Mietminderung: garagenmiete teil der kaltmiete?

Hallo an alle :smile:

wir haben ein Recht auf Mietminderung (Grund unwichtig).

Jetzt wollten wir wissen ob wir die Stellplatz- und Garagenmiete (2 Garagen und 1 Stellplatz) zu Kaltmiete dazurechnen dürfen?
Wir würden daher gern die Minderung berechnen :smile:

Vielen Dank im Voraus

ckchen

eher nicht, es sei denn die Garagen sind im Mietvertrag verankert und untrennbarer Bestandteil der Wohnung.Bei separaten Verträgen auf jeden Fall nicht.

Ich denke mal, dass der Stellplatz nicht zur Kaltmiete gehört, da er zwar im Mietvertrag aufgeführt sein wird, aber nicht zur Grundfläche der Wohnung gehört, auf die sich die Mietminderung sicherlich beziehen wird.

Eklis64

Hallo,
mein Anwalt vom Mieterbund sagt, da es kein Grundsatzurteil darüber gibt, kann man von der Warmmiete mindern.

Gruss Huftier

Hallo Poisen,

daran hatte ich ja gar nicht gedacht. Da hast du ja auf jeden Fall recht.
Der Stellplatz steht im Wohnungsmietvertrag und für beide Garagen gibt es je einen separaten Vertrag.

eher nicht, es sei denn die Garagen sind im Mietvertrag
verankert und untrennbarer Bestandteil der Wohnung.Bei
separaten Verträgen auf jeden Fall nicht.

Danke fürs Feedback

Die prozentual zulässige Mietkürzung richtet sich auf die Bruttomiete aus! Sind Stellplätze und auch Garage nach den Bedingungen dieses Mietvertrages mitvermeitet, gehören die in die Berechnungsbasis rein. Handelt es sich um einen gesonderten Garagen- und Stellplatzmietvertrag, der zudem noch den Hinweis auf die strikte Trennung zwischen evtl. mit dem gleichen Mieter abgeschlossenem Wohnraummietvertrag handelt, dann gehört die dieser Mietanteil nicht zur Kürzungsgrundlage.

Hallo, üblicherweise wird die Stellplatz- oder Garagenmiete extra ausgewiesen und ist deswegen nicht mit anzugeben.- Es kann vorkommen, daß es heißt: der Mietpreis schließt die Benutzung eines Stellplatzes ein. Hierbei braucht der Anteil des Stellplatzes nicht herausgerechnet zu werden.- Gruß Achim

Leider kann ich da nicht weiter helfen.LG