Hallo Leute , habe seit gut Vier Wochen ein Penetrantes zischendes quitschendes Pfeifen in der Wohnung (Tag & Nacht) , am Heizkessel im Keller wurde was gemacht da die Warmwasserversorgung nicht reichte fürs ganze Haus , mir geht es sehr sehr schlecht damit , der Vermieter sei im Haus gewesen „er höre nichts“ , meine Tochter fragte schon was den das sei und wie das denn auszuhalten wäre ! PS: bei dem Gedanken die volle Miete nun auch noch zu überweisen wird mir schlecht ! Jemand ein Rat für mich & meine gequälten Nerven ? (Miete steht noch aus für Feb. , Minderung von 50 % ? evtl.) Mir geht es so schlecht damit , dass am liebsten ich gar nichts überweisen würde ! Nach anderer Wohnung suche ich bereits ! L.G. K-U Eke
ja, der Rat ist, mindere die Miete nicht ohne einen Beistand, der sich damit auskennt. Denn bei fehlerhafter Mietminderung kann es zu einer Kündigung kommen.
Die genaue Minderungshöhe ist nirgends wo festgelegt sondern immer Falls spezifisch. Urteile sind aber schon mal ein Hinweis auf die Höhe.
und das lässt sich nicht genauer orten und etwa einem technischen Gerät zuordnen ? Heizkörper (Luft drin), Strömungsgeräusche an Heizungsventilen (Test: komplett zudrehen, Geräusch sollte verschwinden !)? Wasserarmaturen ?
Hört man es im Treppenhaus auch ? Was hören deine Nachbarn bei sich in der Wohnung ? Dauergeräusch oder wann tritt es auf ?
4 Wochen muss man das nicht hinnehmen, aber man muss den Vermieter auch auffordern der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen.
War der in deiner Wohnung ? Und hörte nix, Du und eine Tochter aber schon ?
Februarmiete steht noch aus ? Das ist ja schon reichlich seltsam, üblich zahlt man am Beginn des M. !
Du kannst natürlich mindern, wenn Du den Mangel angezeigt hast und er nicht behoben wird. Die Höhe ist immer mit etwas Risiko behaftet. Rechne damit, der VM ist damit nicht einverstanden und geht rechtlich dagegen vor.
Setze dem VM noch eine kurze Frist zur Beseitigung, kündige an, sollte die ergebnislos verstreichen bestellst Du selbst einen Heizungsbauer und ziehst die Kosten von der Miete ab.
MfG
duck313
Nicht alle Gründe, die eine Mietminderung erlauben, sind gesetzlich geregelt, das stimmt. Aber man finder beim Googlen viele Urteilsbeispiele.
Ob es ein Urteil für ein so ungenau definiertes Problem gibt, bezweifle ich aber.
Mit 50 % liegtst du aber absolut und völlig total (lässt sich das noch steigern?) daneben. Wenn überhaupt, käme was zwischen 2 % und 5 % raus.
Ich halte 5 % auch für das Maximum. Bei 50 % müsste das schon unerträglich laut sein. Wie Dauerbeschallung durch einen Presslufthammer. Vielleicht sollte man mal die Lautstärke messen.
Ich würde jedenfalls die Miete erst einmal unter Vorbehalt zahlen und dem Vermieter schreiben, dass man prüft, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Mietminderung in Betracht käme.
Hallo,
erstmal Vermieter anschreiben möglichkeit zur Beseitigung geben mit Frist. Und vor allem Protokoll führen über die
Lärmbelästigung, das ist ganz wichtig. Evt auch noch aufnehmen mim Handy, ob das verwertet werden kann weiss ich nicht. Und gegebebenfalls nen Anwalt einschalten mit den Mietreduzierungsprozenten kenn ich mich nicht aus. Gruß Andrea
Recht Herzlichen Dank Leute für die Ratschläge & Tipps ! ( Fazit ist dann letztendlich eine andere Wohnung und so hoffe ich ein Vermieter der sich Interessierter zeigt sofern Bedarf besteht) ! Viele Grüße ! K-u Eke