Mietrecht - Kündigungsfristen bei Auszug des Selbstnutzers

Hallo liebe Leute,

folgender Fall
unsere Eltern haben ein EFH
Mutter geht ins Pflegeheim
Vater bleibt alleine im EG und vermietet
das OG an die Tochter des Nachbarn
(Freundschaftsmiete Garten Keller Garagennutzung)
Vater muss ins Krankenhaus und dann direkt ins Heim. Überlegt noch ein paar Monate, ob er wieder zurück ins EFH geht. Entscheidet sich aber vor ca 7 Mon. im Heim zu bleiben
EFH soll verkauft werden. Mieterin hat 8 Monate Bedenkzeit zu kaufen. Es scheitert aber an der Finanzierung
EG ist seit über 1 Jahr leer.
Jetzt soll das EFH offiziell verkauft werden und das Mietverhältnis wir gekündigt mit folgendem Text: …im Rahmen der 3 monatigen Kündigungsfrist oder zum nächstmöglichen Termin.

Mieterin findet keine Wohung und sagt: die Kündigung wg Verkauf ist gar nicht möglich.

Frage: gilt hier die 6 monatige KF weil der Eigentümer auch Selbstnutzer ist bzw war?
Oder gilt dies nicht mehr weil er seit Monaten im Heim ist?
Ist die Kündigung unwirksam, weil nicht auf die 6 Mon eingegangen ist?

Für uns brennt die Angelegenheit weil der Verkauf kurz vor Abschluss steht.

Lieben Dank im Voraus für eure Hilfe

„Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, (…)“

Aus § 573a BGB.

Sinn und Zweck dieser Sonderregelung ist es, im Hinblick auf das enge Zusammenwohnen und das zwangsläufig häufige Zusammentreffen der Parteien eine Lösung des Vertragsverhältnisses auch ohne Vorliegen der strengen Voraussetzungen des § 573 BGB zu ermöglichen.

Dort steht weiter, dass der Vermieter tatsächlich das Zentrum der privaten Lebensführung haben muss, er muss auch noch bis zum Abschluss eines Räumungsrechtsstreits dort wohnen und die Kündigung wäre selbst dann unwirksam, wenn er zwar dort noch wohnt, aber beabsichtigt, nach der Kündigung dort selber auszuziehen.

Nachtrag:
Einfach mal mit der Mieterin sprechen, für welchen Betrag sie denn bereit wäre, das Mietverhältnis aufzulösen.

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Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!!!

Super. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!!!

Die Frage ist nur, weiß dies der Aktuelle Mieter?

andere Sache, wenn das

zu teuer kommt, dann wird es mit ziemlicher Sicherheit nach Verkauf zu einer Eigenbedarfskündigung kommen. Man muss halt abschätzen was für eine Teurer ist, Mieter Freizukaufen oder mit Abschlag zu verkaufen.

Oder zu einer Kündigung nach § 573a BGB.

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Das wurde schon weiter oben besprochen.

Ich wollte betonen, dass auch der neue Eigentümer eventuell gemäß § 573a BGB kündigen kann.

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ah, ja das kann er dann natürlich auch.