Hallo Marie,
20 m von unserer Wohnung entfernt werden momentan durch die
Deutsche Bahn offiziell genehmigte Gleis- und Brückenarbeiten
durchgeführt. Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr morgens, vier
Wochen lang, auch am Wochenende (sogar bis 12:00 Uhr mittags).
Der Krach ist ohrenbetäubend, meine Nerven liegen blank, ich
schlafe maximal drei Stunden pro Nacht und will nun zumindest
die Miete mindern. Weiß jemand um wieviel Prozent ich das tun
kann? Wird hierbei die Kaltmiete zugrundegelegt?
Hier gibt es zwei neue Urteile. Wobei sich beide Urteile auf den Bau einer ICE-Trasse beziehen. Entscheidend ist, dass hier Bauarbeiten der Bundesbahn angesprochen werden. Das LG Wiesbaden WM 00,184 und das LG Köln WM 01,78 haben während des Tages 10 % - 20 % als zulässig anerkannt. Eine Mietminderung - wegen der nächtlichen Ruhestörung von mindestens 20 % sind also mindestens angemessen. In solchen Fällen musst Du dem Vermieter die Mietminderung erklären und dieser muss dann seine Forderungen an die Bundesbahn stellen. Die Bundesbahn lehnt in der Regel solche Forderungen ab. Dies vorsorglich als Hinweis.
Der Vermieter muss - auch wenn er weder den Lärm verhindern, noch die Lärmquelle beseitigen kann, gegen sich Mietminderung gelten lassen, und zwar auch dann, wenn er bei staatlichen und/oder Unternehmen, die der öffentlichen Versorgung oder Beförderung dienen keine Schadenersatz erhält (BayOLG RE WM 87,112)
Vielen Dank, es grüßt die Herrin der Augenringe
Gruss Günter