Mietrecht-Kein Waschmaschinenanschluss

Hallo Forum,

nehmen wir mal an, ein Mieter bezieht eine Wohnung und im Waschkeller sind für alle anderen Mieter Anschlüsse für die Waschmaschine. Nur für den neuen Mieter noch nicht. Der Hausbesitzer sagt dem Mieter zu, einen Anschluss einzurichten.
Trotz mehrmaliger Erinnerung an den Hausverwalter hat der Mieter nach 3 Monaten noch keinen Anschluss. Nun meldet der Mieter sich bei dem Hausbesitzer und kündigt an, seine Wäsche, in einer Wäscherei waschen zu lassen und die Kosten jeweils von der Miete abzuhalten.
Ist der Mieter damit im Recht?
Vielen Dank für kompetente Antworten.
Gruß
roland

Hallo Roland,

ich dachte, dir würde schon jemand antworten, der sich in Mietrecht besser auskennt als ich, aber nun sehe ich, du gehst zumindest hier im Forum leer aus.

Ich meine, der Mieter ist im Recht. Der Waschmaschinenanschluss scheint ja wohl für alle, nur für den einen nicht eingerichtet zu sein. Die Zusage ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Einrichtung eigentlich eine Pflicht des Vermieters ist. Seine Wäsche nicht waschen zu können, weil der Vermieter seiner Pflicht zur Einrichtung eines Anschlusses nicht nachkommt, ist ein Mangel der Mietsache (§ 537 BGB). Der Mieter kann also wegen des Mangels die Miete mindern. In Höhe der anfallenden Waschkosten in einer Wäscherei sicherlich.

Aber: alles schriftlich ankündigen und sicher gehen, dass die Schreiben dem Vermieter zugegangen sind!
Schönes Wochenende, bebro

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Hi Bebro,

genau seh ich das auch, ich wollte nur noch mal eine Bestätigung haben.
Ich danke Dir.
Gruß
roland

Hi Roland,

ich melde mich erst jetzt zu Wort, weil ich ein paar Tage nicht da war.

Der Mieter hat die Möglichkeit, die Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und die Kosten zurückzufordern. Natürlich auch nach vorheriger Ankündigung. Ich glaube eher nicht, dass der Mieter die Kosten für die Wäscherei erstattet bekommt bzw. dass er vor Gericht Recht bekäme.

Gruß

Dagmar

Hallo Dagmar,

warum glaubt du das nicht. Muss doch einen Grund haben. Würde mich - als Juristin - mal interessieren. Nicht, dass ich dann später falsche Auskünfte weitergebe.
Gruß, bebro

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ganz blöde Frage:
Hallo,
mal so als zwischenfrage: steht es denn im mietvertrag? wenn nicht, steht im mietvertrag sicherlich … „nebenabreden nicht da, ergänzungen nur schriftlich“ -> ergo pech gehabt! dann maximal anspruch auf anschluß in der wohnung bzw. daß überhaupt irgendwo einer ist.
mfg
Daniel Scholdei

Hi Daniel,

so einfach ist es nicht. Auch mündliche Vereinbarungen sind bindend.

Gruß

Dagmar

Hi bebro,

das Mietrecht sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, dass der Mieter selbst diese Arbeiten in Auftrag geben kann zu Lasten des Vermieters. Das ist die einfachste und schnellste Lösung des Problems. Auch kostenmäßig steht die „Wäscherei-Lösung“ in keinem Verhältnis zu dem Problem überhaupt (ich gehe davon aus, dass nicht nur einmal die Wäsche dort gewaschen wird).

Gruß

Dagmar

hm…
hallo dagmar,
auch wenn ich das im vertrag ausdrücklich ausschließe?
Daniel Scholdei

Hi Daniel,

dann wohl nicht. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass Mieter und Vermieter sich an mündliche Vereinbarungen halten sollten - wenn sie denn trotzdem getroffen wurden. Es ist dem guten Verhältnis sicher nicht zuträglich wenn ich einmal was mündlich zusichere und im nächsten Moment auf solche Vereinbarungen verweise.

Gruß

Dagmar

Hallo Dagmar,

ja, ist schon klar, aber ein Anspruch läßt sich nicht herleiten! die im allgemeinen verwendeten mietvertragsvordrucke enthalten zu fast 100% genau diese bestimmung, so daß man ja zumindest darauf hinweisen sollte.
Außerdem gehe ich bei dem im ursprungsposting beschriebenen sachverhalt nicht mehr von einem „unbelasteten“ verhältnis der mietvertragsparteien aus (eigene Meinung!).

Gruß
Daniel scholdei

bestimmung, so daß man ja zumindest darauf hinweisen sollte.
Außerdem gehe ich bei dem im ursprungsposting beschriebenen
sachverhalt nicht mehr von einem „unbelasteten“ verhältnis der
mietvertragsparteien aus (eigene Meinung!).

hallo daniel,
das ist schon ein unbelastetes Verhältnis.
Es ging auch nur um die grundsätzliche Frage, ob es gesetzlich vorgesehen ist, in dem genannten Fall die Wäschereikosten von der Miete abzuziehen.
Im übrigen steht im Mietvertrag, das der Mieter den Waschraum nutzen darf. Also steht im auch ein Anschluss zu.
Der Vermieter hat sich um die Sache auch schon gekümmert und dem Mieter wegen dem Abzug der Kosten keine Schwierigkeiten gemacht.
Denn immerhin will der Vermieter seine Miete pünktlich und gesteht dem Mieter auch seine Rechte zu.
Also keine Probleme zwischen den beiden. Sowas soll es auch geben.
Gruß
roland