Mietrecht Sonn und Feiertags

Hallo ich hätte da mal eine Frage gild das eigentlich noch das man an Sonn und Feiertage besonders auf Ruhe achten solte.
Gruß K.H.

Hallo !

Ja, das gilt schon. Hat aber mit dem Mietvertrag nicht direkt etwas zu tun.

das bestimmt auch die Gemeinde/Stadt/Land. Sonn- und Feiertags sind z.B. laute Arbeiten untersagt.

MfG
duck313

i

Ja, das ist immer noch gültig.

Es gelten folgende Regeln:

  1. Dein Mietvertrag bzw. die dadurch legitimierte Hausordnung (gültig nur für die Mieter dieses Hauses, Verstöße dagegen können dazu führen, dass einem gekündigt wird).
  2. Die Ordnungssatzung deiner Stadt. Findest du meist unter „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Musterstadt / Gemeinde Musterort“ im Netz. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
  3. Die Immissionsschutzgesetze der Bundesländer. Verstöße sind in der Regel als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.
  4. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer. Verstöße sind in der Regel als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.
  5. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere in Verbindung mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV). Dabei dürfen viele Geräte Sonn- und Feiertags sowie grundsätzlich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr NIE betrieben werden, einige Geräte dürfen nur werktags von 9Uhr - 13 Uhr und von 15 - 17 Uhr in Wohngebieten betrieben werden (es gibt da also neben der Nachtruhe noch eine Morgen-, Mittags- und Abendruhe.)

Viel Spaß beim Befolgen.