Mietminderung - da Schwimmbad im Haus durch defektes Fenster nicht nutzbar

Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Mieter hat in seinem  Mietvertrag die Nutzung des Schwimmbades mit vereinbart.

Nun ist eines der Fenster des Schwimmbades defekt. Der Vermieter wurde darauf mehrmals hingewiesen und man hat ihn um Austausch des defekten Fensters gebeten. Ausserdem wurde ihm nun schriftlich eine Frist gesetzt (4Wochen), in der er hätte das Fenster tauschen sollen. Da der Vermieter nun die Frist verstreichen lassen hat, überlegt der MIeter nun die Miete anteilig zu kürzen.
Dadurch, dass das Fenster defekt ist, kann der Mieter nun schon über einen längeren Zeitraum  nicht mehr das Schwimmbad nutzen. Der MIeter musste zudem aufgrund der kalten Wintertemperaturen das Wasser aus dem Schwimmbad lassen. Des weiteren kühlen die darüber liegenden Räume sehr stark aus, so dass hier mit einem erhöhten Heizaufwand zu rechnen ist.
Welche Mietkürzung wäre angemessen und natürlich auch legitim?

Vielen Dnak für die Rückinfo.

Gruss, a.

Hallo austral,

beseitigt der Vermieter die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist und zwar aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, dann kann der Mieter die Mängel gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen lassen.

Lässt der Mieter den Mangel allerdings beseitigen, ohne zuvor den Vermieter hierzu aufgefordert und ihm eine Frist gesetzt zu haben, dann kann er keinen Aufwendungsersatz vom Vermieter verlangen.

Hier zum Nachlesen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechte-des-mieters-…

Was wir allerdings nicht wissen, wie kam oder aus wessen Verschulden kam der Defekt am Fenster zustande?

Ist die Scheibe rausgeflogen? zerbrochen? oder was genau?

Gruß

BHShuber

Hallo BHShuber,

vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich bei dem gemieteten Objekt um ein EFH gebaut am Hang. Das Schwimmbad befindet sich im Untergeschoss des Hauses.Es sind zwei grosse Fensterfronten mit je 2 x 2,5 m breiten Fenstern vorhanden. Die Fenster sind 30 Jahre alt und einfachverglast.
Der Mieter ist über die Weihnachtsfeiertage in die Ferien gefahren, als er wieder kam
befand sich in einem der Fenster ein kompletter Riss von oben nach unten.
Da an dem ganzen Haus immer mehr Spannungsrisse auftreten, vermutet der Mieter,
dass der Riss auf Grund von Spannungen entstanden ist.

Gruss, a.

Wegen einem Riss in der Scheibe kann das Schwimmbad nicht mehr genutzt werden, das Wasser musste abgelassen werden und es besteht erhöhter Heizbedarf.
Ok. Aber den Richter muss man sich dafür noch suchen.

vnA

Hallo von nix Ahnung,

ja, der Mieter kann das Schwimmbad nicht nutzen. Das ist korrekt. Da es sich um eine raumhohe Scheibe handelt und die defekte Scheibe quasi nur noch lose in dem Rahmen steckt, besteht die Gefahr, dass sie jederzeit in das direkt davor befindliche Schwimmbad fällt.
Die Verletzungsgefahr für die Nutzer des Schwimmbades - unter anderem auch für Kleinkinder- wäre zu gross. Im übrigen mag der Mieter nicht für draussen heizen. Das Fenster ist logischerweise nicht mehr dicht. Nachts sind doch relativ hohe Frosttemperaturen zu verbuchen. Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich, dass man das Wasser in solch einer Situation aus dem Schwimmbad ablässt.

Grüsse, a. :smile:

Hallo Austral,

nochmal versuchen den Vermieter damit zu konfrontieren und dann wie bereits gepostet die Scheiben reparieren lassen, allerdings muss die Rechnung erstmal selber bezahlt werden und vom Vermieter eingefordert werden.

Der Weg der Einigung mit dem Vermieter scheint um Kosten zu vermeiden durchaus nochmal in Angriff zu nehmen.

Wenn gar nicht geht, dann eben über den rechtlichen Weg.

Gruß

BHShuber