Mietnebenkosten - Ausfallwagnis

Hallo,

mein Vermieter führt in der alljährlichen Nebenkostenabrechnung den Posten „Ausfallwagnis“ (2%) auf. Mein Frage: Was habe ich darunter zu verstehen? Wo finde ich entsprechende Literatur bzw. wer kann mir Hinweise zu den entsprechenden Stellen im Gesetz geben?

Ich habe übrigens einen ganz normalen Standardmietvertrag ohne Sondervereinbarungen.

Vielen Dank im voraus,

Manuela

Hallo,

mein Vermieter führt in der alljährlichen
Nebenkostenabrechnung den Posten
„Ausfallwagnis“ (2%) auf. Mein Frage: Was
habe ich darunter zu verstehen? Wo finde
ich entsprechende Literatur bzw. wer kann
mir Hinweise zu den entsprechenden
Stellen im Gesetz geben?

Ich habe übrigens einen ganz normalen
Standardmietvertrag ohne
Sondervereinbarungen.

Vielen Dank im voraus,

Hallo,
Ausfallwagnis ist eigentlich ein kaufmännsicher Begriff und bedeutet die
„wertmäßige Rückstellung“ von Forderungen gegenüber Dritten;
vermutlich wird hier ein evtl. Mietausfall „kalkuliert“;
dies ist aber von Ihnen nicht zu zahlen.
MfG
Peter

Manuela

Hallo Manuela,

ob Dein Vemieter das wirklich in Ansatz bringen darf, weiss ich nicht.

Auf jeden Fall würde ich mir, für den Fall, dass er es darf, nachweisen lassen, dass der Ausfall auch wirklich stattgefunden hat !!!

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass er es darf. Was er darf, kannst Du u.a. bei der Verbraucherzentrale erfragen. Es ist nämlich gesetzlich geregelt.

Grüsse

Sven

Hallo Manuela ,

anbei einige Infos dazu :
diese Kosten sind nur bei preisgebundenen d.h. Sozial - oder öffentlich geförderten Wohnungen zulässig.

aus : http://www.ginko.de/user/andreas2/mietrecht/index.htm

Umlageausfallwagnis:

Es handelt sich nicht um eine besondere Betriebskostenart, sondern um einen Unterfall des
Mietausfallwagnisses. Der Ansatz ist nur bei preisgebundenem Wohnraum zulässig(§ 25a NMV). Die
Leistung einer Kaution steht dem Ansatz nicht entgegen.
Berechnung: 2% auf die Betriebskosten-Gesamtbelastung und dann anteilige Verteilung auf die Mieter
oder zunächst Betriebskostenbelastung des einzelnen Mieters ermitteln und hierauf den Zuschlag
berechnen?
LG Hamburg WM 1990,561: Das Umlageausfallwagnis ist auf die Gesamtkosten zu berechnen und
dann nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu verteilen, (s. auch Sternel ZfgwBay 1985,442, 443).

hilft das ?

Gruß

Heiner

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