Mietrecht. Dürfen 2 Familien in einem Eohnung vorübergehend Wohnen?!

Hallo, habe da frage. Meine Schwester will ausziehen (4 Personen)und ich würde gern in ihrer Wohnung einziehen (3 Personen) da es paar qm kleiner ist als meine aber viel günstiger. Wir haben uns überlegt wenn Sie mich bei sich anmelden würde und dann zieht aus und ich kann da wohnen bleiben. Meine fragen darf man so was machen? Und da ich 2 Kinder habe und sie 2 + Mann werden die Vermieter nicht sagen es ist zu eng für 2 Familien? Habe meine Nachbarin gefragt die hat fast das gleiche gemacht, wurde bei den Eltern angemeldet und die sind dann ausgezogen und die blieb in dem Wohnung weiter wohnen, aber da hatte die noch keinen Mann und nur einen Kind! Kann mir da jemand weiter helfen?!
Bin Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, festen Job als Teilzeitbeschäftigung in Einzelhandel.

Darf ich mal übersetzen?
Deine Schwester hat eine tolle Wohnung, zieht da aber samt ihrer Familie aus. Du möchtest gerne - wenn sie ausgezogen ist - dort einziehen?

Das habe ich verstanden. Was ich nicht verstanden habe: warum redet Ihr nicht einfach mit dem Vermieter? Das wär doch das einfachste, wenn Deine Schwester dort hinginge und sagen würde „Ich ziehe ja aus, aber meine Schwester würde gerne einziehen“. Oder gibt’s da irgendwelche Hindernisse, die das verbieten?

Folgendes habe ich gefunder:
"Aufnahme des Ehe-/Lebenspartners, nichteheliche Lebensgemeinschaft

Keine erlaubnisbedürftige Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Ehepartner, den Lebenspartner oder sonstige Familienangehörige zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt. Dieser Personenkreis darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. Erforderlich ist lediglich eine Anzeige der Aufnahme. Eine gemeinschaftliche Haushaltsführung liegt immer dann vor, wenn der Mieter weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat. Zieht der Mieter aus, liegt keine gemeinschaftliche Haushaltsführung vor. Ohne die Erlaubnis des Vermieters kann die Wohnung dann auch nicht an einen Lebenspartner oder einen Familienangehörigen weiter vermietet werden. "
Das mit der „Überbelegung der Wohnung“ ist wahrscheinlich eine Frage der Gegebenheiten und der Dauer.
viele grüße

Das ist ja nicht geplant. Geplant ist, dass der Mieter auszieht und an andere Personen dauerhaft untervermietet, ohne selbst dort zu wohnen. Dies erfordert in aller Regel eine Zustimmung des Vermieters.

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Wie Frau Boemer schon schrieb, redet vorher mit dem Vermieter!
Weil: der VM muss dem nicht zustimmen! Der muss dem weder weil´s Verwandschaf ist noch weil´s eine Nachmieterin wäre zustimmen!
Und falls er zustimmen sollte auch gleich, entweder schriftlich oder mit Zeugen nach der Miethöhe fragen denn die kann er nach dem Auszug der Schwester kräftig erhöhen, mind. bis zur Höhe des dortigen Mietspiegels. ramses90

Ich hab so den Verdacht, dass es genau um die Sache mit der Mieterhöhung einerseits, und ggf. dem Nichtzustandekommen eines Mietvertrags bei „offenem Umgang“ mit der Angelegenheit andererseits geht. Als Vermieter würde ich mir eine solche Geschichte nicht gefallen lassen, und alles daran setzen, mir wieder die Hoheit über die Vermietung der eigenen Wohnung zu holen (unabhängig davon, was eine andere Vermietung ggf. mehr in Euro und Cent bringt). Da geht es einfach ums Prinzip klar zu machen, wer hier der Herr im Hause ist, und wer bestimmt, wer hier einzieht oder auch nicht.

Insoweit gehe ich davon aus, dass hier massiver Ärger vorprogrammiert ist, wenn man die Geschichte so hinter dem Rücken des Vermieters versucht, und den dann vor vollendete Tatsachen stellt. Ob man sich das antun muss? Selbst wenn man am Ende ggf. dort wohnen bleiben kann, hat man ein auf Dauer vergiftetes Verhältnis zum Vermieter, das sich bei jeder Gelegenheit zeigen wird.

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