Ich wohne in einem Haus, wo mehrere einzelne Zimmer vermietet werden und man sich mit anderen Mietern, die Gemeinschaftsräume teilen muss, sowie die Küche ( auf dem Flur befindend in Form einer Küchenzeile, mit Spüle und E-Herd ), sowie ein kleines Badezimmer ( mit Dusche, Waschbecken und Toilette ). Wir dürfen zum Beispiel, keine Mietkürzungen egal welcher Art und Weise, geltend machen. Weil es so im Mietvertrag vereinbart wurde, egal ob das zu klein ist, noch etliche Mängel aufweist. Ich möchte gerne mal Wissen, was Wir als Mieter für Rechte haben und was der Vermieter nicht mit uns machen darf, Oder sogar machen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Baerchen36