Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
habe da eine Frage bezüglich „Was darf man auf dem Dachboden/Speicher lagern“?
Meine Vermieterin hat vor kurzem das Dach neu machen lassen und für sich eine Fotovoltaranlage drauf machen lassen.Wir habe von der ganzen Sache kein nutzen.Wo alles fertig war haben Sie oben ein wenig sauber gemacht und dann kam Sie mit einen Zettel über die „Brandschutzverordnung am Dachboden“.Aus dem Zettel wurdewir nicht ganz schlau, wie auch unsere Vermieterin.Da steht das keine leicht entflammbare oder brennbare Sachen oben gelagert werden sollen wie Altpapier,Spermüll,Textilien und leicht brennbare Stroffe(Benzin,Gas,Lacke u.s.w.).Dann kan die Ansage von Ihr wir müssen oben alles Räumen was nicht oben rauf gehört.
Wir haben aber oben alles nur Sachen was 90% der Deutschen auf einen Dachboden lagern.Hier ein Beispiel:Umzugskartons mit verschieden Sachen drin(Töpfe,Schuhe,Kindersachen,Spielzeug,Platten,Bücher,Akten u.s.w.)einen Holzschrank mit Winter/Sommer Sachen,Schlitten,Kicker,eine Babywiege,Regalle,Anbauteile eines Schrankes,einen Ventilator,Taschen,Koffer und andere kleinichkeiten.
Jetzt meine Frage?
Ist das Verboten da oben gelagert zu werden?
Noch einen Nachtrag,wir zahlen Miete für den Speicherraum und haben oben nichts zugestellt was wichtig wäre(Kamin).Heizungen oder andere Drafos oder Elektriche Geräte gibt es da oben nicht.
Könnt Ihr mir da helfen bitte.
Danke!
Gruß
Piperias
Hallo Piperias,
soviel mir bekannt ist, gibst es da schon seit Jahren ein Brandschutzgesetz, das dass Lagern dieser Dinge verbietet. Vielleicht wendest Du Dich da am besten an die Feuerwehr, die müssten hierüber bestimmt ein Merkblatt haben. Zur Miete des Dachbodens ist noch zu sagen, nur wenn dafür speziell Kosten im Mietvertrag aufgeführt sind, könntest Du Sie durch die nicht Benutzbarkeit von der Miete abziehen. Ansonsten ist das Vorhandensein eines Dachbodens zur Vermietung einer Wohnung im Gegensatz zum Keller nicht zwingend.
Grüße Ideenfuchs
Guten Tag und danke für die Anfrage,
grundsätzlich einmal hat die Vermieterin das Recht Ihr Eigentum (Haus) vor einem Brand oder Brand auslösenden Ursachen zu schützen.
Jetzt ist die Frage, haben Sie innerhalb des Hauses als Mieter anderen Räume zur Lagerung zur Verfügung. Sind Kellerräume oder andere Räume für diese Nutzung vorhanden?
Grundsätzlich einmal ist es nicht Standard für Keller - oder Speicherräume Mietkosten zu zahlen. Miete wird ausschließlich nur für Wohnfläche gezahlt. Hierunter fallen Räume, wie Wohn - u. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Speisekammer, Bad, Gäste-WC. Sie sollten Ihre Vermieterin einmal fragen, warum Sie für Speicherplatz Miete zahlen.
Wenn der Vermieter auf die Beseitigung der Sachen innerhalb des Speichers besteht, dann bitten Sie um kostenlosen Ersatz. Ist dies nicht möglich und Ihnen steht der zugesagte Speicherplatz nicht mehr zur Verfügung, dann müssen Sie um eine Änderung des Mietvertrages ersuchen und gleichzeitig eine Mietkürzung verlangen.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
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Hallo wer-weiss-wasser,
am Besten fragen Sie noch mal nach,was Sie alles oben hinstellen dürfen.
Erklären Sie hierbei auch ,das Sie die Nutzfläche auf dem Dachboden mit im Mietvertrag haben.
Versuche Sie dem Mieter klar zu machen,das er gegebenenfalls Ihnen einen Raum zur Unterbringung zur Verfügung stellt.
Ich hoffe für Sie auf ein gute Lösung.
Sorry für die verspätete Antwort(Urlaub).
diekoschis