Hallo,
wir haben in unserem gemieteten Haus beim Einzug die Holzdecke in der Küche gestrichen.
Bei unserem Auszug stellt sich nun die Frage:
Wie sehen nun die rechtlichen Maßnahmen bei Auszug aus?
Muß die Decke in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt (geht bei dieser Farbe nicht) oder erneuert werden oder darf man sie genau so streichen wie jede andere Zimmerdecke, die ja auch nicht in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen muß.
Uns Interessiert, rein die rechtliche Grundlage zu dem Thema.
Diskussionen zum Thema, ob der Vermieter vorher gefragt werden muß, oder wie das aussieht etc. helfen uns hier nicht weiter
Danke für die Hilfe
Grüße
Björn
DANKE