Mietrecht Boiler austauschen

Nachdem mein Warmwasserspeicher seit gestern defekt ist, abe ich heute morgen meine Hausverwaltung davon unterrichtet. Sie sagte mir, ich solle einen Installateur beauftragen und Ihr den Bericht schicken.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich zur järlichen Wartung von Elektrogeräten (wobei der Boiler nicht explizit aufgeführt ist) verpflichtet bin, bzw der Vermieter das Recht hat diese in Auftrag zu geben und sich die Kosten vom Mieter erstatten zu lassen.

Da ich heute zum ersten mal mitbekommen habe, dass ein Wasserboiler ein wartungspflichtiges Gerät ist, wurde es in den 2.5 Jahren die ich dort wohne nicht gewartet.

Jetzt hat der Handwerker festgestellt, dass das Gerät komplett hinüber ist.

Meine Hausverwaltung will natürlich nicht zahlen, da ich der Wartungspflicht nicht nachgekommen bin. Sie will einen neuen Boiler einbauen und mir diesen komplett in Rechnung stellen.

Meine Fragen:

  1. Darf der Vermieter vom Mieter ein komplett neues Gerät Verlangen ohne ihm nachzuweisen dass der Defekt aufgrund der nicht erfolgten Wartung auftrat.

  2. Darf der Vermieter das Gerät auswählen oder kann ich als Mieter den neuen Boiler auswählen (bei einer Preisspanne von 100-1000€ ein für mich als Studentin nicht unerhebliches Detail)

Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit sowas aus.

Hallo !

Diese Vertragsbestimmung ist sehr ungenau,was man unter „jährlicher Wartung von E-Geräten“ verstehen soll/muss.

Was wären denn mitgemietete E-Geräte ?

Etwa in der Küche Herd und Geschirrspüler,Abzugshaube . Das sind keine typischen Geräte,die man warten muss,weil sich durch die Nutzung etwas verändert.
Man muss sie säubern,aber das ist keine Wartung,die der Vertrag meint.
Es gibt an diesen Geräten nichts,was man vorsorglich ersetzten,reinigen,prüfen kann,um mögliche Schäden in der Zukunft auszuschließen.
Das wäre nämlich die Aufgabe der Wartung.

Eine Sicherheitsprüfung der elektrischen Sicherheit wäre denkbar und sinnvoll,sie setzt auch beim Sicherunsgkasten an und endet bei Schaltern und Steckdosen und allen E-Geräten.
Wenn so etwas nicht vom Vermieter veranlasst wurde,dann muss es auch der Mieter nicht machen. Die Sicherheit der Anlage ist Vermietersache.
Kosten könnte er aber auf Nebenkosten umlegen,wie bei der Heizung auch.

Aber das ist keine Wartung !

Ein typisches Gerät was regelmässig gewartet werden muss,wäre eine Gastherme. Hier hat es Verschleißteile,die auch vorsorglich,also vor Ausfall gewechselt werden,es wird gereinigt,mit Prüfgeräten die Verbrennung eingestellt usw.
Das ist die klassische Wartung zum Funktionserhalt.

Ein Boiler,also ein WW-Kleinspeicher in Bad oder Küche,ist bauartbedingt wartungsfrei (entkalken möglich und ggf. nötig,wenn sehr kalkhaltiges Wasser vor Ort).
Es hat daran keine Bauteile,die einem verstärkten,nutzungsabhängigem Verschleiss unterliegen,was man durch Wartung verhindern könnte.
Es sind kaum Bauteile vorhanden,jedenfalls werden die nicht vorsorglich ersetzt,nur beim Ausfall gezielt.
Bei großen Druckspeichern kann es eine Schutzanode geben,sie soll vor Korrosion des Behälters schützen. Das wäre das einzige Bauteil,was man kontrollieren und ggf. rechtzeitig ersetzen muss.
Auch gehörte die Reinigung solch großer Speicher zur Wartung(nicht jährlich).
Allerdings halte ich eine Übertragung auf den Mieter für unzulässig,über die Kostenumlage kann man streiten,aber das wäre m.E. möglich.

Ungenaue Regelungen muss sich immer der Vermieter anlasten lassen.

Du sagst Boiler? Was ist das genau,darunter versteht man umgangssprachlich vieles,allgemein ein WW-Gerät.
Aber es kann ein Durchlauferhitzer,Kleinspeicher drucklos(Untertisch),Wandspeicher mit 50 od. 100 l(drucklos,druckfest) sein.
Im Grunde alle wartungsfrei.

MfG
duck313

Wow, danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

Es Handelst sich um einen elektrischen 100l Wandspeicher.

Hallo,

Es Handelst sich um einen elektrischen 100l Wandspeicher.

Da gibt es keine Wartung, außer die (wenn vorhandene) Anzeige leuchtet für die Opferanode, die sollte dann rechtzeitig gewechselt werden und dabei reinigt man auch die Heizkörper von mineralischen Ablagerungen.

Empfehle den Mieterschutzbund zu kontaktieren.

MfG