Ist mein Vorgehen so korrekt?
Seit meinem Einzug- vor ca. 1 Jahr-kann ich meine Badewanne nicht als Wanne nutzen, da es keinen passenden Ablaufstöpsel gibt.
Zunächst habe ich mir 2 handelsübliche empfohlene Varianten gekauft,die passen auch alle nicht. Daher habe ich den Mangel meinem Vermieter gemeldet, nach Zeiten kompletter Ignoranz habe ich vor ca. 3 Wochen die Bestätigung über die Kenntnisnahme des Mangels und der Zusage diesen zu beheben bekommen.
Leider ist danach bis dato nichts mehr passiert. Ich hatte nun eine Frist zum Beheben gesetzt, die jetzt abgelaufen ist, und somit würde ich zum 01.11.13 die Kaltmeite um 3% mindern wollen. ( so angkündigt bei Fristsetzung)
Gehe ich so korrekt vor, oder muss der Vermieter sich nicht um die Badewannennutzung bzw. den Abflussstopp kümmern?
Danke für Info
mfg
B.Kerger
Man darf Fragen nicht mehr in der „Ich-Form“ stellen und auch nicht derart beantworten, da es sich dann um eine Rechtsberatung handelt. Bitte Frage umformulieren…
Hallo!
Seit 1 Jahr kann man also nicht baden, weil Wasser nicht drin bleibt ?
Dann könnte man auch seit dem Zeitpunkt des Mangels mindern, ist das denn nicht klar ?
Es hat grundsätzlich nichts mit der nötigen Schadensmeldung zu tun, schließlich muss VM Schaden kenne und dann entscheiden, ob er es macht oder nicht.
Mit einer Minderung von lächerlichen 3% (von Miete incl. Nebenkosten) macht man dem VM kaum Beine.
Da würde Eigenvornahme mehr nützen, denn dann könnte man längst wieder richtig baden ! Das will der Mieter doch in erster Linie erreichen !
Handwerker bestellen, Rechnung selbst zahlen und von Miete abziehen.
MfG
duck313
Moin, fast alles ist so o.k. - nur ist nach dem ersten Schreiben, ist ein zweites Schreiben nach Ablauf der ersten Frist, mit einer zweiten Frist(Nachfrist) zu machen, danach kann gekürzt werden.
P.S - versuches es mal selber im Sanitärfachhandel- die sollten so einen Stöpsel haben.
Gruß connection
Moin, fast alles ist so o.k. - nur ist nach dem ersten
Schreiben, ist ein zweites Schreiben nach Ablauf der ersten
Frist, mit einer zweiten Frist(Nachfrist) zu machen, danach
kann gekürzt werden.
was ist denn das für ein Unsinn? In welchem Gesetz sollte denn wohl sowas stehen?
Danke für alle, die hier eine Antwort posten!!!
Nochmals zur Verdeutlichung: habe schon 2 mal eigene Stöpselvarainten aus dem baumarkt besprgt,d ie passen alles nicht!
Insgesamt scheint mir aber, ich bin auf dem richtigen Weg, wenn ich dem Vermieter etwas mehr Druk mache.
Hallo
wegen eines Stöpsels würde ich eigentlich niemandem raten, einen bösen Brief an den Vermieter zu schreiben - wenn sich der Mieter aber schon selbst bemüht hat und die bereits besorgten 2 Stöpsel nicht passen, dann führt halt kein Weg dran vorbei, den Vermieter an seine Pflichten zu erinnern
hier kannst Du nochmal nachlesen und Dir aus den Musterschreiben ein möglichst passendes heraussuchen
http://www.mietminderung.org/mietminderungsschreiben/
auf dieser Seite gibt es noch viel mehr zu stöbern - z.B. zu den rechtlichen Hintergründen, zum Zurückbehaltungsrecht als zusätzlches Druckmittel
http://www.mietminderung.org/mietminderung-und-zurue…
Das AG Goslar hat bei nicht benutztbarer Badewanne sogar 20% Mietminderung gerechtfertigt - aber man kennt halt nicht die Hintergründe des zugrundeliegenden Einzelfalls:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungsta…
So ein Badewannenstöpsel ist zwar als Pfennigartikel eine Lappalie, aber die Folgen sind halt groß. Bei einer unbenutzbaren Badewanne hätte ich jedenfalls kein ganzes Jahr stillgehalten …
Hallo! Ich würde sagen dass es unter Bagatellschäden fällt und sebst zu reparieren ist. Wenn die Rechnung höher ausfällt als im Mietvertrag vereinbarte Summe für Kleinreparaturen dann können Sie den Überschuß zurückverlangen. Da müssen Sie aber schon die Badewanne komplett wechseln lassen. Wenn das Ausflussloch besondere Größe hat, dann müssen Sie eben zum Fachhändler gehen oder einem Handwerker. Der wird schon was finden.