Mietrecht - Vermieter: was muss toleriert werden ?

Hallo liebes Forum !

Wir sind Vermieter und haben eine alkoholkranke Mieterin.
Naja, rechtlich kann man nichts unternehmen, da das Verhalten der Person ja aufgrund der Krankheit toleriert werden muss.
Jedoch sind wir (Vermieter und 2 weitere Mieter) mittlerweile sehr beunruhigt, da die Person sich nicht helfen lassen will.

Nun meine Fragen:
Wie lange dauert es, bis ein Antrag zur Langzeittherapie durch ist ?
Kann dieser Antrag abgelehnt werden ???

Wenn wir sehen, dass die Mieter sich bemüht Ihre Krankheit in den Griff zu bekommen, spricht nichts gegen eine Fortführung des Mietvertrages,
jedoch wenn Sie weiter lügt, ihre Vertragspflichten verletzt usw, möchten wir gerne wissen, was wir alles tolerieren müssen bzw. was wir dann machen dürfen.

Vielen Dank im voraus,
Carinna

Hallo Carinna,

Wir sind Vermieter und haben eine alkoholkranke Mieterin.
Naja, rechtlich kann man nichts unternehmen, da das Verhalten
der Person ja aufgrund der Krankheit toleriert werden muss.
Jedoch sind wir (Vermieter und 2 weitere Mieter) mittlerweile
sehr beunruhigt, da die Person sich nicht helfen lassen will.

Nun meine Fragen:
Wie lange dauert es, bis ein Antrag zur Langzeittherapie durch
ist ?

Das ist SEHR unterschiedlich! Ich habe erlebt, daß ein Antrag für meine Langzeittherapie nach einem halben Jahr noch nicht mal bearbeitet worden ist (da die Verfasserin des Sozialberichtes offensichtlich „etwas geschlampt“ hat), dagegen war ein anderer Antrag innerhalb von 4 Wochen „durch“, d.h. der Antrag war durch und eine Klinik war gefunden. Da ich damals noch in einer anderen Klinik zur Reha (Lähmung der Beine) war, wurde der Therapiebeginn allerdings etwas nach hinten geschoben, aber eine Woche nach Entlassung aus der Reha war ich bereits zur Entwöhnung in der Suchtklinik.

Dus siehst also, daß man hier keine verläßliche Aussage treffen kann…

Kann dieser Antrag abgelehnt werden ???

Ja. Allerdings kann ich Dir über die Begründungen, die zur Ablehnung führen keine genaue Auskunft geben. Meist ist bei einer negativen Prognose des Sozialarbeiters (z.B. bei „Unwilligkeit“ bzw. fehlender Krankheitseinsicht des Patienten) Schluß.

Wenn wir sehen, dass die Mieter sich bemüht Ihre Krankheit in
den Griff zu bekommen, spricht nichts gegen eine Fortführung
des Mietvertrages,
jedoch wenn Sie weiter lügt, ihre Vertragspflichten verletzt
usw, möchten wir gerne wissen, was wir alles tolerieren müssen
bzw. was wir dann machen dürfen.

Das ist eine Mietrechtsfrage und ich möchte Dich bitten einen Experten für dieses Gebiet zu befragen, da ich Dir hier keine rechtssichere Auskunft geben kann und ich Dir keine falsche Auskunft erteilen möchte.

Viele Grüße
HylTox

Hallo
kann ich leider nichts zu sagen
zu allererst muss die Person selbs etws unternehmen

Hallo,

vorab: ich bin zwar als Experte für Fragen des Alkoholismus bei w-w-w eingetragen, meine damit aber eher psychologische als juristische Themen. Für Fragen des Mietrechts sollte evtl. nochmal ein Experte auf diesem Gebiet befragt werden.

Dennoch hier meine Meinung zu diesem Thema: Du schreibst, rechtlich kann nichts unternommen werden, da es sich um eine Krankheit handelt. Das sehe ich anders, denn das Mietrecht gilt für alle, ob krank oder gesund. Wenn also wirklich schwere Verstöße gegen die Hausordnung, Gefährdungen der Hausbewohner oder Versäumnisse vorliegen, dann gibt es das übliche Verfahren: Abmahnung(en), Kündigung, Räumungsklage. Und natürlich NUR dann, wenn wirklich auch gravierende Verstöße vorliegen, denn was die Betreffende in ihrer Wohnung macht, geht nur sie etwas an, solange keine Störungen nach außen dringen.

Dann gibt es natürlich noch die menschliche Dimension. Vielleicht scheut man sich, einen Menschen noch tiefer ins Elend zu stürzen, vielleicht sogar in die Obdachlosigkeit. Oder es ist einem egal, das hängt ganz davon ab, wie sehr das Mitgefühl mit der kranken Person ausgeprägt ist. In jedem Fall ist es aber wahrscheinlich vergebliche Liebesmüh, abzuwarten und darauf zu hoffen, dass die Verfehlungen aufhören. Denn solange die Person sich nicht aus der Abhängigkeit befreit hat, wird sich das Verhalten nicht ändern. Das ist ja einer der Gründe, warum Alkoholismus und Obdachlosigkeit bzw. prekäre Wohnsituationen so eng zusammen hängen.

Aber wenn man das Verhalten aus falsch verstandener Menschlichkeit tolerieren würde, würde man wahrscheinlich nicht mal der Betroffenen einen Gefallen tun, denn nur, wenn man auch die bitteren Folgen der eigenen Suchterkrankung am eigenen Leib erfährt, kann letztlich die Krankheitseinsicht erfolgen. Jedes andere Verhalten wäre eine Art Co-Abhängigkeit, die letztlich zu einer Verlängerung des schädlichen Suchtgeschehens führt.

Vielleicht wäre es ein Kompromiss, juristisch die harte Linie anzugehen, der Betreffenden aber sozusagen als dringenden privaten Rat mitzugeben, dass sie sich professionelle Hilfe holen muss. Meine persönliche Meinung hierzu übrigens: Einzig totale, lebenslange Abstinenz (wenn nötig mit einleitender, stationärer Entgiftung), 12-Punkte-Programm der AA, evtl.Teilnahme an AA-Gruppe/evtl. Psychotherapie führen hier zum Erfolg.

Und schließlich hat das Ganze natürlich auch noch eine gesellschaftliche Dimension. Die ist zwar für den konkreten Fall unerheblich, aber ganz interessant: Vielleicht sollte man darüber reflektieren, wie sehr das Patriarchat, eine seit der Antike bestehende Struktur zur Ausbeutung des Mitmenschen, und seine ökonomischen Säulen Miet- und Zinssystem, mit der Extase-Ersatz-Droge Alkohol und ihrem Missbrauch verknüpft ist. Natürlich kann man als Einzelner, egal an welcher Stelle des Systems, nicht dagegen angehen. Aber man könnte vielleicht auf lange Sicht, durch Erweiterung des Bewußtseinshorizontes der Menschheit einen Wandel herbeiführen. Das aber nur am Rande…

Viele Grüße, Jonas

Hallo zusammen,
wenn ein Arzt die Entziehung verordnet, gibt es keine Wartezeiten! Wenn Leib und Leben der Person bedroht sind, kann auch eine Zwangsweise Einlieferung erfolgen.

Viele Güsse

Arno

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Als erstes, ich bin im Mietrecht/Vermieterrecht nicht bewandert und kann also NICHT sagen was toleriert, was nicht toleriert werden muß!
Auf die Frage der Therapie (Lang- oder Kurzzeit ist egal), wer will den beantragen?
Dieses kann nur der Hausarzt oder eine zuständiges Stelle (Gesundheitsamt, Suchtberater o.ä.) stellen und dann auch nur, WENN DIE BETREFFENDE PERSON DAMIT EINVERSTANDEN IST!
Ich wseiß, dieses alles hilft im Augenblick nichtr weiter, aber eine andere Aussage kann ich nicht treffen - SORRY
Gruß´
Günter

Hallo Carinna,

erstmal grundsätzlich: solange sich die Mieterin an alle Punkte des Mietvertrages hält, kann der Mietvertrag nicht ohne Weiteres gekündigt werden - z.B. sie zahlt pünktlich Miete und kommt auch sonst sämtlichen Mieterpflichten nach (entsprechend vertraglicher Regelung im Mietvertrag). Also lohnt sich schon mal ein genauer Blick in diesen Mietvertrag. Sollte es da Verstöße geben, können sehr wohl rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Beantragung einer Langzeittherapie oder sonstiger Maßnahmen bezüglich ihrer Alkoholkrankheit hat erstmal nichts mit dem Mietverhältnis zu tun, sondern ist Privatsache der Mieterin. Im Normalfall werden Langzeittherapien bei Personen im arbeitsfähigen Alter bis 65 Jahren beim Erstantrag genehmigt. Aber auch hier kann es Ausnahmen geben, wenn beispielsweise schon mal eine Therapie abgebrochen wurde etc.

Erschwerend bei Suchterkrankungen kommt hinzu, dass im Prinzip nur der Betroffene selbst den aufrichtigen Wunsch haben kann, etwas zu ändern, sprich in Behandlung, Therapie oder Selbsthilfegruppen zu gehen. Als Außenstehender sieht man natürlich das Dilemma, in dem der Betroffene steckt, aber machen kann man kaum etwas. Man kann also keinen Alkoholiker zwingen, „trocken“ zu werden.

Um vielleicht etwas genauer antworten zu können, bedarf es etwas mehr Hintergrundwissen in diesem speziellen Fall. Was ist bisher in der Hausgemeinschaft vorgefallen? Welche Vertragspflichten wurden verletzt etc.?

Aber vielleicht reicht ja schon fürs Erste meine Antwort aus. Ansonsten helfe ich gerne weiter, wenn ich mehr über die Zusammenhänge weiß.

Herzliche Grüße,
Ilo-Ali

Liebe Carinna,

hier sind vorerst einige Fragen zu klären:

  1. Zahlt sie die Miete pünklich oder kommt sie oft in Verzug, so dass Sie sie per BGB kündigen könnten?

  2. Wollen Sie sie überhaupt los werden oder ihr nur helfen?

  3. Sie schreiben, wie lange es dauert bis ein Antrag auf Therapie durch ist. Was heisst das?
    Wollen Sie für sie einen Antrag stellen?

  4. Sie möchten dass die Dame wieder normal funktioniert, ihren Pflichten nachgeht und wieder Ruhe im Hause herrscht?

Dazu kann ich nur sagen, dass wenn sie keine Einsicht hat gar mit dem Trinken aufzuhören, sich jedoch sonst nichts gravierendes zu Schulden kommen lässt und die Miete pünklich bezahlt, Sie gar keine Handhabe haben sie rauszubekommen.

Wenn Sie mir nährer Angaben machen, dann kann ich Ihnen auch naheliegendere Tipps geben.

mfG

Hallo !!

noch zahlt sie die Miete pünktlich, jedoch hat sie das eine oder andere Mal schon Ihre Pflichten (Kehrwoche vernachlässigt).
Mittlerweile will ich sie eigentlich loswerden… wenn ich ehrlich bin…
dazu eine kleine Erklärung: seit gestern sollte sie in die Tagestherapie, jedoch war sie da nur kurz und ist dann einfach wieder gegangen.
Sie uriniert in alles, was in ihrer Wohnung rumsteht (natürlich im angetrunkenen Zustand, Bett, Sofa), womöglich läuft das alles schön in den Laminatboden, wir und der weitere Mieter im Haus haben Angst, dass sie einschlafen könnte mit einer brennenden Zigarette im Mund usw…

Wir haben jetzt wirklich versucht wochenlang unsere Hilfe anzubieten, aber 3 Entzüge in 3 Monaten sind ein klarer Beweis, dass sie es noch nicht kapiert hat.

Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen, ausser sie ganz fallen zu lasssen, mit dem Wissen, dass die Wohnung heruntergewirtschaftet wird usw. usw…

Hallo !
Mietzahlung bis jetzt noch relativ pünktlich, jedoch wohnt die besagte Dame erst seit Anfang April dieses Jahres bei uns im Haus.
In dieser Zeit hat sie schon mehrmals die Kehrwoche vergessen zu machen, sie lügt uns Mietbewohner (Vermieter, sowie andere Mieterin) an…
Mittlerweile hat sie 3 Entzüge in dieser kurzen Zeit hinter sich, die Langzeittherapie wurde abgelehnt wegen der Rückfälle, im angetrunkenen Zustand macht sie Dinge, die ich nicht erwähnen möchte, jedoch haben wir Angst, dass es vielleicht mal brennen könnte.
Einerseits wollte ich helfen, jedoch habe ich gerade erfahren, dass sie es nicht mal schafft 2 Tage lang in die Tagestherapie zu gehen…

Wir haben die Wohnung an Sie vermietet, da sie uns als sehr ruhig empfohlen wurde, jedoch hatte sie damals schon das Problem und keiner hat uns darauf hingewiesen…

Mir wächst das hier langsam über den Kopf, die Kinder im Haus haben Angst, wir auch…

Hallo Jonas !!!

Danke für die sehr ausführliche Antwort !
Wir sind hin- und hergerissen.
Einerseits habe ich die Thematik Alkoholismus mit meinem Vater durch, andererseits haben wir keine Lust auf dieses Theater hier.

Wir wurden teilweise schon von anderen, uns fremden Menschen angerufen, mit der Bitte nach der besagten Mieterin zu schauen, da sie nicht zur Arbeit erschienen war.
Mittlerweile wissen wir, dass das Problem bei ihr schon über 1,5 Jahren besteht, mehrere Entzüge hat sie hinter sich, eine Langzeittherapie wurde erst vor kurzem abgelehnt usw…
Immer wieder betont sie zwar, dass sie sich helfen lassen will, jedoch nicht wegen sich selbst, sondern damit ihre Familie sie wieder aufnimmt.
Im angetrunkenen Zustand uriniert sie im Liegen/Sitzen (banal gesagt) einfach mal so drauflos, Kehrwoche wird vergessen usw.
Im Prinzip wäre alles nicht so dramatisch, wenn wir nicht Angst hätten ,dass es irgendwann brennen könnte, da sie ja in der Wohnung raucht und dort alleine lebt…

Mittlerweile bin ich auch, wie Sie, der Meinung, man müsste den harten Weg durchziehen, da sie wirklich erst kapiert, was los ist, wenn sie am Boden ist !!!

LG
Carinna

Sie uriniert in alles, was in ihrer Wohnung rumsteht
(natürlich im angetrunkenen Zustand, Bett, Sofa), womöglich
läuft das alles schön in den Laminatboden, wir und der weitere
Mieter im Haus haben Angst, dass sie einschlafen könnte mit
einer brennenden Zigarette im Mund usw…

Hallo Carinna,

-Sie zahlt die Miete, aber sie läßt sich Gravierendes zu Schulde kommen.

-Sie haben sich etschieden, aus den genannten Erwähgungen her das Mietverhältnis zu kündigen:

Sie haben nun die Möglichkeit:

  • Das Mietverhältnis nach § 569 (2) BGB fristlos zu kündigen. Wichtig dabei ist, dass sie ihr die Gründe schriftlich mitteilen, und sich mit den anderen Hausbewohnern- die sich genauso gefährdet sehen- verständigen, damit sie das ggf. bezeugen.
  • Am besten ist, Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit einem FACHANWALT für Mietrecht, und lassen sich ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Die Tatsache, dass Sie die Mieterin für eventuelle Schäden an Ihrem Eigentum haftbar machen, sollten sie auf jedenfall erwähnen.

mfG

Hallo !!

Wie gesagt, ich würde Ihr auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen - hauptsache sie verlässt das Haus !
Ich bin mittlerweile auch verärgert darüber, dass Sie ihr Umfeld anlügt,mehrere Entzüge hinter sich hat, die Tagesklinik nicht angetreten hat usw.

Leider ist der andere Mieter derzeit im Urlaub, aber ich danke Ihnen für den Hinweis mit dem Paragraphen.
Ein Termin beim Fachanwalt ist für nächsten Montag anberaumt.
Ich werde natürlich die Ergebnisse dieses Gespräches hier dokumentieren.
Danke nochmals !

Hallo Carinna,

sorry, jetzt hat es leider ein paar Tage mit meiner Antwort gedauert, da ich viel zu tun hatte. Zum Thema - solange die Mietzahlungen regelmäßig pünktlich eingehen, wird es schwierig eine Kündigung auszusprechen.

Aber… Wenn eine Gefährdung der Person selbst oder gar Dritter nicht auszuschließen ist, dann hört der „Spaß“ natürlich auf. Hier könnte dann schon eingeschritten werden. Diesbezüglich solltest Du Dich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Übrigens, die Erstberatung wird im Normalfall nicht in Rechnung gestellt. Erst die Angelegenheiten, die über den Erstkontakt hinaus gehen, werden berechnet. Außerdem könntet Ihr Euch mal bei einer Suchtberatungsstelle einen kostenlosen Beratungstermin geben lassen. Solche Beratungsstellen sind nicht nur für die Suchtkranken selbst zuständig, sondern können auch hilfreiche Tipps geben - Caritas und Diakonie sind diesbezüglich sehr empfehlenswert.

Wenn Ihr einen solchen Termin wahrnehmt, dann müssen natürlich auch die Dinge auf den Tisch (welche sie im angetrunkenen Zustand fabriziert), die Du in Deinen Zeilen nicht erwähnt hast. Vielleicht liegt gerade darin ein triftiger Grund, einschreiten zu können.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung (dann auch ein bisschen zügiger:smile: )

Herzliche Grüße,
Ilo-Ali

Hallo Ilo-Ali,

danke für Deine Antwort.
Also zum Anwalt geht es heute ! Leider wissen wir nur, dass Sie im angetrunkenen Zustand ins Bett macht, in der Wohnung raucht… mehr weiss ich glücklicherweise nicht, da es ja noch mehrere Möglichkeiten gibt. Und ehrlich: die paar Dinge, die reichen mir schon !!!

Mit der Suchtberatung hab ich schon telefoniert, also die Caritas ist das sehr empfehlenswert !!! Der Tipp vom Suchtberater war Druck ausüben, jedoch die Bereitschaft zur Hilfe signalisieren…

Da jedoch die Einsicht bei ihr nicht vorhanden ist (mehrmalige Entgiftungen in kurzer Zeit, Tageskliniken zur Behandlung bricht sie laufend ab, kommt zu spät etc… wird es schwierig ! Sie hat noch nicht eingesehen, dass sie Hilfe braucht !!!

Werd hier erwähnen, was der Anwalt geraten hat !!
DANKE !!

Hallo Carinna,

auch ich habe irgendwann schmerzlich erfahren, dass nicht mein krankes Verhalten toleriert werden musste sondern ich die Konsequenzen meines Handelns selbst zu tragen hatte. Das Prozedere um eine Therapie ist heutzutage langwierig und mühsam und kann nur Erfolg bringen, wenn der Patient aus eigenem Antrieb handelt. Es ist nicht schlimm, krank zu sein, es ist nur schlimm, nichts dagegen zu tun! Was sofort helfen kann, ist der Besuch einer Selbsthilfegruppe. Ich selbst bin mit Hilfe der Anonymen Alkoholiker seit etlichen Jahren trocken und habe wieder Spass am Leben.

Wenn Du noch Fragen hast - schreib mir!

LG - Ralf, der Alkoholiker