Hallo an alle Ratgeber und Experten des Forums,
eine Frage zum Mietrecht, Situation:
in einer WG ist die WC-Spülung optisch hinüber (wichtig: Spülung funktioniert). Jedoch wurde nach einer Reparatur die Betätigungsplatte / Abdeckung / Drückerplatte nicht wieder ordnungsgemäß verbaut, so dass sie irgendwann nicht mehr zu gebrauchen und bald auch nicht mehr zu befestigen war - Spülung ab sofort nur noch möglich durch Auslösung direkt an dem Auslösehebel (Spülkasten ist hinter / in der Wand verbaut, sichtbar also nur WC selber und Drückerplatte).
Frage nun: kann man bei WCs die Drückerplatte einfach selber anmontieren (als Laie) oder ist das WC-Typ-abhängig? Falls nein, wer trägt dafür Rechnung, wenn ein örtlicher Installateur sich der Sache annimmt: die Mieter oder Vermieterin ? Ein Bäderstudio prognostizierte, dass bei diesem WC für einen Drückerplatten-Ersatz eine umfangreichere Einbaumaßnahme erforderlich sei.
In der Hoffnung, dass diese Frage gegen keine Forenregeln verstößt: vielen Dank vorab für Meinungen.