
Dadurch, dass das Fenster defekt ist, kann der Mieter nun schon über einen längeren Zeitraum nicht mehr das Schwimmbad nutzen. Der MIeter musste zudem aufgrund der kalten Wintertemperaturen das Wasser aus dem Schwimmbad lassen. Des weiteren kühlen die darüber liegenden Räume sehr stark aus, so dass hier mit einem erhöhten Heizaufwand zu rechnen ist.
Welche Mietkürzung wäre angemessen und natürlich auch legitim?
Vielen Dnak für die Rückinfo.
Gruss, a.