Hat jemand Ahnung vom Mietrecht? Ich habe eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel bekommen, die sich unter anderem auf die Größe der Küche stützt. Ich habe in einer Küchenwand eine Nische, sie geht bis zum Boden, sie ist 73 cm hoch, 51 cm breit, auf der einen Seite ist sie 13 cm tief, die andere Seite ist 14 cm tief. Weiß jemand, ob die Nische zur Grundfläche der Küche zählt? In der Nische befindet sich der Gaszähler. Wäre schön, wenn jemand antworten würde. M.F.G. Rosettchen
Rechtsberatung darf nur ein niedergelassener Jurist ausüben, ich darf nur meine persönliche Meinung darlegen. Danach gehören alle vom Mieter nutzbaren Bereiche zur Mietfläche. Wenn ich vermiete, beachte ich allerdings, dass bei Raumhöhen, die von der „Norm“ abweichen -wie in Deinem Falle- nur eine verringerte Miete erhoben werden darf…
dg.
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Hallo, dietrichgiesen, danke für die Antwort, sie hilft mir schon ein bißchen weiter. Liebe Grüße Rosettchen