Mietrecht bei Eigenbedarf

Hallo Forumsmitglieder,
ein alleinstehender Herr, 85 Jahre alt, wohnt seit 27 Jahren als Mieter in meiner Wohnung.
Nun möchte meine Enkelin in diese Wohnung einziehen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist gegenüber meinem Mieter. Kündigung wegen Eigenbedarf.
Vielen Dank für jede brauchbare Antwort.
M.f.G.
loew41

Hallo,

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Quelle: Gesetze im Internet

Oder anders gesagt: bei einem Mietverhältnis, das 8 Jahre oder länger Bestand hatte, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

Grüße
Pierre

Hallo,

wer den Mietvertrag und die Rahmenbedingungen nicht kennt, kann auch keine belastbare Aussage zur Kündigungsfrist machen.
Wenn keine sonstigen besonderen Umstände vorliegen, beträgt die Frist der Eigenbedarfskündigung aufgrund der geschilderten Umstände gem. § 573c BGB 9 Monate.

Allerdings ist hier dringend eine fachanwaltliche Beratung notwendig, denn es kann aufgrund der geschilderten Einzelfallumstände (hohes Alter, langjährige Mietdauer) sehr wohl sein, daß eine Eigenbedarfskündigung sozial unzulässig sein könnte.
Der BGH hat hierzu zB 2021 in einer Entscheidung (VIII ZR 68/19)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%2068/19&nr=116108
nochmals die Kriterien definiert.

&tschüß
Wolfgang

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Warum ? Und macht sich die Enkelin auch Gedanken wo der langjährige Mieter hinziehen soll ?
Alter des Mieters und lange Mietdauer sprechen eher dafür dass man ihn nicht kündigen kann. Jedenfalls kann er sich mit guten Chancen gegen die Eigenbedarfskündigung wehren.
Und dann müsste deine Enkelin lange warten, allein 9 Monate beträgt ja schon die „normale“ Frist. Mit Klage mehr.

MfG
duck313

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Heißt das, dass sich ein Mieter vor der Kündigung seines Mietvertrages auch Gedanken darüber machen muss, wie der Vermieter nun den Kredit bedienen soll, den er für den Kauf der Wohnung aufgenommen hat, oder ob der seinen Lebensunterhalt wie bisher bestreiten kann, wenn die Miete wegfällt?

Vielleicht möchte die Enkelin in der Wohnung wohnen, weil sie dort billiger, schöner, verkehrsgünstiger oder ruhiger wohnen könnte, als in einer Wohnung, die sie mit ihrem Geld oder dem der Eltern oder Großeltern mieten könnte?

Vielleicht möchte sie dort auch wohnen, weil sie sich sonst mit ihrem Freund und dem neugeborenen Kind eine 32 Quadratmeter-Butze teilen müsste, in die sie leider ziehen musste, nachdem ihr Freund aufgrund einer aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall resultierenden Behinderung seinen Arbeitsplatz verloren hat?

Vielleicht besitzt der Mieter in der unmittelbaren Nachbarschaft drei andere barrierefreie Wohnungen und hat (deswegen) überhaupt kein Problem mit einem Umzug(*). Vielleicht möchte auch der Eigentümer einfach nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über einen seiner wesentlichen Vermögensgegenstände verfügen.

(*) Wer wettet mit mir, dass sich mindestens ein Mitglied diesen und nur diesen Satz für eine Antwort herausgreift?

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Spielt doch keine Rolle.

Natürlich kann man - zumindest die Kündigung erstmal aussprechen.

Ja, damit sollte der Vermieter rechnen. 85 Jahre, seit 27 Jahren dort wohnhaft… da wird sich schon ein Härtefall konstruieren lassen. Aber wer weiß… vielleicht wollte er sowieso früher oder später ins Pflegeheim umziehen…

Gruß,

Kannitverstan

Nö. Das heisst das nicht. Allerdings muss er sich Aufgrund der besonderen Umstände dennoch Gedanken machen. Siehe die Aspekte, auf die Wolfgang hingewiesen hat.

Das geht eben nicht, sondern nur um die gesetzlichen Möglichkeiten. Dass es da auch Grenzen gibt, hast du nicht erwähnt.

Vielleicht aber besteht er auch und muss nicht konstruiert werden. Schon mal an die Perspektive des Mieters gedacht?

Es bestehen hier gute Chancen für den Mieter spätestens dann, wenn der nicht so fit, dass er noch Marathon läuft. Und zwar eben nicht aus konstruierten, sondern objektiven Gründen, die das Gesetz vorsieht.
Man kann natürlich erst einmal einfach kündigen und handelt so sich und dem Mieter eine Menge Stress und dem Mieter wahrscheinlich auch viel Verzweiflung ein.
Oder man versucht, erst einmal etwas über die Lebenssituation des Mieters in Erfahrung zu bringen! Wenn der nämlich sehr angeschlagen ist, könnte folgende Situation entstehen.
Die Kündigung Ist rechtlich eh für den Orkus und nicht durchsetzbar, dafür hat man aber bei einem altem Mann sehr viel Leid angerichtet, der womöglich eh viel davon hat, vom Leid.

Es könnte aber auch sein, dass da ein alter Mensch ist, für den die Wohnung eh nicht mehr so richtig geeignet ist, weil nicht barrierearm, ohne Aufzug, Bodenschwellen… und der Mann lebt alleine, hat nicht so richtig jemanden, der ihn unterstützt. Und er lebt sowieso schon recht isoliert, weil er die Treppe nicht mehr runter kommt.
Da könnte mann ja vielleicht mal nach einer Wohnung in der Nähe schauen, die besser geeignet ist. Und anbieten, dass man den Umzug mit organisiert. Und schon hat das ein völlig anderes Feeling als ein Arschtritt mit Kündigungschreiben. Fühlt sich besser an, geht schneller und könnte billiger sein.

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Vielleicht noch ein Gruss direkt an den Fragesteller. 41 ist der eigene Jahrgang?

Dann probieren wir es wahlweise mal mit Kant
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ … und damit auch bald auf dich angewendet werden könnte.

Oder aus dem Abreisskalender:
„ Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andren zu.“

Oder Matthäus 7;12
„Alles nun, was ihr wollt, das euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“

Ich kann nicht erkennen, dass Wolfgang auf Aspekte hingewiesen hat, die die Kündigung durch den Mieter betreffen.

Ach?

Ich kann nicht erkennen, dass der Mieter hier die Absicht hat, zu kündigen… oder diente dein Hinweis auf den potenziellen Urenkel der Annahme, dass der Mieter das tut, sobald er das hört? Dann musst du das schreiben.

Das erinnert mich an zwei Videos, die ich gestern sah, und die darunter stehenden Kommentare. Die Videos zeigten - erkennbar aus der ersten oder zweiten Etage gefilmt - einen Heckenbrand an einem Nachbargebäude, der durch das unsachgemäßevöllig dämliche Hantieren mit einem Unkrautabflämmer bei Trockenheit entstanden war und tatsächlich waren darunter Kommentare zu finden, die der Filmerin vorwarfen, gefilmt zu haben, anstatt die meterhohen Flammen mit dem Gartenschlauch zu löschen.

Worauf ich hinaus will: keiner weiß, in welcher Lage sich der Fragesteller und in welcher Lage sich der Mieter befindet. Niemand weiß, welche Gedanken sich gemacht wurden, ob es Überlegungen hinsichtlich Abfindung, Ersatzwohnung usw. gibt und es ansonsten es um die wirtschaftlichen und moralischen Rahmenbedingen bestellt ist. Und dennoch werden hier dem Fragesteller bei einer eindeutigen und leicht zu beantwortenden Rechtsfrage moralische Defizite unterstellt bzw. vorgeworfen.

Ich frage mich ernsthaft und schon seit längerem, ob die Menschheit nicht allein schon durch die Möglichkeit, dass jeder Mensch in die Lage versetzt wurde, sich zu jeder Fragestellung und zu jedem Thema öffentlich zu äußern, dem Untergang geweiht ist und ich sehe mich zunehmend in dieser Einschätzung bestätigt.

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Weil du das ja nie tust! Vom Grunde deines Charakters her kämest du nie auf die Idee, jemandem etwas zu unterstellen. Oh wait, in eigentlich jedem deiner Kommentare tust du das…

Übrigens habe ich nicht unterstellt! Auch Wolfgang nicht! Er hat völlig richtig darauf hingewiesen, dass es da noch Grenzen gibt, auf die Pierre zum Beispiel nicht hingewiesen hat!
Und was deine Antwort angeht: Allzuleicht scheint die Frage ja nicht zu sein. Denn bei der Mietdauer und dem Alter fehlt nun wirklich nicht viel für die Konstellation, dass die von dir so malerisch beschriebene Enkelin da nicht einziehen kann, wenn es ihr nur um eine schönere oder ruhigere Wohnlage geht! Um es mit deinen eigenen Worten zu beschreiben: Eindeutig also eine falsche Antwort deinerseits.

Abschließend könnte man dann auch noch darüber diskutieren, wer hier die größeren moralischen Defizite hat. Derjenige, der gar keine Vorwürfe in der Richtung macht, oder derjenige, der etwas dem anderen unterstellt, was der gar nicht geschrieben hat…

Aber muss nicht.

Schönen Tag noch.

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Die äußerten sich zu den rechtlichen Aspekte bzw. Grenzen, um die es in der Frage ja auch ging.

Ich kritisiere den ganzen moralisierenden Scheiß. Wenn der Fragesteller geschrieben hätte „ich will den alten Sack schnell vor die Tür setzen und mir ist völlig egal, ob der anschließend auf der Straße sitzt oder 100 Kilometer entfernt bei seinen mittellosen Kindern wohnt und so jeden Kontakt zu seinem bisherigen Umfeld verliert“ hätte man die moralischen Aspekte durchaus anführen können, aber die Frage war völlig neutral gestellt und so ist es weder zielführend noch besonders höflich, nicht nur auf die moralischen Aspekte hinzuweisen, sondern direkt entsprechende Klatschen zu verteilen:

Ich wollte mit dem Hinweis verdeutlichen, dass es einerseits nicht zur Aufgabe eine natürlichen Person gehört, sich bei jeder rechtlich legitimen Handlung als erstes mal Gedanken um die Folgen dieser Handlung für alle anderen Beteiligten und Unbeteiligten zu machen und dass es andererseits - und das war der entscheidende Punkt, auf den ich an der Stelle hinauswollte - üblich geworden ist, Rangfolgen festzulegen. Vermieter, Verkäufer und Arbeitgeber sind erst einmal böse und über das gesetzlich geregelte Maß hinaus auf den Vertragspartner Rücksicht zu nehmen, während Mieter, Käufer und Arbeitnehmer nicht nur bedenkenlos jedes ihnen gesetzlich zustehende Recht in Anspruch nehmen dürfen - ganz gleich, was für Auswirkungen das auf den Vertragspartner hat - sondern ihnen in einer Art teilgesellschaftlichem Konsens auch zugesprochen wird, darüber hinausgehende Ansprüche zu stellen.

Lichtschalter defekt? Soll sich der Vermieter drum kümmern und scheiß auf die Kleinreparaturregelung.
Im Laden gekaufter Artikel gefällt nicht mehr? Versuch doch, die benutzte Pfanne umzutauschen. Der Kunde ist König und wenn die sich darauf nicht einlassen, wende Dich an den Vorgesetzten und/oder drohe eine negative Kritik an.
Kein Urlaub am Brückentag? Meld’ Dich doch einfach krank.

Doch! Genau das sollte man in einer Gesellschaft tun! Jedenfalls sollte man es dann tun, wenn das eigene Tun Auswirkungen auf Andere hat. Das, was du moralischen Scheiß nennst (und was volle Möhre auf dich zurückfällt, allerdings auch sehr schön auf den Punkt bringt, warum du dich genau so verhältst, wie du dich verhältst!) Gesellschaft besteht nämlich nicht nur aus einem rechtlichen Rahmen, sondern auch auf Basis eines moralisch-ethischen Gerüstes. Das gilt heute sogar umso stärker, je lauter Stimmen werden, die auf alles herunterspeien, was mit Moral zu tun haben könnte. Wobei übrigens wirklich interessant ist, dass du einerseits auf Moral scheißt und sie vorwirfst, betonend, dass alles erlaubt ist, was im legitimen Rahmen ist, gleichzeitig aber jene als unmoralisch abkanzelst, die ihre Rechte wahrnehmen.

Dass dich der ganze Bereich massiv triggert, hast du mal wieder eindrücklich gezeigt! Denn es geht dir gar nicht um Moral, rechtlichen Rahmen oder ähnliches. Es ist dein ganz persönlicher Klassenkampf. Nur ist der hier völlig fehl am Platz.

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Mal abgesehen davon, dass Du hier ständig und auch hier, den Angriff auf die Person und nicht die Inhalte suchst: Du weißt nicht, wie ich mich verhalte. Weder als Privatperson noch als Vermieter.

Das tue ich gar nicht. Ich werfe vor, dass insbesondere Du den Fragesteller mit Sprüchen traktierst

ohne auch nur in Ansätzen zu wissen, welche Gedanken sich der Fragesteller neben den zu den rechtlichen Fragestellungen bisher gemacht hat.

Weswegen ich ja auch aus gutem Grund schrieb:

Tut es gar nicht. Was mich ärgert, ist Dein Arschlochverhalten, konkret:

  1. Du machst den Fragesteller ohne Grund und ohne ein Indiz dafür zu haben, dass er sich amoralisch verhält bzw. verhalten will. Darüber hinaus blendest Du völlig aus, dass möglicherweise gute und moralisch vertretbare Gründe dafür sprechen, dass die Enkelin in diese Wohnung zieht, anstatt bspw. weiterhin unter einer Brücke oder mit ihrem Nachwuchs und ihrem arbeitslosen Mann in einem 1 Zimmer-Appartement wohnen muss. Hast Du Informationen darüber, wie sich die Gesamtkonstellation darstellt? Nein. Aber Du wedelst direkt mit Kant, der Bibel und dem Volksmund.
  2. Du pöbelst hier ständig Leute auf der persönlichen Ebene an, anstatt dass Du Dich mit ihren Inhalten befasst und das geht so weit, dass Du ihre Texte nicht einmal gründlich genug liest, um überhaupt inhaltlich antworten zu können (sofern Du das wolltest, worauf eigentlich nicht viel hindeutet).

Wie gesagt:

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