Hallo liebe Experten!
Folgender Fall:
A wohnt seit 13 Jahren in einem Mietshaus. A hat damals einen Schlüssel für die Waschküchen-Nutzung im Keller erhalten. (Übergabeprotokoll des Schlüssels vorhanden)
Nach dem die Waschmaschine dort defekt war, bot Mietobjekteigentümer B der Mieterin A an, eine eigene Waschmaschine dort hinzustellen (auf Kosten von A) mit eigenem Strom- und Wasserzähler (auf Kosten von A).
A stimmte zu. Der Raum wurde seit dem als Wasch- und teilweise Lagerungsmöglichkeit genutzt.
Nun hat B das Mietobjekt verkauft an Eigentümer C im Jahre 2006.
Eigentümer C schreibt diese Woche (Jahr 2013), dass er über die Nutzung des Kelleraumes (Waschküche von A) keine Kenntnis hatte und sofortige Räumung verlangt oder schriftliche Vereinbarungen sehen möchte.
A hat keine schriftlichen Vereinbarungen mehr.
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss A räumen? Ist ein eigener Wasserzähler, eigene Waschmaschine etc. nicht Anzeichen genug, dass A das Recht der Nutzung hat? Kann man hier von einer stillschweigenden Vereinbarung ausgehen? Immerhin kommt diese Erkenntnis für C einige Jahre verspätet.
Die Nutzung einer allgemeinen Waschküche steht im Mietvertrag.
Müsste Besitzer C dann eine Waschmaschine für das Haus zur Verfügung stellen?
Ich danke