Hallo liebe Experten,
Person A bewohnt schon seit 8 Jahren eine Wohnung im OG eines Zweiparteienhaus, im EG wohnt die Vermieterin.
Zu der Wohnung gehört eine Garage mit Stellplatz davor. Die Garage neben der von Person A gehört zu der Wohnung der Vermieterin und ist von ihr an Person B vermietet. Person B ist nun verstorben und Person A hat die Anmietung der zweiten Garage angefragt. die Vermieterin hat sich gegen eine erneute Vermietung entschieden, hat aber Person A die Nutzung des Stellplatzes auf Dauer angeboten und somit einen mündlichen Vertrag darüber geschlossen.
Nun hat sich die Vermieterin von den Nachbarn gegenüber überreden lassen, doch die Garage zu vermieten und Person C hat sie angemietet. Die Vermieterin hat dies getan ohne Person A noch mal zu fragen bzw. über den bereits vergebenen Stellplatz davor zu sprechen.
Welche Rechte hat Person A in diesem Fall? Kann Sie auf den Stellplatz bestehen bzw. die Kündigung der Garage bei Person C fordern, da die Anfrage zur Anmietung als erster erfolgt ist?
Aktuell stellt sich Person A aus Kulanz nicht mehr vor die Garage um der Vermieterin (die schon älter und nun völlig verzweifelt ist) keine Probleme zu bereiten. Fair findet Person A das allerdings nicht und würde gerne den zweiten Stellplatz weiter nutzen wie vereinbart bzw. die zweite Garage anmieten.
Danke im Voraus.