Mietrecht - Kündigungsfrist von Kindern einbehalten?

Einen schönen guten Abend. Ich habe ein Problem beim deutschen Mietrecht. Ich lebe in Österreich, meine Mutter (Deutsche) hat eine Mietwohnung in Duisburg mit einer 3monatigen Kündigungsfrist. Sie lebt dort alleine und hat auch alleine ihren Mietvertrag unterschrieben.
Leider leidet sie unter Demenz und fiel in ihrer Wohnung hin, wobei die Feuerwehr die Wohnung aufbrechen mußte und sie ins Krankenhaus kam. Gleich von dort aus bekam sie einen Pflegeplatz in einem Seniorenheim. Sie hat eine Rente in Höhe von 900 Euro, welche aber gleich vom Heim abgenommen wird.
Der Vermieter der Wohnung besteht darauf, dass wir Kinder jetzt die 3 Monatsmieten zahlen müßten, ansonsten würden sie mit uns vor Gericht ziehen.
Leider erhalte ich hier in Österreich von deutscher Seite nirgendwo Auskunft, auch nicht gegen einen kleinen Obulus für Rechtsfragen. Mir wurde gesagt, dass ich Mietglied beim Mieterschutzbund für einen hohen Betrag werden muß, um Auskünfte zu erhalten, was für mich natürlich irrwitzig bin, weil ich das nicht brauche, zumal ich weder einen Wohnsitz dort habe, noch beabsichtige, dort hinzuziehen.

Können die einfach von uns Kindern verlangen, dass wir die Kündigungsfrist einhalten müssen? Mein Bruder und ich haben weder in der Wohnung gewohnt, noch ist das eine Mietkaufwohnung, noch haben wir den Mietvertrag unterschrieben.

Eine Miete hat mein Bruder entgegen meines Einverständnisses gezahlt, weil er nicht auch noch Gerichtskosten übernehmen will.
In Österreich kann man nur den Mieter selber belangen, in weiterer Folge dann die Mitbewohner der Wohnung. Aber nicht die Kinder, welche in eigenen Wohnungen leben. Hier könnte man sich an meine Mutter wenden, bzw. müssten sie sich mit dem Sozialamt bzw. dem Heim in Verbindung setzen und wenn nichts von ihr zu holen ist, haben sie Pech.

Jetzt möchte ich gerne wissen, inwieweit ich als Tochter herangezogen werden kann und auf welcher Rechtslage dieses basiert. Gibt es da irgendwelche gerichtliche Erkenntnisse oder irgendeine rechtliche Grundlage, bei welcher ich mich schlau machen kann?

Weil…ohne rechtlicher Grundlage bin ich natürlich nicht bereit, 3 Monatsmieten und Strom usw. weiter zu zahlen. Kann mir da bitte irgend jemand weiter helfen?

Warte schon gespannt auf eine Antwort. Da mein Bruder schon eine Miete gezahlt hat, denke ich auch mal, dass er das Geld auch nicht mehr zurück bekommt, oder doch? Einschüchtern lasse ich mich auch nicht so leicht.

Ich wünsche noch einen schönen Abend.

Hallo,

das mit den drei Monatsmieten ist richtig, weil ihr euch an die Kündigungsfrist halten müsst. Eure Mutter ist nur ins Seniorenheim gekommen, trauriger finde ich, dass sogar im Todesfall diese Dreimonatsfrist gilt! Gesetzliche Grundlage und noch ein bisschen mehr dazu kannst du z. B. hier nachlesen: https://www.mietrecht.org/kuendigung/pflegefall-kuendigungsfrist-eines-mietvertrages-bei-umzug-ins-pflegeheim/

Zumindest Strom (muss aber abgemeldet werden!) muss aber nicht bezahlt werden, wohl aber sonstige umlagefähige Nebenkosten (Müllabfuhr usw.). Es sei denn, ihr findet einen Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert, und der in weniger als 3 Monaten einzieht. Dann müsst ihr natürlich nur bis dahin die Miete bezahlen.

Gruß
Christa

Die Kinder haben damit allerdings nichts zu tun, denn der Mietvertrag wird wohl kaum auf die Kinder übergegangen sein. Die Mutter ist und bleibt somit Schuldnerin der Miete. Sippenhaftung ist dem deutschen Zivilrecht fremd.

6 Like

danke für die schnelle beantwortung meiner frage. aber es ging eigentlich auch mehr darum, ob man uns als Kinder heranziehen kann. Von meiner Mutter (Mieterin) ist nichts zu holen, da dalles finanzielle an das Heim geht. Dass wir uns da möglicherweise noch an Kosten beteiligen müssen, ist uns eh klar, steht aber noch offen, weil sich möglicherweise das Sozialamt noch daran mitbeteiligt. Aber wie gesagt, mein Bruder und auch ich haben unsere eigenen Haushalte, waren nie Mitbewohner dieser Wohnung, noch haben wir je etwas mit unterschrieben.

danke, das wollte ich wissen. Also kann man uns nicht damit drohen, die Miete weiter zu zahlen?`Uns Kinder meine ich?

Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass sie sich um die Angelegenheiten der Mutter kümmern, da diese anscheinend nicht mehr dazu in der Lage ist, deswegen schrieb ich „ihr“.

Selbstverständlich kümmern wir Kinder uns darum. Mein Bruder hat die Wohnung für meine Mutter gekündigt und sorgt dafür, sie ordnungsgemäss zu räumen und frei zu machen. Und eine Miete hat er ja nach der Kündigung schon beglichen. Aber meine Mutter ist durch das Heim nicht zahlungsfähig und wir auch nicht, weil wir noch nicht wissen, wieviel Heimkosten noch auf uns zukommen. Und wie gesagt, mein Bruder und ich haben unsere eigenen Haushalte. Meine Mutter hat dort alleine gewohnt und somit lief der Mietvertrag auch lediglich über sie alleine.

Nur…uns Kindern drohen sie jetzt mit Gericht, sollten wir die Miete, welche die Kündigungsfrist von 3 Monaten beinhaltet, nicht begleichen und mein Bruder macht sich halt Sorgen, dass dadurch dann noch höhere Kosten auf uns zukommen. Ich für meinen Teil sehe es gelassener, da ich ja keinen Vertrag mit denen abgeschlossen habe und mein Bruder auch nicht. Und da es sich ja auch nicht um eine angezahlte Eigentums- oder Mietkaufwohnung handelt, bei welcher dann die Erbfolge in Frage steht, in Betracht kommt, ist mir diese Forderung widersinnig.

Steht die Mutter unter Betreuung oder ist das noch nicht der Fall?

Das Sozialamt würde dann auf euch zukommen, nehme ich an.

Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, wenn ihr für die Mutter Sozialhilfe beantragen würdet (falls ihr dazu befugt wärt), vor allem, dass das Sozialamt die Miete zahlt. Und wenn es zahlt, dass dann solltet ihr nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution verlangen, jedenfalls wenn die Wohnung einwandfrei übergeben wird. - Je weniger Schulden auflaufen, desto weniger Schulden werden hinterher vererbt.

Eine wesentliche Frage wäre aber natürlich erstmal, wer die Geschäfte für eure Mutter jetzt erledigt.

Das sollte er nicht tun. - Wenn überhaupt, dann erst hinterher, nachdem die Kaution ausgezahlt wurde.

Im Todesfall ginge die Zahlungspflicht tatsächlich auf euch über, da interessiert es nicht, dass ihr den Mietvertrag nicht abgeschlossen habt, das Argument zieht also nicht grundsätzlich.

1 Like

Kaution war keine zu zahlen. Danke für die Antwort.

Bei Todesfall ist es hier in Österreich auch so. Aber ist ja Gottseidank nicht der Fall

Sozialhilfe wurde schon beantragt, das läuft. Mein Bruder hat eine Vollmacht. Außerdem wurde uns gesagt, dass wir einen gerichtlich bestellten Beistand bekommen würden, aber auch das läuft noch. Wie gesagt, Kaution brauchte keine gestellt werden, also bekommt sie da auch nichts zurück und die Wohnung wird auch einwandfrei übergeben.

Mutter ist im Altersheim, Demenz Stufe 3. Aber sie weiß noch immer, was sie tut und was um sie herum geschieht. Aber wir möchten sie natürlich mit dem ganzen Behördenwegen nicht noch unnötig belasten und nehmen ihr das so weit es geht, aus der Hand.

Schulden sind ja auch keine vorhanden, außer noch weitere 2 Monatsmieten.

Genau, diese Monatsmieten meinte ich. -
Ich dachte auch an eventuelle Schulden wegen der Kosten des Pflegeheims, da man mit 900 Euro m.W. nicht annähernd hinkommen kann, aber das war wohl ein Denkfehler, denn soweit ich es verstanden habe, würdet ja entweder ihr und/oder das Sozialamt zahlen.

Nein. Den bekommt deine Mutter. Und sie muss ihn auch bezahlen. Deshalb wäre es je nach Möglichkeit vielleicht angeraten, dass eines der Kinder sich dem Gericht als ‚Beistand‘ anbietet.

Hallo,
er kann Euch helfen, manchmal nimmt er auch alles in seine Hand, egal was ihr wollt. Patientenverfuegung, Klinkwahl, kuemmert Euch wenn ihr wollt.

Das Sozialamt ist aber nicht dazu da um dem Vermieter ausstehende Mieten zu zahlen, wenn man selbst gar nicht mehr in der Wohnung lebt (leben kann) !
Das ist Sache des Vermieters, ein ganz normales Ausfallrisiko wenn ein Mieter nicht mehr zahlen kann.
Angehörige müssen dafür nicht aufkommen.

Für die Mehrkosten des Pflegeheims kann es sein, das Sozialamt wendet sich an die Angehörigen. Die müssen dann, je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten, zu den Heimkosten beitragen.

MfG
duck313