Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag. Ich bin Profimusiker mit Hochschulausbildung und muss selbstverständlich jeden Tag üben um in Form zu bleiben. Ich verstehe auch, dass die Nachbaren (vorallem wenn es Rentner sind und ständig zuhause sitzen) immer was dagegen haben und haben werden. Bei mir handelt es sich allerdings nur um 1,5 Std Singen am Tag und 2-3 Stunden Klavier, alles klassisches Repertoire. Ich mache nie laute Tonanlagen an, veranstalte nie parties, übe nur zu erlaubten Zeiten, komme immer den Nachbaren entgegen, rede mit Ihnen, stelle mich immer vor bei Neueinzug und habe trotzdem Probleme. Ich kann definitiv nicht aufhören zu arbeiten. Wie kann ich mich durchsetzen und welche Rechte habe ich eigentlich?Besteht wirklich die Möglichkeit, dass gegen mich was erhoben werden kann? Vielen Dank für Ihre (eure) Hilfe!

Ich denke nicht, dass rechtlich etwas dagegen unternommen werden kann, wenn das Singen und das Musik üben zu den erlaubten Zeiten, also vormittags bis 12 Uhr und nachmittags ab 14 Uhr oder 14 Uhr 30 (das ist manchmal unterschiedlich) bis 20 Uhr stattfindet.
Bei mir hat sich auch mal ein Mieter (Rentner) im Haus aufgeregt, weil das Kind eines anderen Mieters nachmittags immer Musik übte und auch Musik gehört hat. Aber wenn zur Mittagszeit und am Abend Ruhe ist, kann nichts dagegen gemacht werden.

Hallo,

für einen Berufsmusiker sind 2 bis 3 Stunden in Ordnung, wenn er die Ruhezeiten einhält. Ich persönlich möchte aber auch keinen Musiker als Nachbarn haben. Gibt es keine elektronische Möglichkeit ?

MfG

Hallo,

ich kann Ihr Problem durchaus verstehen. Nun stellen Sie sich aber mal vor, im gleichen Haus wie Sie würde ein Rockmusiker wohnen, der für sich auch jeden Tag 4 Stunden Übungszeit beanspruchen würde, so dass Ihre Proben nicht mehr möglich wären. Was würden Sie tun ?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es als Mitmieter von Ihnen nicht immer einfach ist, denn irgendwann hätte man gerne einfach seine Ruhe. Und das sagen auch die meisten Hausordnungen, dass die Mieter keine anderen Mieter stören sollen. Ausnahmen gibt es natürlich - Lärm beim Umzügen oder mal eine Geburtstagsparty.

Ich denke auf längere Sicht kommen sie nicht umhin, sich entweder irgendwo einen schallisolierten Keller/Raum als Probeort anzumieten oder irgendwie ein Haus in Alleinlage zu kaufen/zu mieten.

Liebe Grüße
Stephanie

hallo - es kommt darauf an, was in deinem mietvertrag steht,bzw.was du mit dem vermieter vereinbart hast. du hast doch bestimmt eine vereinbarung zwecks deiner klavier u. gesangsstunden mit dem vermieter ausgemacht bzw. schriftlich vereinbart und das zählt. wenn du die zwiten einhälst,dann kann man dir auch nicht an den kragen. und wennn jemand einzieht,muss der vermieter mitteilen, dass im haus klavier gespielt wird. wenn aber dein vermieter nichts davon weiss, dann könnte es sein, dass er ,wenn die mieter im haus eventuell die miete mindern, dich kündigen kann, da du ihm das verschwiegen hast und er nun wegen dir mieteinbußen hat. lg.

Ich habe ein Klavier der Silent-Serie, aber nun beklagt sich die Nachbarin, dass sie die Geräusche des Tastenanschlags hört. Und als ich mich für die Wohnung beworben habe, habe ich auch ehrlich gesagt,dass ich berufsmusiker bin und hier üben will. Die Maklerin antwortete darauf,dass es kein Problem sei.

Beim Einzug habe ich der Maklerin gesagt,dass ich Profimusiker bin und hier üben will. Sie sagte, es sei kein Problem. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter auch informiert ist. Im Mietvertrag steht nur Verbot für laute Tonanlagen und das friedliche Zusammenleben nicht stören, was für mich sehr undeutlich ist. Ausserdem gibt es Recht auf Musik zu erlaubten Zeiten, die ich nie überschreite.

Ein Mietmieter von mir zu sein ist wirklich nicht einfach, aber es ist auch nicht einfach für mich-ich muss üben. Wenn man zu keinem Kompromiss kommen kann, dann hilft das Recht und dieses kenne ich nun nicht allzu gut.

Hallo selenin,

das Mietrecht hat viele Fragen aber genauso viele Antworten.
Grundsätzlich ist das Musizieren in einer Wonung nicht zu verbieten. Einschränkungen gibt es aber schon.
In Ihrem Fall sollten Sie Ihren Mietvertrag genau studieren. Auch die Hausordnung sagt viel dazu aus.

Ein Urteil zu diesem Thema:

Rücksichtsvolles Musizieren ist durchaus erlaubt

Musiziert der Mieter in seinen Mieträumen, fällt das grundsätzlich noch unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Allerdings darf von ihnen verlangt werden, dass Sie auf die Belange und Bedürfnisse der anderen Mitbewohner Rücksicht nehmen (LG Freiburg, Urteil v. 19.12.1991 - 3 S 295/91, WM 1993, S. 120).

Unterm Strich bedeutet das: Das Musizieren kann Ihnen nicht vollständig untersagt werden. Aber es gibt Regeln, wann im Haus musiziert werden darf, und das ist bei Ihnen geregelt.

Ihr Vermieter muß eine Lösung schaffen.

Gruß Fred

Ja, die Möglichkeit besteht. Lt. Immissionsschutzgesetz dürfen bestimmte db- Stärekn in Wohngebieten nicht überschritten werdne. Am besten eine (seltene) Wohnung im Gewerbe- oder Mischgebiet mieten…

LG, Feßer

Kann das Klavier eventuell auf Schall absorbierende „Füße“ gestellt werden? Dann wäre auch der Tastenanschlag nicht hörbar… ich habe in meinem Wohnzimmer die Wand zum Nachbarn Schall gedämmt, weil sie einfach zu dünn war…

MfG

Wenn Sie die Mittags- und Nachruhe einhalten, müssen es Ihre Mitbewohner tollerieren.
Bassauer