Also… das ist ja wohl selbstverständlich
Hier konkret sollte das kein Problem darstellen. Bei der Wohnungsbesichtigung muss einem nicht auffallen , dass man die Bude im Winter nicht auf 21°C beheizen kann. Man muss und kann das auch in der Regel nicht prüfen.
Also! Unsere Haurat kümmert sich um den Schaden, der durch den Abwasserschaden entstanden ist.
Um die Auszahlung der Kaution kümmert sich nun ein Anwalt.
Danke an alle
Morning Maggielain,
also wenn Ihr anscheinend immer noch davon ausgeht, dass bei einem Wasserschaden der Vermieter „GRUNDSÄTZLICH“ auch für euren Schaden aufkommen muss, müsst Ihr euch jetzt bitte unbedingt ganz schnell eine professionelle Rechtsberatung einholen.
Ich bete, dass ich nicht solche „Ahnungslosen“ Mieter bekomme, die dann auch noch den „bösen Vermieter“ schlecht machen.
der liebe Peter
Sie hat doch geschrieben
Mich - und sicher auch die anderen - würde interessieren, wie starkt gemindert wurde und was der Anwalt dazu sagt. In mehreren Monaten wisst ihr dann auch, ob man sich vor Gericht streiten wird.