Hallo ich hätte da mal eine Frage gild das eigentlich noch das man an Sonn und Feiertage besonders auf Ruhe achten solte.
Gruß K.H.
Hallo !
Ja, das gilt schon. Hat aber mit dem Mietvertrag nicht direkt etwas zu tun.
das bestimmt auch die Gemeinde/Stadt/Land. Sonn- und Feiertags sind z.B. laute Arbeiten untersagt.
MfG
duck313
i
Ja, das ist immer noch gültig.
Es gelten folgende Regeln:
- Dein Mietvertrag bzw. die dadurch legitimierte Hausordnung (gültig nur für die Mieter dieses Hauses, Verstöße dagegen können dazu führen, dass einem gekündigt wird).
- Die Ordnungssatzung deiner Stadt. Findest du meist unter „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Musterstadt / Gemeinde Musterort“ im Netz. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
- Die Immissionsschutzgesetze der Bundesländer. Verstöße sind in der Regel als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.
- Die Feiertagsgesetze der Bundesländer. Verstöße sind in der Regel als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.
- Das Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere in Verbindung mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV). Dabei dürfen viele Geräte Sonn- und Feiertags sowie grundsätzlich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr NIE betrieben werden, einige Geräte dürfen nur werktags von 9Uhr - 13 Uhr und von 15 - 17 Uhr in Wohngebieten betrieben werden (es gibt da also neben der Nachtruhe noch eine Morgen-, Mittags- und Abendruhe.)
Viel Spaß beim Befolgen.