Hallo,
zur Information wahrscheinlich aus der Süddeutschen:
Raucherzimmer renovieren
Durch Zigarettenrauch vergilbte Wände werden auch durch mehrmaliges Überstreichen mit herkömmlichen Farben nicht wieder weiß. Im Gegenteil: Die üblicherweise verwendeten wasserlöslichen Farben schwemmen beim Auftragen die Nikotinbestandteile aus dem Putz an die Oberfläche. „Und dann hat man wieder eine vergilbte Wand", sagte Andreas Wachlinger, technischer Berater beim Landesinnungsverband der Maler und Lackierer in München. Stattdessen müsse zunächst eine lösemittelfreie Isolierfarbe aufgetragen werden. Die Isolierfarbe bindet die Nikotinbestandteile, die in den Putz eingezogen sind. Wer sich diese Arbeit sparen will, muss nicht nur mit gelben Wänden, sondern auch mit starken Nikotin-Ausdünstungen leben. „Etwa ein Jahr lang dauert es, bis das vorbei ist", sagt Wachlinger. Auf jeden Fall entfernt werden müssen Tapeten. Hat vorher ein sehr starker Raucher in der Wohnung gelebt, kann es sogar sein, dass der Putz abgeschlagen werden muss. Einfacher ist die Lösung bei Fensterrahmen: Sowohl Holz- als auch Kunststoffteile können mit einem Spezialmittel abgewaschen werden. Die Arbeit in einer Raucherwohnung ist beschwerlich. In Extremfällen sollten laut Wachlinger Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden.
Das dazu wie der Rauchgeruch bekämpft werden kann.
Zur anderen Frage, ob aus der Geruchsbelästigung ein Anspruch auf weitere Renovierung wird gegebenenfalls zu einer Mietminderung, bin ich mir nicht sicher.
Es wird im Mietrecht diskutiert, ob Rauchbelästigung aus der Nachbarschaft eine Mietminderung erlaubt - sehr kontrovers - aber das ist es hier ja nicht.
Mietminderungsmöglichkeit halte ich für zweifelhaft.
Mietminderung wird eigentlich immer dann möglich, wenn ein Vorschaden besteht, der Vorschaden in einem Übergabeprotokoll fixiert wurde und eine Regulierung zugesagt wurde und die dann nicht stattfindet.
Ich würde mich deshalb zunächst gegenüber dem Vermieter auf die Zusage des Hausmeisters berufen, die nicht fachgerechte Renovierung bemängeln und dann weiß ich nicht weiter. Sollte der Vermieter sich stur stellen, würde ich zu einem Mieterverein gehen. Sollte in einem Übergabeprotokoll der Rauchgeruch benannt sein, glaube ich, dass das dann eine klare Sache ist. Sollte kein Protokoll vorhanden sein, dann siehe oben heißt Mieterverein
Wichtig ist, umgehend nach Auftreten eines Mangels dem Vermieter mitzuteilen, daß man sich wegen dieses Mangels die Geltendmachung einer Mietminderung vorbehält. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das hier für schlau halten soll - es sei denn ein Übergabeprotokoll nennt den Geruch.
Der Vermieter hätte die Chance gehabt vom Vormieter die Kaution einzubehalten - starker Rauchgeruch ist ein Grund dafür.
Tut mir leid. Ich bin mir nicht sicher
Viel Glück
Elfriede