Hallo,
mal wieder eine Frage betr. Mietminderung.
Einem Haus mit drei Etagen wird in ca. 10 Meter Entfernung ein Betonklotz gegenüber gesetzt, der die bisherige Aussicht natürlich komplett verbaut, die Balkone werden vom gegenüberliegenden Neubau einzusehen sein.
Es wurde zwar eine Wohnung mit Balkon vermietet und nicht die Aussicht, aber es mindert doch die Wohnqualität, wenn die Balkone in Zukunft nicht mehr so genutzt werden können. Kann man
aus solch einem Grund die Miete kürzen?
Vielen Dank
Merit