Hallo Forum,
nehmen wir mal an, ein Mieter bezieht eine Wohnung und im Waschkeller sind für alle anderen Mieter Anschlüsse für die Waschmaschine. Nur für den neuen Mieter noch nicht. Der Hausbesitzer sagt dem Mieter zu, einen Anschluss einzurichten.
Trotz mehrmaliger Erinnerung an den Hausverwalter hat der Mieter nach 3 Monaten noch keinen Anschluss. Nun meldet der Mieter sich bei dem Hausbesitzer und kündigt an, seine Wäsche, in einer Wäscherei waschen zu lassen und die Kosten jeweils von der Miete abzuhalten.
Ist der Mieter damit im Recht?
Vielen Dank für kompetente Antworten.
Gruß
roland