Mietminderung wegen verbauter Aussicht?

Hallo,
mal wieder eine Frage betr. Mietminderung.
Einem Haus mit drei Etagen wird in ca. 10 Meter Entfernung ein Betonklotz gegenüber gesetzt, der die bisherige Aussicht natürlich komplett verbaut, die Balkone werden vom gegenüberliegenden Neubau einzusehen sein.
Es wurde zwar eine Wohnung mit Balkon vermietet und nicht die Aussicht, aber es mindert doch die Wohnqualität, wenn die Balkone in Zukunft nicht mehr so genutzt werden können. Kann man
aus solch einem Grund die Miete kürzen?

Vielen Dank
Merit

Günter : Nein, kein Anspruch auf Mietminderung, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Gruss Günter

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Hallo Günter,
vielen Dank für die Antwort.
Noch lieber als Mietminderung wäre mir, wenn man diese stümperhaften Planer zwingen könnte, eine Zeit lang in so andeinander geklatschen Häusern zu wohnen :smile:

Tschüß
Merit

Günter : Nein, kein Anspruch auf Mietminderung, wenn es sich
um ein reines Wohngebiet handelt. Gruss Günter

Achtung!
Merit !

Hallo Günter,
vielen Dank für die Antwort.
Noch lieber als Mietminderung wäre mir, wenn man diese
stümperhaften Planer zwingen könnte, eine Zeit lang in so
andeinander geklatschen Häusern zu wohnen :smile:

Die stümperhaften Planer werden durch die Bauträger gezwungen, wirtschaftlich vorteilhafte Gebäude zu planen. Entweder so wie der Bauträger es will oder kein Honorar. Ich spreche da aus Erfahrung nach vielen Jahren beim Bauträger. Es ist fast nicht auszuhalten als „anständiger Ingenieur“.

Christian

Hi Christian,
dann korriegiere ich mich, der Verantwortliche sollte darin wohnen :smile:
Tschüß
Merit

Die stümperhaften Planer werden durch die Bauträger gezwungen,
wirtschaftlich vorteilhafte Gebäude zu planen. Entweder so wie
der Bauträger es will oder kein Honorar. Ich spreche da aus
Erfahrung nach vielen Jahren beim Bauträger. Es ist fast nicht
auszuhalten als „anständiger Ingenieur“.