Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich wohne in einem unsanierten Altbau. Leider verfügen wir über keine Wasserzähler, sodass die Nebenkosten auf die Wohnfläche umgeschlüsselt wird.

Da über mir eine 3-köpfige Familie wohnt und exakt die gleiche Wohnfläche hat wie ich, werden mir die gleichen Wasserkosten in Rechnung gestellt, wobei es nur logisch ist, dass ich wesentlich weniger Wasser verbrauche.

Kann ich mir einen Wasserzähler einbauen lassen, der vom Vermieter anerkannt werden muss, sodass ich wirklich nur meine tatsächlichen Wasserkosten zahle? Oder ist die Anerkennung des Zählers nur möglich, wenn alle anderen Mietparteien ebenfalls einen haben? Leider bin ich die einzige, die alleine lebt - daher zahle ich von jedem anderen Mieter einen Anteil mit - ein Zustand, den ich mir selber nicht auf Dauer leisten kann und möchte!
Kann ich die Kosten des Einbaus eines solchen Wasserzählers dem Vermieter in Rechnung stellen?

Oder kann ich beantragen dass die Umschlüsselung nicht nach qm sondern nach tatsächlichen Bewohnern einer Mietpartei erfolgt (d.h. in meinem Fall zahle ich anteilig für eine Person, während man über mir für 3 zahlen müsste)?

Ich bitte um Rat und Hilfe, da meine Nebenkosten sowie die Nachzahlung Jahr für Jahr steigen, während andere sich über eine Rückzahlung freuen… Vielen Dank im Voraus! Claudia

Hallo Claudia,

grundsätzlich gilt bei Kaltwasser erst mal der Verteilerschlüssel, der im Mietvertrag vereinbart ist. Diesen kann der Vermieter bei Altbauten (Ausnahme Hamburg) frei wählen. Ändert er diesen während der Mietzeit, müssen alle Mieter dem zustimmen.
Eie Wasseruhr für die eigene Wohnung darf der Mieter nicht ohne Einwilligung des Vermieters einbauen. tut er es trotzdem, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, danach auch abzurechnen. Das bringt also nichts.
Wie so oft im Leben kann ein ruhiges Gespräch mit allen Mietern und dem Vermieter vielleicht eine Lösung bringen, denn welche Familie lässt sich gerne auf Dauer sagen, dass sie von einer allein stehenden Person „subventioniert“ wird.Wenn die Mieter sich einig wären, dann wird der Vermieter nichts dagegen haben, entweder nach Personen umzulegen oder auch Wasseruhren einzubauen, deren Kosten und Wartung er allerdings auf die Mieter umlegen kann.

Viel Glück !
Gruß von Heihei

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Hallo,
das ist natürlich eine ausgenommen unglückliche Situation; jedoch ist der Vermieter zur Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.

Legt der Vermieter die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gem. § 556a Abs. 1 S. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabes leider nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.

Das besagt ein BGH-Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 188/07; NJW 2008, 1876

Jedoch steht in 556a BGB auch, dass sie eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen können, die dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt, soweit dieser erfasst werden kann (was ja der Fall ist) oder von einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängt. Da dies in Ihrem Fall erhebliche Unterschiede darstellen würden, sprechen Sie doch mal mit Ihrem Vermieter und schauen Sie, ob er sich dazu hinreißen lässt, den Verbrauch auf andere Art und Weise um zuschlüsseln (pro Kopf etwa) oder sogar den Verbrauch der Mieter messen lässt. - Hierzu: fragen Sie doch einmal bei Ihrem örtlichen Mieterbund http://www.mieterbund.de/ an, ob nicht bei Ihnen sogar der Vermieter landesgesetzlich verpflichtet ist, Wasserzähler in die Mietswohnung einzubauen. (Dann jedoch hätten Sie in Folge dessen mit einer Mieterhöhung zu rechnen - die jedoch auch gedeckelt ist durch §559 BGB).

Hierzu und zu Ihrer Frage, ob Sie selbst einen Wasserzähler einbauen lassen können, ein Text vom DMB:

"Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter derartige eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen „kalten“ Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.

Konsequenz ist auch, dass der Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Er kann 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat der Vermieter Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen."

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und Sie werden bald gerechter anbgerechnet.
Eine Rückmeldung würde mich freuen.

Beste Grüße
Christian Wiesbrock

Liebe Claudia,

zu allererst sollten Sie Ihren Mietvertrag studieren und nachschauen, ob dort explizit geschrieben steht, dass nach qm abgerechnet wird. Ansonsten verhält es sich so, dass nicht nach willkürlichen Maßstäben abgerechnet werden darf, dass also eine adäquate Berechnungsmethode zugrunde gelegt werden muss. Dies kann qm oder die Anzahl der Personen sein. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie zunächst nochmal Ihren Mietvertrag studieren. Danach können Sie sich nochmal bei mir melden. Auf die Schnelle kann ich Ihnen keine genaue Antwort geben, weil die Problematik, wie Sie sie schildern nicht exakt gesetzlich geregelt ist und daher auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückgegriffen werden muss. Ich werde für Sie etwas recherchieren.

Viele Grüße aus Augsburg!

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Ich habe mich weiter erkundigt: Grundsätzlich ist eine Umlegung nach der Wohnfläche der gesetzliche Standard. Soweit Erfassungseinrichtungen (Wasserzähler) bestehen, darf nicht nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf Einbau einer Erfassungseinrichtung.
Sie haben daher wohl eher schlechte Karten bzgl. einer Anpassung der Berechnungsmethode. Allerdings kann selbstverständlich - sozusagen freiwillig - eine Umlegung nach Personen vereinbart werden. Vielleicht schlagen Sie das ihrem Vermieter vor, vielleicht lässt er mit sich reden.

Viele Grüße!

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Hallo Claudia,
bitte schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Wenn dort als Umlageschlüssel die qm-Zahl angegeben ist, kann der Vermieter danach abrechnen.
Ich selbst rechne nach einem Punkteschlüssel ab. Also pro Person und pro Raum (dazu zählen nicht Diele und Bad) berechne ich 1 Punkt x Wohnzeit. 1 Person, die 12 Monate dort wohnt und Küche, WZ und SchZ hat, wird mit 4 Punkten x 12 Monaten angerechnet. Eine 3-köpfige Familie bei gleicher Wohnungsgröße mit 6 Punkten.

Nur nach qm abzurechnen, ist ungerecht. Wenn Sie s. Zt. den Mietvertrag jedoch so unterschrieben haben, ist er gültig.
Sollte kein Schlüssel angegeben sein, widersprechen Sie der Abrechnung und bitten um eine korrekte Abrechnung bzw. schlagen die Abrechnung nach Anzahl der Personen vor.

Das ist erst einmal das, was ich Ihnen empfehlen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla

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Hallo guten Tag
Natürlich können Sie dem Vermieter vorschlagen das Wasser nach Personen abzurechnen.Aber erlaubt ist es schon nach qm abzurechnen aber nicht gerecht.Weisen Sie dem Vermieter darauf hin.
Sorry, aber solange war ich nicht in Urlaub.
mit freundlichen Grüßen a.g.

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Hallo Claudia,

sämtliche Betriebskosten (dazu gehören auch die Wasserkosten) sind nach dem Anteil der Wohnflächen umzulegen (falls nichts anseres im Mietvertrag vereinbart worden ist).

Dazu mehr unter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Wasserabrechnungen nach Verbrauch können erst durchgeführt werden, wenn alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet worden sind.

Dazu mehr unter:
http://www.ratgeberrecht.eu/miet-aktuell/umlage-der-…

Jedoch können nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen Widersprüche eingereicht werden.

P.S. Bezüglich des Wasserverbrauches einer einzelnen Person im Vergleich zu 3 Personen:

Der Verbrauch muss nicht logischerweise immer geringer sein. Es kommt auf das Verhalten der Personen an. Wenn eine einzelne Person z.B. 3-mal täglich für eine halbe Stunde duscht etc., kann diese einzelen Personen ebenfalls einen Wasserverbrauch von mehrerern Personen haben.

Gruß
Kinga

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Guten Tag

Und danke für die Anfrage.

Nach der neuen Wohnflächenverordnung ist Ihr Vermieter verpflichtet ab 2 Wohneinheiten für jede Wohneinheit eine separate Wasseruhr einzubauen.

Widersprechen Sie Ihrer Nebenkostenabrechung in den Punkten. Fordern Sie Ihren Vermieter auf dieser Pflicht nachzukommen.

Formal können wir Ihnen mitteilen, dass für einen Singelhaushalt 125 Liter pro Person pro Tag als Maßgabe angesetzt werden. Somit ergibt sich für einen 1 Personenhaushalt im Jahr ein Verbrauch von 125 Liter/Tag X 365 Tag = 45.625 Liter. Das macht 45,625 Kubikmeter Wasser. Hier sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie Ihre Abwesenheit, wegen Urlaub noch in Abzug bringen müssen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

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Schönen guten Tag,
In diesem Fall gibt es zwei möglichkeiten die erste ist sich auf eigene Kosten einen Zähler einbauen zu lassen. Natürlich ist das mit Kosten verbunden aber auf lange sicht ist das natürlich günstiger als die Wasserrechnung anderer Leute mit zu zahlen.

Die zweite Chance wäre ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter. Ein personenbezogener Nebenkostenvergleich wäre ja mehr als angebracht.
Falls auf Seiten des Vermieters keine Einsicht oder eine Teilung der Kosten für den Zähler nicht einsichtig ist hilft oftmals eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund der solche Fälle im allgeimenen ohne viel Streß aufklären kann.

Also eine Weiterzahlung dieser Kosten ist in keinem Fall einfach so hin zunehmen!!!

Ich hoffe ich konnte Ihnen soweit weiter helfen

Mit bestem Gruss

Mellen

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Hallo

und danke für Ihre Antwort.
Die Möglichkeit mit der Wasseruhr wäre mir die liebste. Allerdings hieß es bisher immer, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, diesen anzuerkennen.
Ist dies irgendwo schriftlich hinterlegt, dass er meinen Zähler anerkennen muss, wenn ich selbst einen einbauen lasse? Gilt das für alle Gebäude und Bundesländer oder gibt es hier Unterschiede, sodass ich die Abrechnung über die Wohnfläche akzeptieren muss?

Vielen Dank, Claudia

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