Liebe Wissende,
ich habe mal wieder einige Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt…
Ich habe gerade im Fernsehen (ja, das bildet ) einen Beitrag über geprellte Vermieter gesehen. U. a. wurde ein Vermieterpaar vorgestellt, das sein Haus an einen sog. „Mietnomaden“ vermietet hat und dafür wohl seit Einzug noch keine Miete gesehen hat. Der Mieter macht Mängel geltend und zahlt deshalb seit 14 Monaten nicht (diese Mängel werden aber wohl zumindest vom gerichtlich bestellten Gutachter nicht anerkannt).
Merkwürdig fand ich, dass der Vermieter ausführte, er habe dem Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im letzten Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt dafür zu sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.
Ist das tatsächlich so? Da ist der Vermieter ja gleich doppelt bestraft…
Zusatzfrage: Müsste dann nicht auch der Strom vom Vermieter gezahlt werden (angenommen der Mieter zahlt auch diesen nicht und der Stromversorger stellt - zulässig? - die Stromlieferung ein)?
Ohne Strom läuft zumindest unsere Ölheizung nicht und dann nützt ja auch eine Öllieferung nichts.
Ich habe ja noch nie ein Einfamilienhaus vermietet, aber ich hätte immer gedacht, dass hier standardmäßig die Mieter die Heizkosten selbst tragen und nicht der Vermieter in Vorleistung treten muss, oder? Haben hier die Vermieter möglicherweise einen „falschen“ Vertrag genommen und wurden somit (vor-)leistungspflichtig?
Wie sieht es üblicherweise aus? Und wie kann es zu der vorgenannten Situation kommen?
Lieben Gruß
Trillian