Mietrecht - ehemaliger Vermieter dreht am Rad

Danke, das hat mir eine gleichlautende Antwort erspart. :slight_smile:

Abfotografieren dürfte man sie aber, wenn man möchte!

Das ist die einzige Versicherung, die dafür infrage kommt.

Er weiget sich zuecht!
Die Gebäudeversicherung reguliert je nach vereinbartem Risiko Schäden durch

  • Feuer
  • Einbruch-Diebstahl
  • Leitungswasser --> das sind Frischwasserleitungen!
  • Sturm
  • Hochwasser

Das wäre verschwendete Energie an Zeit.
Abgesehen davon, daß diese Versicherung ohnehin für die geschilderten Schäden des Mieters nicht zuständig ist, ist der Mieter auch nicht Vertragspartner der Versicherung.

Auch Abwasser ist Leitungswasser.
Die Behebung solcher Schäden wurde schon direkt von mir als Reparaturbetrieb mit der Gebäudeversicherung abgerechnet.
Allerdings nur die Beseitigung von Schäden an Leitung und Gebäude incl. aller im direkten Zusammenhang erforderlichen Renovierungsarbeiten in Art und Güte des vorherigen Zustands.
.

a ja?
https://www.wohngebaeudeversicherung.eu/abwasserrohre-wohngebaeudeversicherung-103/

Das Abwasser- oder Leitungswasserrisiko ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung .

Auch wenn die so etwas nicht reguliert (also Schäden am Eigentum des Mieters), aber wenn der Vermieter

wäre es vielleicht doch interessant, in Erfahrung zu bringen, ob er etwas über die Versicherung hat regulieren lassen, um ihm mal objektiv nachzuweisen, dass es den Schaden doch gegeben hat.

Was vermutlich das einzig richtige ist. Bitte halte uns auf dem Laufenden darüber.

Es gibt für Wasserleitungen keine Wartungsintervalle. Daher dürftet ihr wohl leer ausgehen. Denn der Vermieter hat in der Regel kein verschulden daran, ausser er kannte den Mangel und hat diese wissentlich ignoriert.

Zusätzlich zur Kürzung der Miete (incl nebenlsotenanteil) kann man noch einen weiteren Teil einbehalten um Druck zur Behebung der Mängel auszuüben. Dieser zurückbehaltene Teil muss nach der Mangelbehebung an den Vermieter überweisen werden.

Muss man auch nicht, aber nach angemessener Frist und vorheriger Ankündigung kann man dann selber einen Handwerker beauftragen. die Kosten kann man von der Miete abziehen. Das ist dann die Selbstvorwegnahme (536a (2) BGB)

Zum Glück hat uns gestern noch der ortsansässige Santiärmann, der den Schaden gesehen und behoben hat, nun zugesichert, dass er den Schadensfall bestätigen und bezeugen wird.

Da fehlt dann aber noch immer das verschulden. §823 BGB

Wer vorsätzlich oder fahrlässig . . .das Eigentum . . . widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. . . .so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Darüber dürften dann wohl die Richter entscheiden, denn da steht nur fahrlässig, nicht grob fahrlässig, und ein Richter könnte das durchaus als fahrlässig betrachten, dass der Vermieter keine Wartungsarbeiten durchführen ließ. „Könnte“, wohl gemerkt, nicht „wird“.

Kann, nicht muß!
Da muß man halt ganz genau gucken, welches Risiko versichert ist.

Ja es wäre interessant, den Vermieter der Lüge zu überführen. Außer ein bißchen Genugtuung hat der Mieter aber davon nichts.

Einem Versicherer, der Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergibt, würde ich was husten!

Kein Mieter hat das allmähliche „Zusetzen“ bei den eigenen Abflüssen in Küche und Bad bemerkt? Auch die langjährigen Mieter nicht?

Eine unzulässig kurze Frist bei der Nebenkostenabrechung muss nicht extra nochmal moniert werden. Es reicht, diese zu ignorieren.

Alternativ um Terminvorschläge zur Einsichtnahme in seinen Büroröumen gebeten? Nicht, oder? Schade, denn eure Bitte wird wirkungslos verpuffen.

Ich weiß ja nicht, wie hoch der strittige Betrag ist. Angenommene 20% Minderung von angenommenen 600€ Kaltmiete sind 120€, das auf 4 Monate, in denen die Raumtemperatur nicht erreicht werden konnte wären 480€.
Der zu ersetzende Schaden durch das verstopfte Abwasserrohr wird vermutlich (!) bei 0€ liegen (mangels Verschulden).

Das kann doch nicht mehr als die Kaution sein!

Was hilft es @Maggielain, wenn wir nun eine Privatdiskussion führen?

Zwei Parteien haben Forderungen gegeneinander, die die jeweils andere Partei (zum Teil) bestreitet. Logisch, dass in einem Mahnbescheid nur der Saldo aufgeführt wird, der aus Sicht des Mahnbescheid Antragstellers ihm zusteht.

Verlangt er zu viel, kann er den möglichen Prozess nicht gewinnen und trägt die Kosten oder bei Teilerfolg einen Anteil. Das Gericht bekommt was und zwei Rechtsanwälte. Der Mahnbescheid (36 € - Quelle) ist dagegen ein Trinkgeld.

Kurti

Stimmt diese Einschränkung? Ich denke, auch Abwasser und Heizwasser ist Leitungswasser. Wie sieht das aus bei Regenwasserrohren?

Kurti

Die Frage ist vielmehr, was es Fragestellern hilft, wenn man ihnen nicht hilfreiche Antworten gibt. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, daß hier jeder hinschreibt, was ihm gerade durch den Kopf geht und den Fragesteller entscheiden läßt, was für ihn hilfreich ist. Fragen werden hier üblicherweise von Menschen gestellt, die die richtige Antwort nicht kennen. Diesen dann ein Bündel aus falschen, richtigen unsinnigen und spaßigen Antworten und sie dann entscheiden zu lassen, was nun gerade paßt, ist nicht die Idee hinter wer-weiss-was.de

Tja, mündliche Zusagen … ob er sich im Ernstfall noch daran erinnert?

Ich hatte mal Möbel in der Wohnung gelassen, weil der Nachmieter die für kleines Geld übernehmen wollte. Zeugin war die Hausmeisterin. Beim Übergabetermin der Wohnung wollte der Mieter die Möbel doch nicht haben. Bis ich den Abtransport regeln konnte, fiel eine weitere halbe Monatsmiete an und das Geld für die Möbel bekam ich auch nicht. Die Hausmeisterin konnte / wollte sich nicht an die Absprache erinnern. Kann ich nachvollziehen, weil sie keinen Ärger mit dem neuen Mieter wollte.

Also: Solche Zusagen schriftlich fixieren und unterschreiben lassen.

Kurti

Das wäre viel zu teuer geworden, da die Mängel aufgrund von jahrzehntelangen nicht stattfinden Wartungsarbeiten (altes Gebäude) entstanden sind. Wie gesagt: aus den Steckdosen kam der Wind durchgepfiffen, genauso am Dach, wo der Wind stellenweise an den Aufliegepunkten Außenwand durchkam. Diese Kosten wollten wir einfach nicht vorstrecken

Doch, dem Vermieter waren Probleme mit den Abwasserleitungen bekannt. Deshalb sind die Mieter aus der EG Wohnung schlussendlich ausgezogen, weil sich darum einfach nicht gekümmert wurde und sich der Mieter selbst nicht mehr zu helfen wusste. Die Wohnung stand dann rd. ein Jahr leer (und nach unserem Auszug auch). Wir im Dachgeschoss hatten damals nichts an den Leitungen bemerkt.

Ja, bekommen wir schriftlich bescheinigt

Wenn ihm das nachzuweisen ist, dann sieht das schon deutlich besser für euch aus.

Hallo,
an dieser Stelle ist es wesentlich, ob das Mietobjekt sich verschlechtert hat seit Eurem Einzug oder ob es schon immer dieselbe schlechte Qualitaet hatte, wie besichtigt, alt, schlecht, billig. Der Vermieter muss Euch das Alte nicht auf Neubau-Niveau verbessern.
Gruss Helmut

1 Like