Mietrecht Reparatur - wer trägt die Kosten ?

Hallo an alle Ratgeber und Experten des Forums,

eine Frage zum Mietrecht, Situation:

in einer WG ist die WC-Spülung optisch hinüber (wichtig: Spülung funktioniert). Jedoch wurde nach einer Reparatur die Betätigungsplatte / Abdeckung / Drückerplatte nicht wieder ordnungsgemäß verbaut, so dass sie irgendwann nicht mehr zu gebrauchen und bald auch nicht mehr zu befestigen war - Spülung ab sofort nur noch möglich durch Auslösung direkt an dem Auslösehebel (Spülkasten ist hinter / in der Wand verbaut, sichtbar also nur WC selber und Drückerplatte).

Frage nun: kann man bei WCs die Drückerplatte einfach selber anmontieren (als Laie) oder ist das WC-Typ-abhängig? Falls nein, wer trägt dafür Rechnung, wenn ein örtlicher Installateur sich der Sache annimmt: die Mieter oder Vermieterin ? Ein Bäderstudio prognostizierte, dass bei diesem WC für einen Drückerplatten-Ersatz eine umfangreichere Einbaumaßnahme erforderlich sei.

In der Hoffnung, dass diese Frage gegen keine Forenregeln verstößt: vielen Dank vorab für Meinungen.

Meiner meinug nach muß das der Vermieter machen da es eine Sache ist die zur WHG gehört genauso wie das WC selbst. Bin aber Laie daher nur meine meinung dazu geäusert.

Hallo bendilillio,
Die fest verbauten Sanitäreinrichtungen zu reparieren oder zu erneuern, aufgrund von Abnutzung, sind reine Vermietersache. Also Vermieter schriftlich per Einschreiben benachrichtigen und eine Frist von 14 Tagen einräumen, ansonsten kann der Mieter selber reparieren(lassen)und die Kosten in Rechnung stellen (Quittung aufheben), bzw. nach Zahlungsverzug kann man diese Rechnung auch von der Miete einbehalten.
Aber dies muss nochmals schriftlich bei der Vermietung angezeigt werden.
MFG TOM