Mietrecht - Keller/Hofnutzung - Fegedienst

Hallo ich wohne seit 6 Jahren in einer kl. DG-Wohnung (Privat). In den letzten Jahren hatte ich im Keller nur ein kl. Kabuff, was man nicht Keller nennen konnte. Jetzt nach Auszug einer der 3 Mietparteien soll ich einen grösseren Keller bekommen. Mein Freund war so lieb und hat diesen für mich gefegt und meine Sachen schon reingestellt, da diese im Kabuff bei Bauarbeiten für die Wohnung im EG total verdreckt waren. Heute nu kam meine Vermieterin und tobte. Ich könne die Sachen da noch nicht reinstellen, da der Elektriker noch nicht fertig sei, desweiteren müsse ich jetzt die Kellerwoche machen (immer im Wechsel) und ordentlich gefegt sei auch nicht und ich müsse das heute noch weg machen. Meine Antwort: Ich mache das gern weg, aber heute nicht, ich muss gleich weg. Ach ja und ich sagte noch, sie könne mir doch bitte keine Befehle erteilen.

Ich versprach, den Keller (in dem übrigens überall der Putz abfällt) zu fegen. Dann meinte sie noch: Ich müsse ab jetzt auch den Hof fegen (hab ne Garage (privat ohne Mietvertrag und monatlicher persönlicher Bezahlung) gemietet), an den Mülltonnen, die Einfahrt und an den Garagen und natürlich auch den Winterdienst (im Wechsel) frag mich nur mit wem im Wechsel, da die EG-Wohnung jetzt erst neu vermietet wird und die in der 2ten Etage zum 01.12.12 frei wird, im Hof und vorn an der Strasse machen. Das alles hat bisher ihr Lebensgefährte gemacht, der aber jetzt nicht mehr hier wohnt. Letztes Jahr war der Hof so zugeschneit und geeist, dass ich mein Motorrad nicht aus der Garage bekam. Desweiteren hielt sie mir vor, dass die Mieterin aus der mittleren Wohnung in den letzten Wochen immer den Hausflur gemacht und den Dreck der Handwerker entfernt habe. Dass diese aber dafür Geld bekam, wurde nicht gesagt.

Desweiteren meinte sie, mein Freund hätte ohne mich im Keller nichts zu suchen und der wäre ihr eh zu oft da und sie könne ja die Nebenkosten anheben. Er ist 1 x die Woche und oft am WE hier, wenn wir nicht gerade unterwegs sind.

Gerade rief sie mich an und meinte, sie müsse sich von mir nicht so rotzfrech behandeln lassen und könne auch sagen, dass ich den Kellerraum nicht kriege.

Tja, jetzt weiss ich nicht, ob ich meine Sachen da wieder rausräumen soll.

Ich hoffe, ihr steigt durch und könnt mir Antworten oder Tips geben.

Hallo,

Reinigen von „Gemeinschaftsräumen“, Schneeräumen usw.: Was steht hierzu im Mietvertrag?
Wenn Objekte leerstehen ist der Vermieter für den jeweiligen Zyklus verantwortlich.

Das Umräumen in den Keller ohne vorherige Absprache mit der Vermieterin war natürlich nicht unbedingt gut für die „Beziehung“ untereinander.
Würde mich entschuldigen und anbieten das rückgängig zu machen.

Mietvertrag muss nicht schriftlich sein (Garage)

Wenn andere Parteien dem Schneeräumen nicht nachkommen das belegbar beim Vermieter „reklamieren“ (bringt aber manchmal nix, hatte deswegen als Mieter auch schon Ärger)

Dein Freund kann natürlich in den Keller. Ab wann ein „Besuch“ als Mieter gemeldet werden muss weiß ich nicht genau, evtl. mal googlen.
Ich denke aber auch hier ist die Vermieterin im Unrecht.

Für Handwerkerschmutz ist natürlich der Vermieter verantwortlich, bei leichten Verschmutzungen sollte amna ls Mieter schon etwas kulant sein. (geputzt wird ja eh)

Wurde der Kellerraum belegbar zugesichert? (neutraler Zeuge, schriftliches, …)
Ansonsten könnte sie ihr Angebot natürlich zurückziehen da Du es nicht beweisen kannst.

Ich würde mal ausräumen und abwarten, denn das Einräumen war ja wirklich nicht richtig.
Bzgl. Reinigung würde ich bei „Anfrage“ entgegnen dass diese wie im Mietvertrag festgelegt erfolgt. Wie gesagt, für leerstehende Wohnungen ist der Vermieter verantwortlich. (bei neuen Wohnungen erst ab Erstvermietung)

hab ich was vergessen?

Gruß
David

Befehle kannst Du natürlich keinem Vermieter erteilen!

hallo,
natürlich haben Sie ein anrecht auf ihr altes „kabuff“. wenn es schriftlich nichts gibt über den kellerraum wird es schwierig. grundsätzlich gelten mietrechtlich auch mündliche verträge. sollte Ihnen der kellerraum vor zeugen mündlich zugesichert worde sein, hat wiederum der vermieter probleme - wenn Sie es drauf ankommen ließen…
hof fegen und winterdienst und so etwas müssen Sie sowieso nur, wenn es mietvertraglich festgehalten ist.
zu den zwischenmenschlichen problemen mit dem vermieter werde ich mich nicht äussern wollen…
Ihr freund kann selbstverständlich im keller und im bett liegen sooft er will! ein anheben der nebenkosten ist nur dann möglich, wenn er tatsächlich eingezogen sein sollte. wegen einmal die woche ist lächerlich!
hat das geholfen? ich hoffe.
zur not bitte den mieterverein/einen mietrechtsanwalt aufsuchen! bei geringem einkommen, bafög, algII-bezug kann der anwalt über einen beratungsschein fast umsonst (10,-) genommen werden!
mfg,
udo

Räum die Sachen raus uns stell sie wieder in dein Kabuff.
Laß dann schriftlich festlegen welcher Kellerraum ab wann zu deiner Wohnung gehört!!! Sonst wirst Du immer Ärger haben. Winterdienst und Hausreinigung machst Du so als wenn die restlichen Mietparteien vorhanden wären. Denn dafür ist der Vermieter zuständig wenn da keiner mehr wohnt.

also wenn es nichts schriftliches gibt, hast du kein recht auf den kellerraum.aber man könnte ja nochmal die vermieterin fragen, ob du nun den keller bekommst oder nicht. du kannst natürlich auch die sachen einfach stehen lassen und abwarten. wenn - wenn sie nichts agt, dann hat sie stillschweigend akzeptiert,dass dir der keller gehört. lg.

Hallo Krümel,

die Wohnbereiche (incl. Kellerbereich) für die Kehrwoche
sollten in deinem Mietvertrag oder Anhang zum Mietvertrag festgelegt sein. Deine Aussage gegenüber deiner Vermieterin, den Dreck im Keller zeitnah zu entfernen, ist ausreichend. Wenn die Hofreinigung und Schneebeseitigung nicht auch Bestandteil des Mietvertrages ist, bist du nicht verpflichtet diese Aufgaben auszuführen. Auch beim Anmieten einer Garage ohne Mietvertrag sollte man vorsichtig sein - du hast hier vielleicht sämtliche Verpflichtungen des Hauptmieters übernommen !
Egal wie sich deine Vermieterin dir gegenüber verhält,
dein Freund kann dich des öfteren besuchen und auch bei dir übernachten und ein Kellerraum steht dir in jedem Fall zu.
Solltet ihr auf längere Sicht zusammen bleiben wollen (DU + Dein Freund), so rate ich dir dringend , dass ihr euch eine neue, gemeinsame Wohnung sucht, möglichst bei einer Wohnungsgesellschaft, die ihre Nase nicht ständig in Dinge steckt, die sie nichts angehen. Fachanwälte für Mietrecht und Mietervereine beraten selbstverständlich ausführlicher.

Viel Erfolg, bustobaer

Ciao Krümel,

eins nach dem anderem … ;o)

was die nUtzung des neuen Kellerraumes angeht: Hat der Elektriker denn nun sein Job getan? Nach deinen Schilderungen, würd ich den Elektriker mal ansprechen und meine Sachen so zusammenrücken, dass er seine Arbeiten ohne Probleme verrichten kann. Leer räumen eher nicht, nach den geschilderten Vorfällen bekommst ihn nicht zurück. Wenn sie dich noch mal auffordert und du bisher ohne ihn klargekommen bist, würd ich an deiner Stelle den kürzeren ziehen.

Wegen der Kehrwoche im Keller, Treppenhaus und Hof:
Schau in deinen Mietvertrag. Was steht da drin? Bist du anteilig oder nach „Hausordnung“ zur Reinigung verpflichtet? Würde die Vermieterin darüber informieren, dass du gern deinen Pflichten nachkommst. Sie möge dir dazu bitte eine Hausordnung und/oder einen Kehrplan vorlegen. Das was darin steht musst dann auch machen, mehr ahlt auch nicht. So eine Verpflichtung zur anteiligen Reinigung auf die einzelnen Mietparteien übertragen wird, kann sie dies nicht in Rechung stellen.

Nebenkosten: auch hier der Rat - schau in deinen Mietvertrag. Der Verteilungsschlüssel sollte hier genau bezeichnet sein. Ist es pauschal, dann wären die Kosten fix und sie kann sie nicht einseitig und ohne deine Zustimmung erhöhen. Sind die NK verbrauchsabhängig, dann warte halt auf die Arechung. Verteilungsschlüssel nach Personen beziehen sich auf die dort wohnenden und nicht auf etwailige Besucher.

Anwesenheit deines Freundes: es bleibt bei der Regel. Du darftst Besuch haben wie du willst. Er sollte ohne Zustimmung des Vermieters halt nicht mehr als sechs Wochen am Stück bei dir wohnen. Selbstverständlich darf er ohne deine Anwesenheit und mit deiner einverständnis im Keller deine Sachen räumen. Macht er was flasch (Kellerraum) bist du halt der Ansprechpartner und dafür primär verantwortlich.

Ob deiner Rechte, empfehle ich wie immer: sei diplomatisch und lass dich nicht provozieren. Auch eine Vermieterin kann mal mit dem falschen Fuß aufgestanden sein oder ne Stressige Zeit haben (Lebensgefährte). Ensprechende Rücksicht und nen Vauxpas des Gegenüber runterzuschlucken kann sich auszahlen! Geh auf deine Vermieterung möglichst unemotional zu und versuch einen Kompromiß zu finden. Ausserdem würd ich den Kontakt zu den anderen Mietern nicht vernachlässigen. Ihr sitz im gleichen Boot! … ;o)

Viel Erfolg und möglichst wenig graue Haare!
cumar

Schauen sie doch mal in ihren Mietvertrag, dort stehen alle Rechte und Pflichten zu denen sie verpflichtet sind.
Die Nebenkosten können erhöht werden, allerdings zeigt die Betriebskostenabrechnung was wirklich verbraucht wurde.
Viel Erfolg

Hallo Krümel,
was den Winter- und Reinigungsdienst angeht, hilft sicher ein Blick in Deinen Mietvertrag. Da sollte drinstehen, welche Pflichten Du hast.
Zu den Sachen im Keller mußt Du eigentlich nur zusehen, dass der Handwerker ungehindert arbeien kann. Wenn das sichergestellt ist, dürfte da auch nicht spassieren. Zur Kellerreinigung ist sicher zu sagen, dass es sich da verhält wie bei der Reinigung des Treppenhauses. Das geht ja auch meist reihum.
Grundsätzlich solltest Du aber versuchen, mit dem Vermieter ein ruhiges Gespräch, im Beisein eines Zeugen, zu führen und die Angelegenheit klären.

Viel Glück dabei und Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

also wenn der Wechsel zum größeren Keller nicht im Mietvertrag steht, kann Ihnen die Vermieterin den kellerwechsel verweigern.

zum Fegedienst:
Fegedienst ist nicht Räum- und Streupflicht. die Hausordnung regelt die wechselnden Dienste. Dies gilt aber nur, wenn die Hausordnung als Anhang an den Mietvertrag dies festschreibt.
„Hausordnung: Putzen nur, wenn ausdrücklich vereinbart:
Alles, was mit Arbeit verbunden ist, bedarf jedoch einer vertraglichen Vereinbarung. Steht im Mietvertrag nichts zur Treppenhausreinigung und ist die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrags, so ist der Mieter später nicht verpflichtet, diese Arbeiten zu erledigen. Das gilt auch dann, wenn im Treppenhaus eine Hausordnung aufgehängt wird oder dem Mieter eine Kopie einer solchen übergeben wird, ohne dass im Mietvertrag ein Bezug dazu hergestellt wird.“ (http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/tipps-fuer-…)
Also gibt es eine Hausordnung mit den Pflichten, dann Hoffegen und Kellerwoche ja, wenn nicht nein

Räum- und Streupflicht muss direkt im Mietvertrag vereinbart sein:
„Nach der gefestigten Rechtsprechung ist es zulässig, die Streupflicht auf den Mieter oder Pächter zu übertragen.
Hierzu bedarf es aber grundsätzlich einer eindeutigen, schriftlichen Vereinbarung. Allein durch die Vermietung und Verpachtung wird die Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Mieter oder Pächter übertragen. Die
Aufgabenverteilung muss mit einer Klausel im Mietvertrag vereinbart sein. Der Mieter muss anhand seines Vertrages klar und unmissverständlich erkennen können, dass ihm die mit einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko verbundene Räum- und Streupflicht übertragen wird. Findet sich eine entsprechende Regelung lediglich in der Hausordnung oder an versteckter Stelle im Mietvertrag, an der der Mieter nicht damit rechnen muss, ist die Übertragung der Räum- und Streupflicht unwirksam!“ (http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninf…)
Und das kann die Vermieterin auch nicht nachträglich einseitig ändern.
Also wenn’s im Mietvertrag steht ja, wenn nicht dann kein Räumen. - aber vielleicht hat die vemieterin ja nur das Hoffegen gemeint.

und das mit den Nebenkosten ist sehr seltsam:
Nebenkosten müssen nach Verbrauch oder Quadratmeter abgerechnet werden.
Das Kaltwasser ist dabei nicht einheitlich geregelt. je nach Bundesland ist es unterschiedlich.Für die meisten Bundesländer gilt allerdings meiner Meinung nach für Altbauten eine Nachrüstpflicht - es sei denn es ist entsetzlich aufwendig. Alles andere - z.B. Versicherungen oder Grundsteuer - gehen nicht nach Personen. Was will also die Vermieterin?

Ob Sie den Keller wieder räumen sollen, kann ich nicht sagen. wollen Sie unbedingt den größeren Keller, können Sie vielleicht nicht auf die Barrikaden steigen.

Gruß elfriede

Sorry, ich war ein paar Tage ohne Rechner

Bei Fragen zum Recht geht es darum, was ist vereinbart, welcher Anspruch besteht, was ist beweisbar.

Ohne diesbezügliche Angaben ist hier keine Antwort möglich. Eine Antwort auf Stimmungen und Empfindungen, wenn die Vertragsparteien selbst nicht Klartext reden ("… wurde nicht gesagt") ist da nicht hilfreich.

Gruß Rudi