Zum Teil doch. Es hängt von ein paar Sachen ab, aber es kann durchaus sein.
Außerdem geht es ja zunächst nur darum, (möglichst schnell) den Antrag zu stellen.
Das Sozialamt muss doppelt bezahlen, für Mietwohnung und Pflegeheimunterbringung:
Aus https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=129099
„Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin: Nach den auch im Rahmen des § 29 SGB XII geltenden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.03.2006, Az: L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER, Rn. 43; Berlit in LPK, 8. Auflage, 2008, Rn. 71 zu § 29 SGB XII), bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes entwickelten Grundsätzen sind ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.“
Achtung, 11 Jahre altes Urteil, ich weiß nicht, ob es da Änderungen gab.
Tja, aber das Sozialamt ist nicht dumm und darf die Kinder an der Versorgung der Eltern mitwirken lassen.
Dazu gehören auch Kosten für die Pflegeheimunterbringung, sofern diese nicht aus Rente und Pflegeversicherung beglichen werden können.
Da kommt also eventuell noch viel mehr auf euch zu.
Übrigens erst letztes Jahr vom Österreichischen OGH so entschieden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20160928_OGH0002_0070OB00143_16D0000_000
Der deutsche Fachbegriff ist „Unterhaltsrückgriff“.
In Österreich heißt es „Pflegeregress“ und wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 abgeschafft.
Vermögende Kinder müssen sich nun nicht mehr um ihre Eltern kümmern, dafür zahlen dann die Steuerzahler.
Die ursprünglichen Kosten von 100 Millionen pro Jahr sind inzwischen korrigiert worden, man geht von 500 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro aus, erste Politiker bezeichnen dieses Gesetz bereits als schweren Fehler.
Die Frage war, ob sie unter Betreuung steht oder nicht.
Heißt das, sie steht nicht unter Betreuung?
Ihr habt aber Vollmachten?
Dazu würde ich gerne fragen, ob die Mietschulden nicht eventuell Vorrang haben vor den Forderungen des Pflegeheims, z.B. weil der Mietvertrag älter ist, als der Vertrag mit dem Heim.
Ich stelle gerade fest,
dass meine Antwort zu lang war.
Kurzantwort:
Die Kinder zahlen dem Vermieter NICHTS.
Der Vermieter muss sich das Geld von der Mutter holen, darum muss sich der Betreuer kümmern.
Das Sozialamt wird die Kosten übernehmen.
Das Sozialamt wird dann die Mietkosten und eventuell weitere Kosten von den Kindern zurückholen.
Das ist keine Sippenhaft, das nennt sich Verantwortung für die, die selber viel Geld und Zeit in einen gesteckt haben.
Und das war in Österreich bis zum 01.01.18 auch genauso Recht wie bei uns.
Und in Österreich lebende Kindern können vom deutschen Sozialamt belangt werden.
danke für die kompetente Antwort. Vom Heim wurde mir angeraten, den Vermieter auf den § 242 BGB hinzuweisen.
doch. Laut Heim bekommt meine Mutter einen beeideten Sachverständigen kostenlos für Amtswege gestellt, ist aber noch am Laufen
wie schon gesagt, läuft schon alles, aber dauert. Das mit dem Vermieter läuft halt jetzt parallel
stimmt. Wollte ja nur wissen, wer das zahlen muß, da ich und mein Bruder nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben und sicher noch Kosten für das Pflegeheim auf uns zukommen.
warum nicht? es war ja kein mutwilliger Auszug oder Sonstiges, sondern weil der Arzt im Krankenhaus darüber verfügt hat, dass sie nicht mehr allein dort wohnen kann. Ein Platz im Altersheim wurde ja von uns bereits angesucht, aber es gab keinen freien Platz und einen Zeitpunkt konnte man uns nicht nennen. Wäre meine Mutter nicht in ihrer Wohnung hingefallen und wäre nicht ins Krankenhaus gekommen, wäre sie ja immer noch drinnen. Wir konnten lediglich dafür sorgen, dass sie Hilfe vom Roten Kreuz bekam, welche ihr zwischenzeitlich zur Hilfe gestellt wurden. Diese Kosten in Höhe von 300 Euro hat mein Bruder übernommen, ist aber jetzt hinfällig
nochmal: Mietschulden in dem Sinne sind das ja keine, sie wurde ständig bezahlt und die 1. Miete nach der Kündigung haben wir auch schon beglichen. Aber es kommen noch Kosten für den Pflegeplatz auf uns zu, welche bindend in Deutschland zu zahlen sind. Das wird erst noch beim Sozialamt errechnet, wie hoch diese werden, läuft schon alles.
nein, ist nur im Heim, aber nicht besachwaltet. Wird im Heim betreut, klar. Mein Bruder hat eine vom Gericht beglaubigte Vollmacht, in ihrem Sinne agieren zu dürfen.
nein, ist nur im Heim, aber nicht besachwaltet. Wird im Heim betreut, klar. Mein Bruder hat eine vom Gericht beglaubigte Vollmacht, in ihrem Sinne agieren zu dürfen.
Mit Mietschulden meine ich die 3 Monatsmieten, die die Mutter noch zu zahlen hat.
Dass die zu entrichten sind, dürfte doch u bestritten sein?
Und meine Frage ist, haben diese Verbindlichkeiten nicht Vorrang, da zeitlich vor dem Vertrag mit dem Pflegeheim eingegangen?
Warum eigentlich?
Es kann doch das andererseits nicht in der Verantwortlichkeit des Vermieters liegen, und meistens gibt es ja auch ein Erbe, das diese Verbindlichkeit bedienen kann.
be-WAS?
Nein, absolut nicht klar. Die Rede ist von einem gerichtlich bestellten Betreuer: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
Warum nicht? Er trägt ja auch das Risiko bei einem Mieterwechsel, wenn es nicht sofort einen neuen Mieter gibt.
Auf welchem Mond lebst du denn?
Ich lebe zwar in Österreich, weiß aber, das für mich nicht die österreichischen Gesetze gelten, sondern Deutschland sehr wohl auch auf mich zurück greifen kann. Will mich ja auch nicht drücken oder sonstwas. Es läuft ja eh schon alles, aber ich wollte einfach nur wissen, ob man wegen der Miete auf uns zurückgreifen kann, da wir damit nichts zu tun haben.
Mittlerweile habe ich mich auch wieder mit dem Sozialamt und dem Heim in Verbindung gesetzt. Mir wurde vom Heim gesagt, dass wir den Vermieter auf den § 242 BGB hinweisen sollen. Die haben ja oft mit solchen Angelegenheiten zu tun.
Folgender momentaner Stand:
Vom Gericht gestellter, beeideter Sachverständiger ist in Arbeit und wird meiner Mutter kostenlos für Amtsangelegenheiten zur Seite gestellt.
Vermieter ist auf § 242 BGB hinzuweisen (Treu und Glauben)
Sozialamt (zuständiger Sachbearbeiter meiner Mutter) wurde von mir heute nochmal bezügl. der Miete per Email kontaktiert, Antwort noch ausständig.
Weder ich noch mein Bruder noch meine Mutter verfügen über Vermögen.
Der Pflegeplatz (Stufe 3 Demenz) kostet mtl. (Mehrbettzimmer) 3.642 Euro, abzügl. Zahlung Pflegekasse in Höhe von 1.262 Euro, abzüglich möglichem Pflegewohngeld in Höhe von 331,88 Euro verbleibt ein Rest von 2.048 Euro.
Davon wird noch ihre Rente (incl. Unterhalt vom Vater, geschieden) in Höhe von 900 Euro einbehalten, verbleibt noch immer ein Restbetrag in Höhe von ca. 1.150 Euro, welche von uns Kindern, also je 575,-- Euro pro Kopf eingehoben werden können.
Sorgepflichten (ich habe 2 Kinder, eine Tochter macht ein Studium in Logopädie, die andere macht eine Nachschulung als Krankenschwester ohne eigenem Einkommen), selber bin ich geschieden und verfüge über ein eigenes Einkommen (Vollzeit in der Verwaltung berufstätig), mein Bruder auch Vollzeit im handwerklichen Bereich tätig, aber keine Sorgepflichten.
Dennoch haben wir auch Verpflichtungen (in Form von Krediten oder Sonstigem), welchen wir nachkommen können müssen. Sollte mir der Betrag von 575 Euro gepfändet werden, verbleiben mir selber noch 800 Euro, wovon ich noch einen Kredit und Miete und Nebenkosten (Versicherung usw., Telefon, GEZ-Gebühren) in Höhe von 900 Euro zu begleichen habe. In dem Fall müßte ich in Österreich um die Mindestsicherung beim Sozialamt ansuchen, da mir ja auch was zum Leben bleiben muss und ich denke mal, da wird sich unser Staat dann auch einschalten. Aber vom Sozialamt wird eben auch noch geprüft und mir wurde versichert, dass es nicht so schlimm werden oder kommen wird, diese auch noch dazu zahlen werden.
Es kann ja nicht sein, dass man dafür gestraft wird, dass man arbeitet und selber Beiträge leistet, da in dem Fall, sollten wir beide nicht arbeiten, würde der Staat vollständig für die Kosten aufkommen.
Naja, mal abwarten. Werde auf dem Laufenden halten, falls es jemanden interessiert, was Letztendlich herauskommt.
nein, wird sie nicht. Lediglich einen Sachverständigen für amtliche Angelegenheiten, sonst nichts. Für alles andere hat mein Bruder eine gerichtlich beglaubigte Vollmacht, wollten wir alle so.