Nachdem mein Warmwasserspeicher seit gestern defekt ist, abe ich heute morgen meine Hausverwaltung davon unterrichtet. Sie sagte mir, ich solle einen Installateur beauftragen und Ihr den Bericht schicken.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich zur järlichen Wartung von Elektrogeräten (wobei der Boiler nicht explizit aufgeführt ist) verpflichtet bin, bzw der Vermieter das Recht hat diese in Auftrag zu geben und sich die Kosten vom Mieter erstatten zu lassen.
Da ich heute zum ersten mal mitbekommen habe, dass ein Wasserboiler ein wartungspflichtiges Gerät ist, wurde es in den 2.5 Jahren die ich dort wohne nicht gewartet.
Jetzt hat der Handwerker festgestellt, dass das Gerät komplett hinüber ist.
Meine Hausverwaltung will natürlich nicht zahlen, da ich der Wartungspflicht nicht nachgekommen bin. Sie will einen neuen Boiler einbauen und mir diesen komplett in Rechnung stellen.
Meine Fragen:
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Darf der Vermieter vom Mieter ein komplett neues Gerät Verlangen ohne ihm nachzuweisen dass der Defekt aufgrund der nicht erfolgten Wartung auftrat.
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Darf der Vermieter das Gerät auswählen oder kann ich als Mieter den neuen Boiler auswählen (bei einer Preisspanne von 100-1000€ ein für mich als Studentin nicht unerhebliches Detail)
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit sowas aus.