fragen rund um das Mietrecht
es geht um folgendes. das fenster im wohnzimmer lässt sich
nicht mehr richtig schließen d.h. am unteren rand ist eine etwa
2 cm dicke spalte. und dadurch zieht die kälte rein.ein
handwerker der von der hausverwaltung geschickt wurde konnte das
fenster nicht wirklich reparieren da das fenster an der untere
seite eine bogen hat deshalb lässt es sich nicht
schließen.(holzrahmen fenster)auf der untere seite brachte der hw dann eine
dichtung an und das wars.
jetzt möchte die hausverwaltung das
die kosten der reperatur vom mieter getragen werden soll.richtig?
Hallo,
was steht denn im Mietvertrag?
Wenn dort eine Kostenbeteiligung drin steht dann ist es auch richtig so.
Viele Vermieter tragen dort z.B ein das der Mieter Reperaturen unter 300 Euro selber trägt und die größeren der Vermieter.
Gruß SUnny
Hallo,
ist eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag festgelegt?
Wenn nicht, muss der Vermieter die Reparatur selber zahlen.
Wenn ja, ist eine Obergrenze einzuhalten, die bei ca. 75,- bis 100,- Euro plus Mehrwertsteuer pro Einzelfall liegt.
Alle weitere dazu liest du hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden…
Gruß
Roland
Ich bin mir nicht wirklich sicher, dass es sich bei dem Schaden um einen durch die Mieternutzung verursachten Bagatellschaden handelt.
vnA
Hallo vnA,
Ich bin mir nicht wirklich sicher, dass es sich bei dem
Schaden um einen durch die Mieternutzung verursachten
Bagatellschaden handelt.
habe da auch meine Zweifel. Würde vielleicht auf folgende Begründung gehen:
Eine notdürftige und somit teilweise Reparatur kann dem Mieter nicht angelastet werden, da der Schaden (und dessen vollständige Behebung) in der Summe die Grenzen der Kleinreparatur übersteigt.
Gruß
Joschi
was steht denn im Mietvertrag?
Wenn dort eine Kostenbeteiligung drin steht dann ist es auch
richtig so.
Ist das so?
Dann sind die ganzen Meldungen über unwirksame Vertragsklauseln also Hirngespinste?
Viele Vermieter tragen dort z.B ein das der Mieter Reperaturen
unter 300 Euro selber trägt und die größeren der Vermieter.
Die Vermieter können dort eine Menge eintragen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob das, was sie eintragen, auch vor Gericht Stand hält. Gerade Bagatellschäde gehören zu den Klauseln, die sehr häufig gerade nicht gültig sind.
Als Richtgröße für den einzelnen Schaden gelten z.B. 75 € und keine 300. Außerdem ist die Frage berechtigt, ob es sich hier unabhängig vom Betrag überhaupt um einen Bagatellschaden handelt. Schäden, die überhaupt nicht durch den Gebrauch des Mieters unmittelbar beeinflusst werden können, fallen nämlich nicht darunter. Ich bin weder Handwerker noch Anwalt. Aber der Beschreibung nach klingt das nicht nach einem Schaden, der durch Gebrauch entstanden ist.
Ich bin mir nicht wirklich sicher, dass es sich bei dem
Schaden um einen durch die Mieternutzung verursachten
Bagatellschaden handelt.
hm, schwierig in diesem Fall.
Will der Vermieter die Kosten für das Kleben der Dichtung, ist der Fall fast klar. Bagatellschaden, wenn der Schaden durch diese Maßnahme bleibend behoben wurde.
Kein Bagatellschaden wenn das Fenster ausgetauscht wird oder anderweitige Maßnahmen durchgeführt werden müssen und somit Sache des Vermieters.
Gruß
Roland
Bagatellschäden sind auch nur die Schäden die durch die Nutzung durch den Mieter entstanden sind. Inwieweit dies auf ein verzogenes Fenster zutrifft mag ich nicht beurteilen. Rollladengurt gerissen, Fenstergriff defekt, Klappladen aus dem Scharnier gerissen, ok. Aber ein verzogenes Fenster?
vnA
Hallo,
das Fenster ist verzogen, nicht durch Benutzung durch den Mieter beschädigt. Ergo fällt das nicht unter die Kleinrepartaturklausel.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner