Folgender Fall:
Der Mieter einer Einliegerwohnung (Souterrain) ist genervt, weil die Wohnung sehr hellhörig ist. Abends kann er nicht einschlafen, weil er jeden Schritt, jedes (quietschende) Stuhlschieben, das Fernsehprogramm usw. hört. Das geht täglich bis ca. 23 Uhr, häufig auch länger, teilweise bis 1 Uhr nachts. Der Mieter hat sich deswegen schon Oropax gekauft und benutzt die Ohrstöpsel auch ca. 3 bis 4 Mal in der Woche. Die Vermieter sind eine etwas lautere Familie, als der normale Durchschnitt. Aber die Wohnung ist „nach oben hin“ auch sehr schlecht schallisoliert.
Kann ein Mieter in diesem Fall eine Mietminderung verlangen, weil die Wohnung sehr hellhörig ist?
Oder ist es möglich, nachträglich einen Schallschutz einzubauen (nur im Schlafzimmer)?
Der Mieter fühlt sich sonst wohl in der Wohnung und möchte auch nicht ausziehen. Also bitte keine Kommentare wie: „Dann sollte der Mieter sich eine neue Wohnung suchen.“
Hi,
Der Mieter fühlt sich sonst wohl in der Wohnung und möchte
auch nicht ausziehen. Also bitte keine Kommentare wie: „Dann
sollte der Mieter sich eine neue Wohnung suchen.“
Warum nicht?
Eine Mietminderung ist doch kein Schmerzensgeld, sondern eine Möglichkeit des Mieters einen Vermieter zu zwingen, bei einen Mangel Abhilfe zu schaffen (also z.B. die Schallisolierung).
Wenn der Mieter wegen Lärm nicht schlafen kann, schläft er dann besser, wenn er Betrag X weniger Miete im Monate zahlt?
Gruß
Elke
Kann ein Mieter in diesem Fall eine Mietminderung verlangen,
Die Mietminderung muss er nicht verlangen. Er erhält sie nicht
vom Vermieter.
Sondern er hat unter bestimmten Umständen das Recht, eine Miet-
minderung selbst vorzunehmen.
Also nicht eine Bring- sondern eine Holschuld.
Wenn sich zB ganz normales Verhalten, wie der Gang von einem Zimmer
zum anderen, in der darunter liegenden Wohnung übermässig stark
bemerkbar macht (Trittschall), ist der Mieter zur Mietminderung
berechtigt. (LG Berlin, LG Hannover, AG Cloppenburg, AG Braunschweig)
Beispiele:
Erhebliche Lärmbelästigungen durch das Verhalten eines Nachbarn
im Wohnhaus --> 20% Mietminderung
Fehlende Trittschalldämmung --> 20% Mietminderung
ABER:
Übermässige Hellhörigkeit und unzureichender Trittschallschutz , Schritte aus der Nachbarwohnung sind laut und deutlich zu hören
–> 5% Mietminderung
Fazit:
Sollte die Wohnung und die Lage ansonsten optimal sein, gibt es
auch keinen Grund auszuziehen.
Denkbar wäre, den Vermieter auf den Umstand hinzuweisen, zur Ab-
schaffung des Problemes aufzufordern mit Frist, ggf eine Nachfrist
setzen mit Hinweis auf Mietminderung.
Passiert nichts, würde ich mit 5% Mietminderungn anfangen.
Wenn der Mieter wegen Lärm nicht schlafen kann, schläft er
dann besser, wenn er Betrag X weniger Miete im Monate zahlt?
Eine klasse Antwort