Der in meiner WG Verbaute 120 Liter Boiler ist aufgrund eines defekten Thermostats und Kalkablagerungen, nicht mehr zu gebrauchen. Unsere Vermieterin weigert sich einen neuen zu bezahlen, bzw. den alten reparieren zu lassen (Kosten für neuen wären in diesem Fall laut deren Aussage sogar niedriger). Der Grund warum er nicht zahlen will, ist die Kleinreperaturklausel die sagt das alle Reparaturen die unter 125€ liegen vom Mieter zu tragen sind, allerdings liegt die Reparatur / Austausch, des Boilers weit über diesen Betrag. Nun sollen wir 125 euro zuzahlen bzw für einen neuen günstigen Boiler sorgen der eingebaut wird und wo er angeblich die kosten auf uns abwälzen dürfte da die Wartungsarbeiten (im Mietvertrag steht das der Vermieter diese in Auftrag geben müsse) nicht von mir in Auftrag gegeben wurden. Der Boiler war vor dem Einzug bereits montiert und gehört zur Mietsache, mit ihn wurde immer so umgegangen wie es der gesunde wir Menschenverstand befiehlt. Wie sollen wir uns jetzt verhalten, eine Auseinandersetzung wörtlich die wir relativ freundlich beendeten, gab es schon.
quatsch! abstellung des schadens mit einwochenfrist, mietminderung androhen (höhe bitte im internet recherchieren) , sollte sie sich nicht rühren, einfach selbst firma (drei firmen nachweisen, die günstigste nehmen) beauftragen, kosten von miete einbehalten…
vermieter gibt´s…
mfg,
udo
… wenn du keinen Mietrechtschutz / Mieterbund hast, dann gehe zu zum Amtsgericht
- im Falle dir aus sozialen Gründen das zusteht - und hole dir …
- ich kopiere dir hier aus wikipedia etwas: „Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren gemäß § 15a EGZPO.“
- Im Grunde steht ja auch gegebenenfalls Mietminderung an.
Grüße!
Hallo,
da es sich hier eindeutig um eine Reparatur, also Instandsetzung handelt, greift die Kleinreparaturklausel nicht. Instandsetzungen sind grundsätzlich Aufgabe des Vermieters zur Wiederherstellung des Vertragsgemäßen Zustandes.
Also gilt hier: schriftliche Aufforderung zur Rep. mit Fristsetzung (Max.14 Tage) und Ankündigung einer Mietminderung für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit, ca 10% der Grundmiete. Die Versorgung mit Warmwasser ist eine wesentliches Bedürfnis bei einer Wohnnutzung.
Machen Sie ruhig etwas Druck und leisten keinerlei Zahlung aus der Kleinrep. -Klausel, diese betrifft nur Rep. an ständig genutzten Einrichtungen, wie Schalter, Wasserhahn, Klinken, Fenstergriffe u.ä. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile.
Gruß suver
hallo,
natürlich seid ihr im recht und deine argumentation ist logisch und richtig. ich würde notfalls, wenn kein gespräch fruchtet, einen neuen boiler auf kosten der vermiterin einbauen lassen und ihr die rechnung zusenden.
sicher wäre aber gut, vorher auch das gespräch mit dem mieterverein zu suchen, auch zb gerichtsurteile rauszusuchen, die eure argumentation untermauern.
dann dürfte dem normalen mietgebrauch der wohnung, den ihr ja bezahlt, nach neueinbau eines boilers nichts im wege stehen.
viel erfolg!
mannheim13
NIXDA! Vermieter sind nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Bei Bagatellschäden: tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw. gilt die Kleinreparaturklausel
Wirksam sind vom BGH strittige Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag, wenn es sich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten von max. 75 Euro. In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Unwirksam, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters.
Hallo Taran 777,
wenn im Mietvertrag nichts von Kostenbeteiligung bei höheren Reparaturen als 125€ steht, dann müssen Sie sich auch nicht beteiligen.
Setzen Sie der Vermieterin eine letzte Frist zur Behebung des Schadens und drohen Sie an, wenn nichts bis zu dem Termin passiert bzw. keine klare Zusage ihrerseits erfolgt, den Boiler ersetzen zu lassen und die nächste Mietzahlung um den Rechnungsbertrag entsprechend zu kürzen.
Dann müßte die Vermieterin den Rechnungsbetrag einklagen und häötte vermutlich schlechte Karten. ABER Mietvertrag GANZ GRÜNDLICH lesen!
Viel Glück wünscht Heihei
hallo,
zur kleinreparaturklausel: steht diese überhaupt in eurem mietvertrag?
die reparatur bzw. erneuerung kostett doch weit mehr als die 15 euro. für die gesamten kosten ist der vermieter zuständig. falls er dies nicht macht und ihr kein warmes wasser habt, dürft ihr die miete mindern.
lg
maria
Werter Fragesteller!
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter allein für die Versorgung mit Warmwasser verantwortlich ist.
Er Hat laut § 535 BGB den vertragsgerechten Gebrauch der Mietsachen über die gesamte Mietdauer zu gewähren.
Ist im Mietvertrag mit Klausel eine Kleinreparaturbeteiligung vereinbart, dann gilt: „Überschreitet der Betrag einer Rechnung den vereinbarten Betrag, dann trägt der Vermieter allein die Kosten.“ AG Berlin Charlottenburg (AZ.: 212 C65/11)
Eine Reparatur darf nur, muss der Vermieter in Auftrag geben. Urteil des LG Berlin (64 S 259/86)!!
Es ist zwingendes Recht, dass der Vermieter für Mängel, die von einerm normalen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, aufkommen muss.
Machen Sie sich über die genannten Urteile kundig, auch über den § 535 BGB und Sie haben gute Karten. Verweigert der Vermiter die Reparatur oder Erneuerung, dann haben Sie das Recht auf eine Mietminderung! Es besteht dann für Sie eine Pflicht einen Anwalt oder Schiedsmann um Rat zu fragen. Ich würde das auf jeden Fall machen.
Mit freundlichen Grüßen, „Großer Sucher“.
Hallo,
die Kleinreparaturenklausel besagt, das Reparaturen unter 125 Euro vom Mieter zu tragen sind. Ist die Reparatur darüber oder ein Austausch, ist die komplette Geschichte vom Vermieter zu bezahlen.
Warmes Wasser gehört in diesen Landen zu Grundausstattung und dürfte sowieso nicht unter die Kleinraparaturen fallen. Ein defekter Wasserhahn ja, aber ein Boiler sicherlich nicht.
Allerdings ist so eine Kleinreparaturenklausel nichtig, wenn nicht auf Euro und Cent die Summe in Euro für einzelne Reparaturen, sowie die Höchstgrenze angegeben ist. Generell für jede Reparatur 125 Euro zu fordern ist nicht und ab 125,01 Euro ist der Mieter eh raus und es wird gar nichts dazu gezahlt.
Man zahlt ja auch nicht bei einem Heizungsdefekt anteilig dazu - allenfalls für die Thermostatköpfe, die ein Mieter mehr oder weniger oft nutzt.
Zuerst setzt man eine schriftliche Mängelanzeige auf, die man dem Vermieter zukommen läßt. Am Besten als Einwurfeinschreiben.
Darin fordert man den VM auf den vertragsmäßigen Zustand wieder herzustellen inkl. Fristsetzung. Wird dem nicht nachgekommen mindert, man die Miete, was man dem VM auch in dem Schreiben mitteilt.
Man kann bei Weigerung auch einen Handwerker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.
Minderung bei Defekt der Warmwasseranlage liegt zwischen 15 und 30 % der nettokaltmiete. Ich würde mich sicherheitshalber ohne Hilfe von Anwalt oder Mieterverein eher am unteren Wert orientieren.
Hilfreiches auch hier nach zu lesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/boiler…
Grüße
tina
Schriftlich per Einschreiben Mangel anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen. Nach Ablauf Mietminderung . Wenn Boiler auch Heizung speist etwa 30 ( Heizperiode) nur Warmwasser 15%.
Hallo,
Sie haben Recht und müssen dies Ihrem Vermieter beibringen.
Lieben Gruß
mitredenwill
Hallo,
deine Vermieterin muss den Boiler zahlen und du musst da auch nichts zu zahlen. Übersteigt die Reparatur die Kosten der Kleinstreparatur zählt das auch nicht mehr dazu. Boiler zählen grundsätzlich nicht dazu, da die Kleinstreparaturen sich auf Verschleißteile bezieht die der Mieter täglich selber abnutzt. (Türgriff, Wasserhahn, Fenstergriff etc.) Gerade die Wartung is Sache des Vermieters.