Mietrecht - Streichen einer Holzdecke?

Hallo,

wir haben in unserem gemieteten Haus beim Einzug die Holzdecke in der Küche gestrichen.

Bei unserem Auszug stellt sich nun die Frage:
Wie sehen nun die rechtlichen Maßnahmen bei Auszug aus?

Muß die Decke in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt (geht bei dieser Farbe nicht) oder erneuert werden oder darf man sie genau so streichen wie jede andere Zimmerdecke, die ja auch nicht in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen muß.

Uns Interessiert, rein die rechtliche Grundlage zu dem Thema.
Diskussionen zum Thema, ob der Vermieter vorher gefragt werden muß, oder wie das aussieht etc. helfen uns hier nicht weiter :wink:

Danke für die Hilfe

Grüße

Björn
DANKE

Hallo,

Ihrem letzten Satz entnehme ich, dass Sie Ihren Vermieter nicht gefragt haben, ob die Holzdecke gestrichen werden darf.
Somit ist die Decke durch Sie zu ersetzen, bzw. in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Bielicke