Es geht wieder mal um Renovierung bei Auszug aus Mietwohnung. Dachte das wäre nun geklärt. -
Vor 3 Jahren haben wir in Waldheim bei einem langjährigen Bekannten (Freund) eine Wohnung in seinem ehemaligen Elternhof , den es nach Übernahme anfing zu renovieren , angemietet. Habe schon mal etliche Monate von Berlin aus Fahrten gemacht um bei der Sanierung zu helfen. Lohn oder Frderungen waren nicht vereinbart und ich wollte einen Freundschaftsdienst erweisen und es machte mir anfänglich Spaß. Irgendwann reifte die Idee nach Waldheim zu ziehen , was ich tat . Erst in eine vergleichbare Mietwohnung in der Nähe der Baustelle um zu helfen. Die Wohnung die er zuerst sanierte sollte an eine Verwandte gehen , die aber nach einer zu langen Phase dann von ihrem Vorhaben absprang. Ich bot dann an mit meiner Lebensgefährtin , die Arbeit in Waldheim fand , a; die Wohnung zu mieten wenn sie fertig ist . Ich baute darin mit ihm und alleine und später mit der Gefährtin an der Bezugsfertigkeit. Er überließ uns manche Entscheidung der Ausstattung , was wir auch annehmen. Fliesen im Bad Wannenduschkabine und so weiter , was er uns ja auch anbot. Ich erstellte teilweise Wandisolierung im Schlafzimmer und Zwischenwand zum Bad vom Gästezimmer her . Wir tapezierten die ganze Wohnung . Ca. 78 qm mit Küche und Wohnzimmer in einem Raum ca. alleine 38 qm groß. 8 mtr. Flur und Wohn-Küche mit Laminat ausgelegt , wegen der Länge mit Dehnungsleiste . Teilweise haben wir das Laminat selber bezahlt. Die Decke der Wohn-Küchen Einheit war desolat , teilweise ohne Putz und sichtbarem desolat hängendem Stroh der Deckenabhängung. Das mußte begradigt werden mit Latten und dann mit vorhandenen alten Deckenpanelen versetzt und im Wohnbereich völlig erstellt werden , wo sich nur eine Lehmdecke befand. Ein Handwerker hätte für diese Arbeiten mehrere tausend Euro verlangt. Das war also keine normale Renovierung. Davor habe ich ihm fast alle Holzfenster neuerer Bauart , die vorhanden waren aber ausgeblichen teilweise , geschliffen und neu lasiert . Unter der Maßgabe dann bald einziehen zu können , war 1. September angestrebt , da ja auch drei Monate Kündigungsfrist in der alten Wohnung eingehalten werden mußten. Also ihm völlig bekannt, sonst hätten wir nicht kündigen können. Es standen noch aus , Anbau eines Balkones , für den er extra eine Öffnung an der Giebelwand erstellen ließ, mit Aussenlichtanlage für Balkon; einschließlich eine Balkontür zum kippen und öffnen. Da die Wohnung vorher nicht in dieser Art bestand , sondern Badeinrichtung und Küchenanschluß sowie Wände verändert wurden, sehe ich dies als Neuerstellung an. Nach Sächsischer Bauordnung dürfen insofern Mietwohnungen nich unter 2,60 mtr. Raumhöhe haben . Es sind meist dort nur 2,10 bis 2,25 erreicht worden . Zudem entgegen unserer Angabe nicht genug Freiraum für die Montage der Dusch-Wannenkabine zur Decke eingehalten. Handwerkerfehler , dem er nicht nachging. Am 10. August 2015 sind wir umgezogen in die Wohnung ohne Abwasseranschluss und Möglichkeit zum Wäsche waschen Als Ersatz durften wir dann sein Bad im Erdgeschoss mitbenutzen was auch dringend eine Renovierung bedurft hätte um einen Hygienischen Anspruch zu genügen. Das haben wir hingenommen und mit eine schnellen Anbindung an das Abwassernetz gerechnet . Haben bei Verwandten in Waldheim dann Wäsche waschen müssen.ende September war dann endlich der Anschluss da. Habe außerdem zeitweise auch dort geholfen die Rohre zu verlegen. Das ist ihm nichts mehr Wert. Aber der Mietnachlass von ca. 2 Monaten der Kaltmiete , also 700 € Sieh er als Abgeltung für alles an. Er hat eine Kombiheizung in der er Feststoffe verbrennt aber Heizöl der moderne Teil der Anlage ist . Auf seinem großen Grundstück fiel eine menge Holz an von gefällten Bäumen , das er aus seinem eigenen Interesse zu Brennholz verarbeitete. Außerdem jeder Menge Altholz von Dielen in den Wohnungen und vor allem dem kompletten Dachboden , von ca. 170 qm Fläche . Diese Holz oben war in einer Länge das es gekürzt werden mußte . Ich habe mehr als einen qm Dielenholz geschnitten , in den Stall zur Holzlagerung verbracht und in Ofengerechte Stücke mit der Kreissäge zerkleinert . Dann fast einen Winter das ganze Holzlager von mehr als einem qm verheizt und Kesselanlage sauber gehalten. Um das Haus herum sollte ich die Pflege übernehmen da der Vermieter seinen Wohnort in Potsdam hatte und nicht immer anwesend war . Zudem noch Schafe hielt , die sein Brude und wir teilweise beaufsichtigten bzw. auch mal fütterten. Das Gras mähen um das Haus herum habe ich dann eingestellt und wollte diese Tätigkeiten für 50€ im Monat nicht mehr machen . Da sollte immer dort mal ein Stück nicht gemäht werden und da nicht und dauernd was anderes. Laub sollte dann überall gefegt werden was ich nicht wollte außer am Haus direkt. Ich bin Rentner ,jetzt 71 Jahre alt und habe keine Langeweile . Eine Betriebskostenabrechnung wurde uns nicht vorgelegt für 2015 und 2016 erst für 2017 nach Verlangen von uns durch eine Abrechnungsfirma. Anfangs waren auch keine Zähler für die gesamte Anlage vorhanden die erst mit dem Start des Ausbaues der Zweiten Wohnung in der Ersten Etage angebaut wurden im Kesselhaus. Warmwasser und -Kaltwasserzähler waren aber vorhanden. - Am 8.10.2018 sind wir jetzt ausgezogen mit Kündigungsfrist von drei Monaten die am 31.10.2018 erfüllt ist . Jetzt will er Renovierung , obwohl im Vertrag nur besenrein vereinbart ist . Hat mindestens seit 19.10. seine Tochter in die Wohnung gelassen die dort für ihn die Wände streicht . Er hatfür den Notfall , wenn bei unserer Abwesenheit in der Wohnung etwas passiert wo schnell gehandelt werden müsste , treuhänderisch einen Wohnungsschlüssel. Unserer Stromzähler ist noch nicht abgelesen und gekündigt und er nutzt nun die noch vorhandene Beleuchtung in Küche und Wohnzimmer . Das ist zwar Pipifax aber so wie er sich jetzt verhält… ? Im Vertrag steht auch das Katzenhaltung angegeben ist . Zwischedurch hatten wir aus eine Notlage heraus einen Hund in Pflege , was er auch akzeptierte . Bei Katzen kann man nicht vermeiden das sie Schäden an der Tapete anrichten . So ist dies an einigen Stellen geschehen. Er renoviert vor Ende des Mietverhältnisses. Ist das eine Übernahme oder Anerkennung . Kann er jetzt die Kautionsrückerstattung verweigern? Ich habe angeboten einen Sichtbalken der etwas angekratzt ist von Katzen mit Schwingschleifer zu bearbeiten. Ist das jetzt noch nötig ? … Ich glaube er will noch Geld raus holen. Bitte um Hilfetip… LG Uwe
Und warum habt ihr nicht am Auszugstag 8.10.18 abgelesen und dem Versorger/Anbieter das mitgeteilt ? Dann bezahlt ihr auch nur bis dahin.
Wenn „besenrein“ vereinbart war und es keine sonstigen Klausel zu Schönheitsreparaturen (das sind streichen, tapezieren usw) gibt, dann müsst ihr auch nichts machen.
Ob man der Ansicht sein darf, weil anfangs unrenoviert muss auch keine Endrenovierung gemacht werden hier greift ? Hier habt ja sozusagen für den Vermieter dort Handwerkerleistunegn erbracht, aus Freundschaft und gegen geringes Entgelt.
Das ist m.E,. etwas anders als wenn Ihr in unrenovierte Wohnung einzieht. da wäre es klar, keine Endrenovierung.
Beschädigungen durch Tiere wären aber Schäden die davon unabhängig zu sehen sind.
MfG
duck313
Langer Rede kurzer Sinn, laut BGH Urteil muß nicht renoviert werden : Aktenzeichen VIII ZR 185/14).
Allerdings mit einer Ausnahme nämlich dann wenn der VM dem Mieter eine Entschädigung für die bei Mietbeginn unrenovierte Wohnung zahlte.
Davon aber mal abgesehen, warum macht Ihr Euch da überhaupt Gednken wenn im MV steht, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist? ramses90
Hallo,
wahrscheinlich bis Weihnachten naechstes Jahr etwa muss die Nebenkostenabrechnung 2018 erstellt sein, bis dahin kann ein Rueckbehalt von Teilen der Mietkaution geschehen.