'Mietnomaden' und Ölheizung

Liebe Wissende,

ich habe mal wieder einige Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt…

Ich habe gerade im Fernsehen (ja, das bildet :wink:) einen Beitrag über geprellte Vermieter gesehen. U. a. wurde ein Vermieterpaar vorgestellt, das sein Haus an einen sog. „Mietnomaden“ vermietet hat und dafür wohl seit Einzug noch keine Miete gesehen hat. Der Mieter macht Mängel geltend und zahlt deshalb seit 14 Monaten nicht (diese Mängel werden aber wohl zumindest vom gerichtlich bestellten Gutachter nicht anerkannt).

Merkwürdig fand ich, dass der Vermieter ausführte, er habe dem Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im letzten Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt dafür zu sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.

Ist das tatsächlich so? Da ist der Vermieter ja gleich doppelt bestraft…

Zusatzfrage: Müsste dann nicht auch der Strom vom Vermieter gezahlt werden (angenommen der Mieter zahlt auch diesen nicht und der Stromversorger stellt - zulässig? - die Stromlieferung ein)?
Ohne Strom läuft zumindest unsere Ölheizung nicht und dann nützt ja auch eine Öllieferung nichts.

Ich habe ja noch nie ein Einfamilienhaus vermietet, aber ich hätte immer gedacht, dass hier standardmäßig die Mieter die Heizkosten selbst tragen und nicht der Vermieter in Vorleistung treten muss, oder? Haben hier die Vermieter möglicherweise einen „falschen“ Vertrag genommen und wurden somit (vor-)leistungspflichtig?

Wie sieht es üblicherweise aus? Und wie kann es zu der vorgenannten Situation kommen?

Lieben Gruß

Trillian

Hallo,

„Mietnomaden“ vermietet hat und dafür wohl seit Einzug noch
keine Miete gesehen hat. Der Mieter macht Mängel geltend und
zahlt deshalb seit 14 Monaten nicht (diese Mängel werden aber
wohl zumindest vom gerichtlich bestellten Gutachter nicht
anerkannt).

das soll ja vorkommen, dass die Parteien unterschiedliche Meinungen vertreten. Ist eigentlich bei jedem Streit so.

Merkwürdig fand ich, dass der Vermieter ausführte, er habe dem
Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im letzten
Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt dafür zu
sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.

Ja sicher muss er das. Es ist ja noch nicht klar, wer im Recht ist. Und selbst wenn der Mieter im Unrecht ist und seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, heißt das nicht automatisch, dass der Vermieter seinerseits die vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen müsste.

Ist das tatsächlich so? Da ist der Vermieter ja gleich doppelt
bestraft…

Na ja. Sehe ich nicht ganz so.

Zusatzfrage: Müsste dann nicht auch der Strom vom Vermieter
gezahlt werden (angenommen der Mieter zahlt auch diesen nicht
und der Stromversorger stellt - zulässig? - die Stromlieferung
ein)?
Ohne Strom läuft zumindest unsere Ölheizung nicht und dann
nützt ja auch eine Öllieferung nichts.

Da die Beschaffung des Stroms dem Mieter obliegt ist auch dieser selbst verantwortlich dafür, dass dieser fließt.

Ich habe ja noch nie ein Einfamilienhaus vermietet, aber ich
hätte immer gedacht, dass hier standardmäßig die Mieter die
Heizkosten selbst tragen und nicht der Vermieter in
Vorleistung treten muss, oder? Haben hier die Vermieter
möglicherweise einen „falschen“ Vertrag genommen und wurden
somit (vor-)leistungspflichtig?

Das hieße aber auch, dass er die im Tank enthaltene Menge bei Einzug dem Vermieter abkaufen müsste und die im Tank enthaltene Menge bei Auszug mitnehmen oder an den Vermieter verkaufen müsste. Dies wäre angesichts des schwankenden Heizölpreises und mangels Möglichkeit den genauen Tankinhalt zu ermitteln wenig praktikabel.

PS: Der Vermieter hätte den Vertrag natürlich längst kündigen und den Mieter rausklagen können. Welche Mängel sind derart gravierend, dass die Miete über 14 Monate zu 100% gekürzt werden darf? Ich halte die Geschichte für etwas überzogen.

Gruß

S.J.

Wer die Heizkosten oder die Stromkosten zahlt ist immer eine Sache der vertraglichen Vereinbarung.

In Einfamilienhäusern ist es oft Sache des Mieters, den Tank zu füllen. In Mehrfamilienhäusern kümmert sich meist der Vermieter darum und rechnet dann die Kosten der Tankfüllung auf die Mieter um. Strom ist fast immer Sache des Mieters, meist hat der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter.

Vielen Dank für Eure Antworten (owT)

Hallo,

Merkwürdig fand ich, dass der Vermieter ausführte, er habe dem
Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im letzten
Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt dafür zu
sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.

Ja sicher muss er das.

Das muss er nur dann, wenn das so im Mietvertrag vorgesehen ist. Und wenn nicht, kann sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn durch Nichtheizen Frostschäden entstehen.

Das hieße aber auch, dass er die im Tank enthaltene Menge bei
Einzug dem Vermieter abkaufen müsste und die im Tank
enthaltene Menge bei Auszug mitnehmen oder an den Vermieter
verkaufen müsste. Dies wäre angesichts des schwankenden
Heizölpreises und mangels Möglichkeit den genauen Tankinhalt
zu ermitteln wenig praktikabel.

Nö. Beim Einzug kann der neue Mieter (wenn er möchte) den Restinhalt vom Vormieter abkaufen. Wenn er nicht möchte, muss der Vormieter entweder das Öl mitnehmen oder verschenken. Der Vermieter hat mit dem Tankinhalt nichts zu tun - wenn es nicht anders im Mietvertrag vorgesehen ist. Hatten wir grad vor ein paar Tagen im anderen Brett: /t/heizoel-absaugen-und-transportieren/4793764/14

Gruß
loderunner (ianal)

Nonsens
Hallo,

sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.

Ja sicher muss er das.

Das muss er nur dann, wenn das so im Mietvertrag vorgesehen
ist. Und wenn nicht, kann sich der Mieter sogar
schadensersatzpflichtig machen, wenn durch Nichtheizen
Frostschäden entstehen.

???

Allgemein sehen die deutschen Gerichte Temperaturen von 20 bis 22° als angemessen. Daran kann auch ein Mietvertrag nichts ändern, in dem beispielsweise eine Mindest-Temperatur von 18° vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam (LG Heidelberg, WM 82, S. 2; LG Berlin, GE 91, 573). 20 bis 22° sieht man jedoch allgemein als ausreichend an (OLG München, WM 59, S. 74; LG Berlin, MM 93, 135; LG Köln, WM 80, 17; LG Hamburg, WM 80, 126).

Irgendwie liegst Du hier also völlig daneben, wenn du behauptest, dass einzelvertraglich geregelt sein muss, dass die Wohnung überhaupt beheizbar ist. Wenn der VM nicht die Voraussetzungen schafft, dass die Wohnung ordentlich beheibar ist, handelt er vertragswidrig.

Gruß

S.J.

Hallo,

Irgendwie liegst Du hier also völlig daneben, wenn du
behauptest, dass einzelvertraglich geregelt sein muss, dass
die Wohnung überhaupt beheizbar ist.

Nene, das meinte ich nicht.

Wenn der VM nicht die
Voraussetzungen schafft, dass die Wohnung ordentlich beheibar
ist, handelt er vertragswidrig.

Die Voraussetzung erschöpft sich aber im zur Verfügung stellen der Heizungsanlage. Der Vermieter muss doch nicht auch noch für das Öl sorgen. Genauso wenig wie für Gas, Strom, Holz oder Kohle. Wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist.
Und wenn dann beim Auszug noch Öl im Tank ist, das dem Ex-Mieter gehört, muss dieser das Öl mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen - wenn der das möchte. Der Vermieter muss es nicht übernehmen, wenn er nicht will.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Die Voraussetzung erschöpft sich aber im zur Verfügung stellen
der Heizungsanlage.

das mag im Einzelfall so sein, im Posting heißt es aber „er habe dem Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im letzten Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt dafür zu sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus habe.“ Hieraus geht eigentlich recht klar hervor, dass sich der VM zur Bereitstellung des Heizöls verpflichtet hat, aber meint wegen eines schwebenden Rechtsstreits dieser Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen. Und das geht natürlich nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

das mag im Einzelfall so sein, im Posting heißt es aber „er
habe dem Mieter sogar noch 2000 l Heizöl zu 0,70 EUR/ L im
letzten Winter liefern müssen, da er lt. seinem Rechtsanwalt
dafür zu sorgen habe, dass der Mieter 20°C in seinem Haus
habe.“ Hieraus geht eigentlich recht klar hervor, dass sich
der VM zur Bereitstellung des Heizöls verpflichtet hat, aber
meint wegen eines schwebenden Rechtsstreits dieser
Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen. Und das geht
natürlich nicht.

Da hast Du völlig recht, mein Einwand bezog sich nur darauf, dass das keine allgemein gültige Regelung ist. Offensichtlich habe ich mich da nicht deutlich genug ausgedrückt.
Gruß
loderunner (ianal)