Mietrecht: Was tun bei schiefer Altbau Wohnung ?

Mein Problem ist im wahrsten Sinne des Wortes etwas „schräg“:

Ich bin vor einer Woche umgezogen in eine Altbauwohnung (Niedersachsen). Nun ist mir etwas sehr interessantes aufgefallen. Die Wohnung ist schief. Und damit mein ich nicht das typische „schräger Boden“-Problem, sondern das gesaamte Haus inkl. Wohnung.

Auf den ersten Blick hat man es wirklich nicht gesehen, ich mein, wer achtet schon darauf ob ein Haus schief ist ? … und in der Wohnung sieht auch alles plan aus, da ja die gesate Wohnung schräg steht. Es handeltz sich um knapp einem Grad, welcher ausreicht Flaschen oder ähnliches aufm Boden rollen zu lassen.

Was kann man da tun ? Mietminderung ? Ausziehen ?

Gruß BreezeKeeper

Hallo,

ich bin *kein* Mietrechtexperte und kann dir deshalb nur mit dem „gesunden Menschenverstand“ antworten: Du hast die Wohnung so gemietet, wie du sie besichtigt hast, es handelt sich ja nicht um einen versteckten Mangel. Also Miete mindern geht meiner Meinung nach nicht, aber ausziehen kannst du natürlich. Ich würde mit dem vermieter wegen der Sache reden, um evt. auch ohne Kündigungsfrist ausziehen zu können.

Grüße,
peter

Hallo BreezeKeeper,

schwierige Sache, würde ich sagen, da Du die Wohnung sicher nicht ungesehen angemietet hast und es kein neu aufgetretener Schaden ist.
Die Frage ist: Was kann der Vermieter tun oder muß er?
Ist die Situation untragbar? Siehe: Schimmelbefall, Gesundheitliche Beeinträchtigung.
Die nächste Frage: Was will ich selbst?
Die Mietminderung, mit der die Freunde vom Mieterbund gern und schnell dabei sind, ist sicher ein geeignetes Mittel, um Druck auf den Vermieter auszuüben, oder ihn zumindest zu verärgern, wenn vorher kein entsprechender, freundlicher Briefverkehr stattfand.
Das heißt: Bin ich bereit, das alles anwaltlich zu regeln (im Extremfall) usw?
Oder wohne ich die nächsten 4 Wochen auf einer Baustelle, wo alle Böden rausgerissen und durch evtl. nicht mehr so schöne Holzdielen ersetzt werden?
Nehme ich dadurch eine Mieterhöhung von 20% zum nächstmöglichen Termin in Kauf?
Möglichkeiten gibts viel. Mietminderung ist nichts dauerhaftes und vom Prozentsatz auch eher uninteressant. Reich spart man sich dadurch nicht.
Es kommt auch stark darauf an, wie hoch die Miete ist.
Unsanierter Altbau dürfte nicht so teuer sein wie Neubau oder sanierter Altbau.
Ich meine, schiefe Böden gibts überall, kommt darauf an, wie sehr.
Ich fände es nicht so witzig, am 3-Sitzer-Sofa links 5 cm zu unterlegen. 2 cm wären mir persönlich schon wieder egal.
Ich hab schon mal versehentlich eine Wohnung fast ohne Heizung gemietet :smiley: Ließ sich aber mit einem Gespräch erledigen, sonst wär ich damals wieder ausgezogen. Hab ich aber nicht gesagt, ging auch so.
Viel Glück und ich hoffe, ich konnte helfen.
LG michel-B

Und vielleicht erstmal dem DMB aus dem Spiel lassen. Die meinen, jeder Vermieter trägt `ne Rolex und ist ein Hai.

Hallo Breezekeeper,
mein Bruder hat auch mal in einer schiefen Wohnung gewohnt. Zuesrt war es lustig, später lästig. Ob eine schiefe Wohnung eine Mietminderung zuläst, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich ist es aus meiner Sicht nicht unbedingt ein Mangel, da es sich ja um eine Altbauwohnung handelt, die nach Besichtigung gemietet wurde.
Wenn man damit nicht klar kommt, sollte man vielleicht in Erwägung ziehen, sich eine andere Wohnung zu suchen oder man sucht das Gespräch mit dem Vermieter und versucht dauerhaft einen niedrigeren Mietpreis zu verhandeln. Vielleicht geht er ja darauf ein.
Mehr kann ich zu diesem Thema nicht sagen.

Gruss Taufurt

Hallo BreezeKeeper,

keine Ahnung wieso ich als Experte für dieses Thema angesprochen werde. Bin bei „Altbau“ nicht als Experte im Profil.

Aber dennoch: 1° scheint mir im Altbau (wie alt ist er denn) nicht wirklich viel! Hier im Schwarzwald in Bauenhäusern von mehreren Hundert Jahren wäre das eher ziemlich gerade. Ich selbst wohne in einem ca. 100 Jahre alten Haus und da hat der Boden deutlich mehr als 1° Neigung. Ist der Altbau allerding erst ein paar Jahrzehnte alt, würde ich das als außergewöhnlich ansehen.

Allein: Einen Mangel, der die Wohnqualität einschränkt, sehe ich darin nicht und ich wäre vorsichtig, hier die Miete zu mindern. Frage lieber hirezu einen Anwalt.