Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

und zwar haben wir folgendes Problem:
Am 30. April d. J. sind wir aus unserer Whg. ausgezogen, in der wir ca. 5 Jahre wohnten, wg. eines Wasserschadens ausgezogen. Es wurde ein Auflösungsvertrag vereinbart. Als wir die Whg. bezogen, war diese vollkommen renovierungsbedürftig. Hierbei wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, bei der u.a. vereinbart wurde, dass bei Anschaffung eines Herdes der Vermieter bereit wäre 50 % dazu zu bezahlen. Dieses haben wir nie in Anspruch genommen, da wir uns einen sehr teueren Herd kauften. In der Vereinbarung stand weiter, dass die Küche in Eigentum des Vermieters übergeht. Dies war uns aber vollkommen entfallen. Als wir auszogen, haben wir die Küche mitgenommen - vollkommen unbeabsichtigt. Die Übergabe - leider ohne Protokoll - hat mein Frd. mit dem Vermieter gemacht. Der Vermieter sah sich die Räume an mit ihm und meinte: „Alles ok!“ u. nahm den Schlüssel in Empfang. Seither haber wir nichts mehr gehört. Nun nach immerhin 5 (!!!) Monaten meldete sich der Vermieter bei meinem Partner. Er wurde sehr patzig am Telefon und beschuldigte meinen Partner, dass wir „ihn“ (den Vermieter) bestohlen hätten. Wir hätten uns die Küche unter den Nagel gerissen u. drohte durch die Blume. Mein Frd. hat mit ihm vereinbart, dass er ihm selbstverständlich die Küche einbaut. Mich hat er am gleichen Tag im Büro angerufen und wurde von Anfang an sehr ungehalten u.a. „dies wäre jetzt aber an der Grenze und er wäre RICHTIG sauer“. Darauf erwiderte ich, dass er ja bereits mit meinem Partner gesprochen habe u. dieser sich bereit erklärt habe, die Küche einzubauen. Der Vermieter wurde total patzig u. meinte, ich müsse mich ja schließlich an die Vereinbarung, die bei Wohnungseinzug getroffen wurde erinnern. Ich meinte: Das wäre richtig, allerdings wäre mir das mit der Küche total entfallen und was er denn nun überhaupt wolle von mir. Ja, er würde schließlich von seinem „Recht Gebrauch machen und mir dies mitteilen“. Da entgegnete ich: „Na das haben Sie ja hiermit getan!“ Das Gespräch hat man dann gegenseitig beendet. Meine Frage wäre eigentlich, inwieweit dies überhaupt rechtens ist. Er als Vermieter hätte sich den Mietvertrag, den er mit uns geschlossen hat, ja auch vor der Abnahme lesen können und bei Abnahme darauf hinweisen, wg. der Küche. Nun kommt er nach 5 (!!) Monaten u. möchte liebsten eine neue Einbauküche haben. Mein Partner hat den Eindruck, der Vermieter droht jetzt, weil er am liebsten bares sehen möchte, worauf wir uns auf keinen Fall einlassen. Ich bin gespannt auf die Antworten und hoffe, es war einigermaßen verständlich. Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Christiane

Der Vermieter kann Schadenersatz für den Ausbau der Küche verlangern. Dazu hat er 6 Monate nach der Schlüsselübergabe (Nicht der Abnahme!) Zeit. Wenn der Einbau der K. nicht zumutbar ist, z.B. weil diese dann beschädigt wäre, schon eine neue Küche drin ist usw., kann er Schadenersatz in Geld verlagen. Das muss er aber einklagen.

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Sehr geehrte Wer-Weiß-Was-Nutzerin,

bei der Beschreibung Ihres Falls bleiben doch so viele Fragen offen, dass ich nicht klar darauf antworten könnte:

Es wurde ein Auflösungsvertrag vereinbart.

Wurde zur Rückgabe der Wohnung in Verbindung mit der Kücheneinrichtung etwas vereinbart?

Hierbei wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, bei
der u.a. vereinbart wurde, dass bei Anschaffung eines Herdes
der Vermieter bereit wäre 50 % dazu zu bezahlen. Dieses haben
wir nie in Anspruch genommen, da wir uns einen sehr teueren
Herd kauften. In der Vereinbarung stand weiter, dass die Küche
in Eigentum des Vermieters übergeht.

Was ist vom Vermieter gestellt und was haben Sie eingebracht?

Schöne Grüße

Thomas Witter

Hallo Christiane,
Danke für das Vertrauen in mich, klar habe ich das alles nachvollziehen können :smile:
Also, halben Herd bezahlen lassen, hatte sich erledigt, und „selbst Schuld“, das Angebot nicht angenommen zu haben, auch ist meines Erachtens der Wasserschaden nicht relevant.
Fakt ist, die Einbauküche sollte bei Auszug drin bleiben, sie wurde gedankenlos mitgenommen, da sie laut Vertrag dem Vermieter gehört, müßte sie wieder zurück gebracht werden.
Mein Vorschlag, den ehemaligen Vermieter darüber informieren, das er ja angerufen hat und ihm mitteilen, das Ihr gerne bereit seit unverzüglich die Küche wieder einzubauen. Und dann eine Frist von, in diesem Fall sage ich mal einen Monat, einräumen auf Beantwortung des Schreibens, mit dem Vermerk, wenn er sich bis Dato nicht gerührt hat, die Küche in Eurem Eigentum über geht. NUR SCHRIFTLICH. Einschreiben/Rückschein
Dies ist eine Absicherung für Euch, falls es zu einem Rechtstreit kommen sollte!
Nicht vergessen,die Küche ist schon einmal mehr umgezogen und hat in den fünf Monaten noch wieder an Wert verloren.
Falls etwas vom ehemaligen Vermieter kommt, nach dem Schreiben von Euch, gibt es nur den Weg zum Anwalt!
Ich hoffe ich konnte Euch etwas helfen.
Viel Glück, mfG A. Kölsch

Der Vermieter hat gestern noch mal mit meinem Partner telefoniert. Wir waren bereit die Küche wieder einzubauen (ordentlich versteht sich). Das will der Vermieter gar nicht. Der Vermieter meinte: „aus verständlichen Gründen lasse er uns nicht mehr in die Wohung und wir sollen ihm eine Zahl nennen, was wir bereit wären zu zahlen, um die Angelegenheit schnellstens vom Tisch zu schaffen“. Das finde ich nun den Gipfel! Ist sowas rechtens. Kann bzw. darf er das?

Viele Grüße und vielen Dank
C. Egerer

Hallo und vielen Dank erstmal. Zur Rückgabe der Wohnung bei Abschließung des Auflösungsvertrages wurde nichts weiter vereinbart. Die Vereinbarung, die ich beschrieben habe, wurde bei Abschließung des Mietvertrages getroffen (vor ca. 5 Jahren), diese enthält die Anschaffung eines Herdes und dass eine Küche einzubauen und zu kaufen wäre (von uns), die bei Auszug in das Eigentum des Vermieters übergeht. Wir haben die Küche damals gekauft und eingebaut. Die Wohnung war insgesamt total renovierungsbedürftig, dafür bekamen wir einige Monate mietfrei.
Die Küche haben wir wirklich total gedankenverloren mitgenommen! In der zwischenzeit hat mein Partner noch einmal mit dem Vermieter bzw. Verwalter telefoniert. Der Verwalter meinte, "er lasse uns aus verständlichen Gründen nicht mehr in die Wohnung. wir möchten ihm doch bitte ein Zahl nennen,um die Angelegenheit schnellstens aus der Welt zu schaffen. Wir haben ihm angeboten, die Küche wieder einzubauen - ordentlich versteht sich. Er meinte darauf hin: „Die Küche haben Sie noch? Und sieht die noch ordentlich aus?“ u. im Anschluss daran teilte er mit, dass er lieber eine Zahl hören möchte.
Ist das rechtens so? Kann er das so verlangen?
Viele Grüße
Christiane Egerer

Hallo Christine,

nach der anstandslosen Rücknahme der Wohnung mit einem Übergabeprotokoll entfallen meiner Ansicht nach weitere Forderungen. Auch in der Fachliteratur wird ein vom Vermieter unterschriebenes Abnahmeprotokoll als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet (z. B. Stürzer/Koch: Vermieter-Lexikon, Seite W 25). Das heißt, entdeckt der Vermieter später noch etwas, kann er nichts mehr geltend machen.
Es besteht also allenfalls eine moralische Verpflichtung. Mit der ungeschickten Art des Vermieters scheint mir eine Einigung nicht gerade einfacher geworden zu sein. Ich habe auch den Eindruck, dass der Vermieter gar keine Küche mehr gebrauchen kann, sondern eine Entschädigung haben möchte. Einen Anspruch hat er darauf nicht, Sie könnten sehr wohl besagte Küche zurückbringen (abgesehen, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht). Es wäre vielleicht auch noch einen Gedanken wert, ob der Wasserschaden Ihre Renovierungsleistung nicht auch teilweise vernichtet hat, da Sie ja wahrscheinlich früher als beabsichtigt ausgezogen sind und die vergünstigte Miete nicht länger genießen konnten.
Es hängt also nun von Ihrer Anständigkeit ab, ob Sie Ihre (versehentliche und vom Vermieter geförderte) Bereicherung noch ausgleichen wollen. In der Regel rechnet man bei einer durchschnittlichen Kücheneinrichtung mit einem Nutzungszeitraum von zehn Jahren. Da Sie wissen, wie viel die Küche damals gekostet hat und wie alt diese ist, können Sie daraus einen fiktiven Restwert errechnen. Alles weitere wäre Verhandlungssache, bzw. wie ausgeführt eher Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Witter

Disclaimer:
Die hier niedergelegte Antwort habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie erfolgt kostenlos, unverbindlich und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich vor allem um keine Rechtsberatung, sondern um meine persönliche und unverbindliche Meinung. Wenn ich in meiner Antwort nicht bereits besonders darauf hingewiesen habe, sollte diese grundsätzlich keine professionelle Rechtsberatung ersetzen.
Literatur: Vermieter-Lexikon (z.B. , € 29,80, versandkostenfrei)

Hallo Christiane,

die Küche ist Eigentum des Vermieters. Ihr müsst sie wieder einbauen, lasst euch dies auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

Da ihr beim Auszug kein Protokoll gefertigt habt, habt ihr leider Pech.

Schönen Gruß,
Lendzy

Ups,
dann will er Geld sehen.
Ja, er darf, da die Küche ihm ist und sie mitgenommen wurde.
Aus verständlichen Gründen…? Was immer das auch sein mag, vielleicht ist die Wohnung nun anderweitig vermietet worden.
Fakt ist, Ihr müßt eine andere Küche kaufen, wenn Ihr die alte dort wieder einbauen würdet.
Bei einem Rechtstreit kommen Anwaltskosten auf Euch zu, von daher mein Rat, zahlt ihm ein „paar Euro“ und vergeßt die Angelegenheit, kommt Ihr bestimmt günstiger mit weg.
Auch wenn es gegen Euren Rechtssinn geht. Recht habe und bekommen sind immer zweierlei Dinge. Und die Küche gehört laut Vertrag dem Vermieter!
Wenn Euch meine Antwort nicht ausreicht, was ich nachvollziehen kann, dann müßt Ihr einen Anwalt aufsuchen.
Wünsche Euch viel Erfolg, LG A. Kölsch

Hallo aus Bernburg,

hier wurde die Schuld eines Mieters beschrieben, Straftatbestände verharmlost und vorsätzlich umfangreich Rechtsbeugung betrieben. Hier möchte ich ausnahmsweise den Vermieter vertreten!

Hochachtungsvoll