Mietrecht, Rauchergeruch vom Vormieter

Ich sehe da nur eine Möglichkeit wenn Du die Mängel schriftlich festgehalten hast. Dann hast Du das Recht auf Mängelbeseitigung. Ansonsten bleiben Dir nur ein Gutachter, der Dir die Mängel bescheinigtund dann die Klage ob Du diese gewinnst steht auch in den Sternen.
In manchen Bundesländern gibt es einen Ombutsmann, der ist so etwas wie ein Schiedrichter und meist kostenlos. Prüfe es mal via Internet ob es bei euch so etwas gibt.

Gruß connection

Hallo zu
… und sollte es dann immernoch riechen,

dann wird nochmal gestrichen. die tapete wurde wohl vorher mit
einer speziellen farbe gestrichen… also ich bin sehr froh,
dass das so gut geklappt hat.

nur als Warnung: in der Diskussion in anderen Foren steht, dass eine Tapete immer raus muss.
Ich freue mich trotzdem, dass das so klappt

Weiterhin viel Glück
Elfriede

Hallo lady87!
Der Rauch-Geruch stellt einen Mangel an der Mietsache dar. Solche Mängel berechtigen zur Mietminderung. Da gibt es je nach Mängel-Art unterschiedliche Prozentsätze, um die man mindern darf. Gemindert werden kann sofort bei Eintritt des Mangels. Es muß dafür nicht beim Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Man darf mindern, und muß dies dem Vermieter mitteilen. Aber um des lieben Friedens willen lieber erst nur beim VM drängen, und noch nicht gleich schwere Geschütze auffahren. Gruß Thomas