Moin!
Nein, sind Sie nicht.
Die wohngebundene Grundausstattung, wie Waschbecken und Tö, sind ausreichend. Dusche oder Badewanne sind schon „Luxus“ (Ich würde übrigens nur eine Dusche einbauen, da kann man weniger dran kaputt machen…)
Allerdings werden Sie in Kauf nehmen müssen, daß der Mieter Löcher und Dübel in die Wand oder Kacheln schlagen muß, um eben den Alibert und ggf. Licht darüber installieren zu können.
Haben Sie eine gefragte Wohnlage und eine Auswahl an Mietern, so können Sie´s so machen, wie ich: Ich sage dem Mieter bei Besichtigung, daß da noch ein Alibert übers Waschbecken kommt, den der Mieter (ähnlich wie bei einer Einbau-Küche) durch eine Abschlagszahlung vor Mietantritt in Höhe von … in sein Eigentum übernehmen muß.
Dann sind Sie sicher, daß der Badezimmerschrank dort hängt, wo er hin gehört und daß die Installation (Strom!) so gemacht wurde, daß Sie nicht evtl. regreßpflichtig wären.
Achten Sie in der Renovierungsklausel gut darauf, wie Ihre Lösung von Dübellöchern nach dem Auszug des Mieters sein soll!
Gruß
MK